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Wicki Hans · Ständerat · 2018-05-29

Wicki Hans · Ständerat · Nidwalden · FDP-Liberale Fraktion · 2018-05-29

Wortprotokoll

Es ist natürlich kein Placebo, Frau Kollegin Fetz. Der Unterschied zur heutigen freiwilligen Version ist folgender: Es besteht eine Pflicht zur Lohngleichheitsanalyse, auch im Selbstdeklarationsmodell, es besteht eine Pflicht dazu, es ist keine Freiwilligkeit. Aber das Modell bietet die Wahlfreiheit bezüglich der Instrumente. Das erachte ich als wesentlich und als wichtiges Element. Das Modell gibt die Möglichkeit, ehrliche Analysen zu machen, und verlangt eben nicht, dass man Scheinanalysen machen muss, die womöglich selten erfolgreich wären.

Ein weiterer Punkt ist: Wir haben den Auftrag von unserem Rat erhalten, ein Modell der Selbstdeklaration zu erarbeiten. Aber wenn Sie jetzt ehrlich sind, müssen Sie selbst sagen: Sie sind gar nicht willens und bereit, auf eine solche Alternative einzutreten. Deshalb muss ich sagen, dass ich etwas enttäuscht bin. Das war in der Kommission schon so und ist auch jetzt so. Denn es gibt nicht einmal eine Minderheit. Okay, Sie haben jetzt dafür dieses Modell gemacht. Aber das war nicht ganz sauber.

Mein Konzept, davon bin ich überzeugt, basiert wirklich auf Eigenverantwortung, Effizienz und zielorientierter Argumentation. Und das ist eigentlich das, was wir fördern sollten. Das Ziel ist es doch, dass die Lohndiskriminierung aufgedeckt und auch eliminiert wird. Da haben wir nun ein Instrument, das diese Möglichkeit bieten würde. Die Eigenverantwortung bezieht sich nicht nur auf die Unternehmenden, sondern sie bezieht sich auch auf die Arbeitnehmenden. Die Unternehmenden können wie gesagt frei wählen, welches Instrument sie nehmen, ob sie das Gratisinstrument des Bundes nehmen oder selbst eines machen. Und es ist auch möglich, dass die Branche etwas entwickelt. Das müssen wir den Betroffenen selbst überlassen. Aber es muss klar und unmissverständlich aufgezeigt werden, ob wir ein Lohndiskriminierungsproblem haben - ja oder nein. Die Frage ist nicht: "Haben wir eine nichterklärbare Lohndifferenzproblematik?", und dann sagen wir dem Lohndiskriminierung.

Das Aufzeigen, ob wir ein Lohndiskriminierungsproblem haben, wäre eigentlich wünschenswert, und da würde ich auch Hand bieten. Wenn das unseriös gemacht würde, dann hätten jeweils 10 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Möglichkeit, zu beantragen, dass das extern geprüft wird. Ich denke, wenn das so ist, sollte man das auch machen können. Wenn es offensichtlich ist, dass eine Analyse ein Fake ist oder wie auch immer, dann werden die Arbeitnehmenden auch diese 10 Prozent zusammenbringen können.

Wenn ich schon mit so einfachen Mitteln und vermutlich auch wenig Kosten solche Analysen machen kann, dann braucht es eben bei der Opting-out-Klausel etwas mehr. Das muss dann etwas höher gewichtet werden, und genau das tut das Modell der Minderheit. Es ist nicht so, dass ich immer die höchste Hürde überwinden muss, und dann bin ich draussen. Ich kann das vielmehr im Unternehmen eigenverantwortlich machen. Wenn ich aber aus dem Zirkus rauswill, muss ich eine höhere Hürde überwinden, und das ist die Opting-out-Klausel, die eingebaut wurde.

Zur Überprüfung durch die Revision: Sie können dann schon sagen, das sei jetzt etwas sehr tiefgestapelt. Wieso soll das weniger vertrauensbildend sein als beim Modell der Mehrheit? Wieso soll diese "Revisionstestaterei" hier weniger vertrauensbildend sein als bei all Ihren Vereinen, wo Sie Präsidien haben oder Kassier sind? Es ist genau dasselbe. Dort vertrauen wir, dass die Aussage korrekt ist, dass die Prüfung korrekt ist und dass die Argumentation korrekt ist. Aber hier ist es so einfach, dass es schon nicht mehr glaubwürdig ist? Das überlasse ich Ihnen.

Ich bitte Sie einfach um Folgendes: Der Rat hat grundsätzlich eine Alternative gefordert. Die Kommission hat eine Alternative erarbeitet, und selbstverständlich bitte ich Sie, dass Sie meine Minderheit II unterstützen.