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preparatory:AB 229597

Jauslin Matthias Samuel · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2018-05-30

Wortprotokoll

Was will die Initiative? Sie will den Vorrang des Verfassungsrechts gegenüber dem Völkerrecht verankern und die Behörden verpflichten, der Verfassung widersprechende völkerrechtliche Verträge anzupassen und nötigenfalls zu kündigen.

Die FDP-Liberale Fraktion lehnt die Selbstbestimmungs-Initiative klar ab. Die Initiative verspricht eine abschliessende Klärung des komplexen Verhältnisses zwischen Landesrecht und Völkerrecht. Diesen Anspruch löst die Initiative bei Weitem nicht ein: Sie gaukelt uns vor, dass wir uns in einer extrem komfortablen Situation befinden und wir schalten und walten können, wie es uns gerade gefällt. Doch genau das Gegenteil ist der Fall: Die Initiative schafft neue Rechtsunsicherheiten, indem sie zahlreiche internationale Verträge infrage stellt.

Das Prinzip der Vertragstreue ist eigentlich einfach: Verträge sind einzuhalten. Dies gilt sowohl im privaten wie auch im öffentlichen Recht. Alle Vertragspartner dürfen von diesem wichtigen Grundsatz ausgehen. Die Initiative läuft den Interessen der Schweiz diametral zuwider. Ohne das Völkerrecht gilt das Recht des Stärkeren, und das ist nicht in unserem Sinne.

Was ist der Preis dafür? Ein diffuser, nichtmessbarer und lediglich konstruierter Gewinn an Souveränität. Damit manövrieren wir uns selber in eine ziemlich ungemütliche Lage und isolieren die Schweiz auf dem internationalen Parkett.

Die Initiative beinhaltet aus Sicht der FDP-Liberalen Fraktion auch staatspolitische Stolpersteine, denn es würde praktisch in der Verfassung festgeschrieben, dass die Schweiz gegenüber internationalen Vertragspartnern jederzeit nach eigenem Gutdünken vertragsbrüchig werden darf. Damit destabilisiert die Initiative die rechtliche Rahmenordnung der Schweiz, und Staatsverträge wären nur noch unter Dauervorbehalt gültig, wie bereits ausgeführt wurde. Das gilt nicht nur für Staatsverträge, die nicht dem fakultativen Referendum unterstellt sind, sondern infolge der Rückwirkungsklausel auch für solche, die von der Bevölkerung gutgeheissen wurden; Beispiele dafür sind die Bilateralen I und II. Wenn Staatsverträge nur noch unter Dauervorbehalt gültig sind, schwächt [PAGE 647] dies die Schweiz. Wer geht schon einen Vertrag mit einem unverlässlichen Partner ein?

Insgesamt hat die Schweiz etwa 5000 völkerrechtliche Verträge abgeschlossen. Alle Verträge, die nicht dem fakultativen Referendum unterstanden, müssten überprüft und nötigenfalls angepasst werden. Dieser Vorgang ist nicht ganz ohne. Die Selbstbestimmungs-Initiative ist aber auch in diesem Punkt unklar und widersprüchlich. Was genau mit "nötigenfalls angepasst" gemeint ist, bleibt offen. Wer entscheidet, wann ein Widerspruch zwischen Landes- und Völkerrecht besteht? Wer entscheidet, wann ein Vertrag anzupassen und wann er zu kündigen ist? Die Initiative suggeriert, dass man Verträge einfach anpassen könnte, jedoch sind Neuverhandlungen schwierig und je nach Thema kaum realistisch. Es braucht Neuverhandlungen, und damit man in diese eintreten würde, müsste der Partner den Anpassungswünschen entgegenkommen. Neuverhandlungen sind somit unwahrscheinlich, vor allem auch bei multilateralen Verträgen mit einer Vielzahl von Vertragspartnern. Es kann nicht im Interesse einer bürgerlichen Partei sein, ein heute flexibles, pragmatisches und gutfunktionierendes System über den Haufen zu werfen, ohne tauglichere Alternativen anzubieten.

Auch die wirtschaftlichen Gefahren werden von den Initianten ausgeblendet. Aus wirtschaftlicher Sicht wären etwa 600 Verträge mit relevantem Inhalt von der Selbstbestimmungs-Initiative betroffen. Das sind beispielsweise rund 30 Freihandelsabkommen, 120 Investitionsschutzabkommen, WTO-Verträge, über 100 Doppelbesteuerungsabkommen, Abkommen zum Schutz des geistigen Eigentums und so weiter. Wir sehen in der Initiative eine ernsthafte Gefahr für stabile Wirtschaftsbeziehungen. Sie stellt die Schweiz international ins Abseits. Wir erreichen damit das pure Gegenteil dessen, was uns die Initiative vorgibt. Die völkerrechtlichen Abkommen schaffen einheitliche internationale Spielregeln, die Handel und Investitionen erleichtern. Für die stark exportorientierte Schweizer Wirtschaft ist es wichtig, dass sie sich auf verbindliche Regeln, verbindliche Verträge verlassen kann. Schliesslich exportieren wir jährlich Waren im Wert von über 300 Milliarden Franken und haben über eine Billion Franken im Ausland investiert. Mit anderen Worten: Unser Wohlstand steht und fällt mit den Auslandaktivitäten der Schweizer Wirtschaft.

Auch der Bereich der Menschenrechte wird bei Annahme der Selbstbestimmungs-Initiative stark in Mitleidenschaft gezogen. Die Initiative richtet sich in besonderer Weise gegen die Europäische Menschenrechtskonvention beziehungsweise gegen den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Nicht von ungefähr kommt das Feindbild "fremde Richter". Die Ratifizierung der EMRK durch die Schweiz im Jahre 1974 unterstand nicht dem Referendum. Daher wäre die Menschenrechtskonvention nach Annahme der Selbstbestimmungs-Initiative für die Schweizer Gerichte nicht mehr verbindlich. Konsequenterweise müsste die Schweiz aus dem Europarat austreten.

Die Initianten argumentieren, dass die Initiative der Schweiz ihre Souveränität zurückgebe. Dass man ein Stück Souveränität verliert, wenn man einen Vertrag eingeht, liegt in der Natur der Sache, von Verträgen. Aber ob man einen Vertrag eingeht oder nicht, entscheidet man in jedem Fall souverän. Die von der Initiative vorgegaukelte Souveränität entpuppt sich aber als Rohrkrepierer und führt in die selbstverschuldete Isolation.

Unsere Schweiz ist ein offener Staat mit fantastischer Bundesverfassung und stabiler Rechtsstaatlichkeit. Das Völkerrecht schützt Grundrechte und fördert eine offene Weltwirtschaft. Das sind allesamt liberale Anliegen, auf welchen wir unseren Wohlstand aufgebaut haben und auf die wir stolz sein dürfen. Die Schweiz profitiert von internationalen Beziehungen und der Rechtssicherheit, welche internationales Recht bietet. Doch es muss auch für das Schweizervolk stimmen. Voraussetzung für eine breite Akzeptanz ist ein demokratischer Prozess, der garantiert, dass nur Verträge unterschrieben werden, die unserem Land - ohne Swiss Finish bei der Umsetzung - klare Vorteile bieten oder welche die grundlegenden Werte der Schweiz auf internationaler Ebene stärken. Daran müssen wir noch arbeiten. Die Initiative "Schweizer Recht statt fremde Richter" ist dazu aus unserer Sicht aber definitiv das falsche Instrument.

Wir bitten Sie, die Selbstbestimmungs-Initiative aus Liebe zur Schweiz abzulehnen.