Pfister Gerhard · Nationalrat · 2018-05-30
Pfister Gerhard · Nationalrat · Zug · CVP-Fraktion · 2018-05-30
Wortprotokoll
Ich habe den Antrag auf einen Gegenvorschlag aus zwei Gründen gestellt:
Erstens bin ich der Überzeugung, dass diese Initiative eine falsche Antwort auf ein durchaus bestehendes Problem ist. Falsch deshalb, weil diese Initiative insbesondere der Menschenrechtskonvention keinen verfassungsmässigen Charakter zugestehen will, sondern sie - die Menschenrechtskonvention - im Gegenteil letztendlich zur Disposition stellt. Damit stellt die Initiative ein Fundament unserer Rechtsordnung und unserer Werteordnung infrage. Deshalb ist die Initiative klar abzulehnen. Das Problem, das diese Initiative thematisiert, ist das Spannungsverhältnis zwischen Entscheiden in einer direkten Demokratie, dem Landesrecht, und den völkerrechtlichen Normen. Der Gegenvorschlag hätte eine Diskussionsbasis für eine Regelung dieses Spannungsverhältnisses darstellen können. Er hätte auch die Möglichkeit geboten, dass die Initiative allenfalls zurückgezogen werden könnte. Die Initianten gaben aber keine Zeichen, dass sie dazu bereit wären. Insofern ist der Gegenvorschlag aus einem ersten Grund obsolet.
Zweitens hat dieser Rat, der Nationalrat, selbst im Jahr 2013 ein Postulat der FDP-Liberalen Fraktion (13.3805) angenommen, das das Verhältnis zwischen Völkerrecht und Landesrecht regeln sollte. Die Begründung der FDP-Liberalen Fraktion von damals ist für mich heute noch gültig: "Die Schweiz ist als weltoffener Kleinstaat auf eine verlässliche Völkerrechtsordnung angewiesen ... Im Gegensatz zum Landesrecht ... gibt es im Verhältnis zum Völkerrecht keine klaren Hierarchiestufen - und unsere Verfassung liefert dazu keine eindeutige Antwort ausser der Respektierung des zwingenden Völkerrechts." Die FDP-Liberale Fraktion schlug damals vor, das Völkerrecht den gleichen demokratischen Verfahren zu unterstellen wie das Landesrecht. Zum vollständigen Parallelismus fehle nur das obligatorische Referendum für Völkerrecht mit verfassungsmässigem Charakter. Dies würde eine demokratische Legitimation des Völkerrechts je nach seiner Bedeutung garantieren. Des Weiteren schlug das damalige Postulat vor, in der innerstaatlichen Betrachtung das Völkerrecht - wie bereits beim Landesrecht - nach seiner demokratischen Legitimierung zu hierarchisieren, also den Vorrang im Konfliktfall je nach Normstufe festzusetzen, also entsprechend der demokratischen Legitimationsstufe.
Eine klare Mehrheit der Kommission und auch eine deutliche Mehrheit des Parlamentes sehen das, was sie 2013 noch so gesehen haben, heute deutlich anders. Aus diesem Grund ist der Antrag auf einen Gegenvorschlag obsolet geworden. Wenn die Initianten keine Bereitschaft zeigen, auf einen Gegenvorschlag einzusteigen, und wenn die klare Mehrheit des Parlamentes und der Kommission eine andere Beurteilung macht als noch vor fünf Jahren, ist es angezeigt, auf einen Gegenvorschlag zu verzichten. Denn noch einmal: Die Initiative stellt fundamentale Werte unserer Rechtsordnung infrage, und deshalb wird sie nach meiner Überzeugung auch vom Volk deutlich abgelehnt werden.
Vielleicht kann man dann nach der Ablehnung durch das Volk die Frage, die man meines Erachtens wirklich diskutieren und regeln sollte, erneut aufnehmen, nämlich wie in einer direkten Demokratie Volksentscheide und Völkerrecht zueinander stehen. Aber heute urteilt eine deutliche Mehrheit des Parlamentes und auch der Kommission so, dass es nicht der richtige Zeitpunkt sei.
Deshalb ziehe ich meinen Minderheitsantrag auf einen Gegenvorschlag zurück.