Lexipedia

preparatory:AB 22969

Vallender Dorle · Nationalrat · Appenzell A.-Rh. · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-06-18

Wortprotokoll

Artikel 120 Absätze 2 bis 4 enthalten kleine Änderungen des Ständerates, denen Sie zustimmen können. Vertiefte Auseinandersetzung verdient indessen Artikel 120 Absatz 1, den der Ständerat wesentlich verändert hat.

Erinnern wir uns zurück: Ein wesentliches Ziel des neuen Parlamentsgesetzes, welches das Geschäftsverkehrsgesetz ersetzt, ist es, die Einzelmotionen wie auch die Kommissionsmotionen aufzuwerten. Wenn dieses Ziel erreicht werden soll, ist es unumgänglich, darauf zu verzichten, dass Motionen mit Zustimmung des Mitglieds des Parlamentes in Postulate umgewandelt werden können.

Was bedeutet dies nämlich? Einerseits bewirkt der Verzicht auf Umwandlung, dass auch die einzelnen Ratsmitglieder sorgfältiger und zielorientierter von diesem Instrument Gebrauch machen werden. Andererseits bedeutet die Umwandlung die Beerdigung des Vorstosses in Raten, indem dieser, zum Warten verurteilt, doch schliesslich wegen Zeitablaufs abgeschrieben wird.

Wichtig ist es, in diesem Zusammenhang auf Artikel 120 Absatz 5 hinzuweisen. Danach kann eine Motion im Zweitrat auf Antrag der Mehrheit der vorberatenden Kommission oder des Bundesrates abgeändert werden. Dies ist besonders deshalb wichtig, weil eine Motion im Sinne von Artikel 119 eine Massnahme sein kann. Der Begriff der Massnahme umfasst nach Meinung Ihrer Kommission einen Auftrag zur Ausarbeitung eines Gesetzentwurfes wie auch einen entsprechenden Prüfungsauftrag. Der Abänderungsantrag zu einer Motion kann daher auch darin bestehen, dass auf den Auftrag zur Ausarbeitung eines Gesetzentwurfes zugunsten eines Prüfungsauftrags verzichtet wird. Auch in dieser Hinsicht bietet die neue, d. h. aufgewertete Motion genügend Flexibilität, und es ist unbedingt auf die Umwandlungsmöglichkeit in ein Postulat zu verzichten.

Ihre Kommission macht Ihnen daher beliebt, an unserer Fassung festzuhalten und unsere eigene Arbeit damit aufzuwerten. Dieser Entscheid fiel einstimmig.

preparatory:AB 22969 | Lexipedia | Lexipedia