Lexipedia

Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · 2018-05-29

Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-05-29

Wortprotokoll

Unsere Bundesverfassung verlangt in Artikel 50, dass der Bund bei seinem Handeln die möglichen Auswirkungen auf die Gemeinden zu beachten hat. Artikel 50 verlangt, dass er dabei Rücksicht auf die Situation der Städte, der Agglomerationen und der Berggebiete zu nehmen hat. Die einzige Person in diesem Parlament, die nach meiner Erfahrung konsequent immer wieder auf diese Bestimmung gepocht hat, ist Nationalrätin Kiener Nellen. Sie hat, auch als Präsidentin der Finanzkommission, insbesondere immer wieder verlangt, dass man gerade bei den finanziellen Auswirkungen der Vorlagen auf die Gemeinden und Städte Rücksicht nimmt und die Folgen auch berechnet. Das Nichtbeachten hat gravierende Konsequenzen für die betroffenen Gebietskörperschaften. Deswegen verlange ich mit meiner parlamentarischen Initiative, dass bei Erlassentwürfen konkret die Auswirkungen jeder Vorlage auf die Städte, Agglomerationen und Berggebiete zu prüfen sind.

Das jüngste Beispiel, bei dem wir das nicht gemacht haben, hatte denn auch entsprechende Konsequenzen. Es war die Vorlage zur Unternehmenssteuerreform III. Da haben sich insbesondere die Gemeinden und die Städte übergangen gefühlt. Die finanziellen Konsequenzen für Städte und Gemeinden wurden nicht einmal berechnet. Es reicht eben nicht, dass die Verpflichtung, dies zu beachten, nur in der Verfassung steht, sondern es gehört ebenfalls ins Gesetz.

Die Staatspolitische Kommission hat dies erkannt und in den jüngsten Änderungen des Parlamentsrechts mein Anliegen integral aufgenommen und in Artikel 141 Absatz 2 Litera f auch so verankert. In den schriftlichen Erläuterungen zum Erlassentwurf hat sie auf den Seiten 6828f. explizit darauf verwiesen. Ein Antrag von Nationalrat Aeschi, diese Bestimmung zu streichen, wurde in der gestrigen Beratung zum Parlamentsgesetz zum Glück abgelehnt. Damit steht der Umsetzung meiner parlamentarischen Initiative nichts mehr im Wege. Sie ist gesetzlich verankert. Jetzt gilt es nur noch, dem bei allen Vorlagen auch Nachachtung zu verschaffen.

Ich kann meine parlamentarische Initiative zurückziehen. Besser hätte sie nicht umgesetzt werden können: Sie ist Wort für Wort im Gesetz verankert. Besten Dank![GZ]

[VS][GZ]

Zurückgezogen - Retiré [PAGE 638]