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Engelberger Eduard · Nationalrat · 2000-03-14

Engelberger Eduard · Nationalrat · Nidwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-03-14

Wortprotokoll

Bei der Vorlage betreffend die Änderung des Militärgesetzes handelt es sich um einen ersten Schritt in der konsequenten Umsetzung des Sicherheitspolitischen Berichtes 2000 "Sicherheit durch Kooperation" - oder, wie es in der Kommission gesagt wurde: Der Sicherheitspolitische Bericht ist die Grundlage für alles, was wir hier tun. Deshalb hat sich die Kommission mit dieser Vorlage sehr intensiv befasst. Im Verlaufe der letzten zwei Jahre wurde die Eintretensdebatte mehrmals angeschnitten und dann insbesondere an der Doppelsitzung vom 24. und 25. Januar 2000 eingehend geführt und schliesslich die Teilrevision des Militärgesetzes in der vorliegenden Fassung mit den Entwürfen 1 und 2 verabschiedet. Dieser Debatte in der Kommission sind im ersten Teil sehr interessante und aussagekräftige Hearings vorausgegangen, und zwar mit Divisionär Günther Greindl, Leiter der Generalstabsgruppe C im österreichischen Bundesministerium für Landesverteidigung, mit Guillaume de Montreval vom Büro für die Koordinierung der humanitären Angelegenheiten der Uno in Genf, mit Divisionär a. D. Hans Bachofner, mit Walter Fust, Direktor der Deza, und mit Bruno Rösli, Chef der Abteilung Friedenserhaltende Operationen im VBS.

Gerade die Ausführungen von Herrn Divisionär Greindl, seine Erfahrungen an der Front und vor Ort, waren äusserst eindrücklich; sie wirkten sachlich und fachlich sehr kompetent, aber auch offen und klar definiert. So sagte er, die Krisen seien anders geworden. Wir hätten es nicht mehr mit zwischenstaatlichen Konflikten zu tun, sondern mit innerstaatlichen Krisen, deren grenzüberschreitende Auswirkungen den internationalen Frieden gefährdeten. Oder: Die Sicherheit der eingesetzten Truppen sei zu einer der wichtigsten Fragen geworden; sie könne von niemandem mehr garantiert werden, auch nicht durch die Kapitel 6 und 7 der UN-Charta. Deshalb hätten unbewaffnete Einsätze zwar noch ihre Bedeutung, aber nur noch in Nischen. Dies könnten z. B. Einsätze von Militärbeobachtern, Minenexperten, Such- und Rettungsmannschaften sein. Wir müssten heute mit robusten Einsätzen des Peace-keeping rechnen, es brauche "show of force". Wir müssten demonstrieren, dass wir Aufträge durchsetzen könnten.

Bewaffnete Einsätze werden also künftig die Regel sein, auch für die Verteilung von Hilfsgütern in chaotischen Situationen. Bewaffnete Einsätze, das bedeutet selbstverständlich Selbstverteidigung, aber auch erweiterte Selbstverteidigung, d. h. das Schützen anderer, die einem anvertraut sind. Die Frage ist auch, ob man die Waffen einsetzt, um einen Auftrag zu verteidigen oder durchzusetzen. Das wird in den "rules of engagement" festgelegt. Sie regeln das Anwenden von Gewalt. Grundsätzlich kann man drei Einsatzkategorien oder Einsätze unterscheiden, so wie wir sie als neutrales Land handhaben, ohne offensive Gewalt anzuwenden. Eine Variante, die auch auf die neutrale Schweiz zugeschnitten sein könnte.

Mit Ausnahme von Herrn Divisionär a. D. Bachofner äusserten sich alle anderen Hearing-Teilnehmer positiv zu diesen Einsätzen zugunsten der Friedensförderung und damit zur Änderung des Militärgesetzes in den Vorlagen 1 und 2. Divisionär Bachofner, kein Unbekannter, was seine klare Haltung und Formulierung betrifft, lehnte beide Bundesgesetze ab. Sie seien durch die strategische Entwicklung des letzten Jahres überholt; sie beinhalteten Konzepte von gestern; sie seien auf den Krieg in Kosovo ausgerichtet, der sich nicht wiederholen werde - so seine Schlussfolgerungen.

Die Anhörungen, die Hearings, waren, wie eingangs erwähnt, richtig und für die Meinungsbildung in der Kommission sehr informativ. Der Weg für die Ausführungen des Chefs des VBS, Herrn Bundespräsident Ogi, war damit geebnet. Herr Bundespräsident Ogi erinnerte noch einmal daran, dass die Teilrevision des Militärgesetzes einen ersten Schritt zur Umsetzung des Berichtes über die Sicherheitspolitik der Schweiz darstellt. Sie betrifft erstens in Vorlage 1 den Abschluss völkerrechtlicher Verträge mit anderen Staaten über die Ausbildungszusammenarbeit. Zweitens geht es im Entwurf 1 um den Abschluss völkerrechtlicher Vereinbarungen über den Status schweizerischer Militärpersonen im Ausland bzw. ausländischer Militärpersonen in der Schweiz. Drittens wird im Entwurf 2 die Bewaffnung schweizerischer Einzelpersonen und Verbände im Friedensförderungsdienst im Ausland geregelt.

In Artikel 48a der Vorlage 1 wird die Frage der Ausbildungszusammenarbeit mit dem Ausland gelöst; bereits heute gehen Militärpersonen und -truppen zu Ausbildungs- und Übungszwecken ins Ausland. Diese Zusammenarbeit hat sich bewährt; sie ist wichtig, wenn wir der Devise "Sicherheit durch Kooperation" einen Inhalt geben wollen.

Zu Entwurf 2 meinte der Bundespräsident abschliessend: "Die Bewaffnung ist zudem Voraussetzung für unsere Teilnahme an weiteren friedenserhaltenden Einsätzen im Ausland. Ich gehe davon aus, dass wir in Zukunft unbewaffnet - mit Ausnahmen bei den erwähnten 'Nischen' - nicht mehr zugelassen werden. Jetzt entscheiden wir, ob wir das wollen oder eben nicht. Es geht um die Glaubwürdigkeit der Schweiz als verlässlicher Partner bei der Lösung gemeinsamer Probleme."

Die Diskussion in der Kommission war lanciert und wurde sehr lebhaft wahrgenommen. Eintreten auf beide Entwürfe stand aber ausser Zweifel, obwohl ein Antrag auf Nichteintreten vorlag. Dieser drückte insbesondere staatspolitische Bedenken aus - auch im Zusammenhang mit der Neutralität und den verschiedenen Mandaten. Bei der Vorlage 1 hat die Kommission in der Folge mit 24 zu 1 Stimmen ohne Enthaltung, bei der Vorlage 2 mit 20 zu 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen ganz klar Eintreten beschlossen.

Bei der Detailberatung des Entwurfes 1 gab es lediglich einen Antrag, der mit einem zusätzlichen Absatz 3 Einschränkungen bei den Ausbildungsmöglichkeiten im Ausland verlangte. Bei Annahme dieses Antrages wären wir hinter die heutige Situation zurückgegangen und würden die Verwaltung zusätzlich aufblähen. Dies könne sicher nicht unsere Absicht sein, äusserte sich Herr Bundespräsident Ogi dazu. Die Kommission lehnte den Antrag mit 21 zu 3 Stimmen bei 0 Enthaltungen ab. Er erscheint in Artikel 48a Absatz 3 von Vorlage 1 als Minderheitsantrag.

Die Beratung des Entwurfes 2 führte zuerst zur Diskussion eines Verschiebungsantrages mit folgendem Inhalt:

Das Parlament solle mit Vorlage 2 zuwarten, bis der Bericht des EDA über die Sicherheit und die nachhaltige Entwicklung vorliege. Die Kommission war sich mit dem Bundesrat [PAGE 193] darüber einig, dass diese Zeitverzögerung nicht akzeptiert werden kann. Wir wollen jetzt entscheiden, damit wir die Sicherheitspolitik neu ausrichten und die Armee und den Bevölkerungsschutz auf eine neue Basis stellen können. Der Antrag auf Verschiebung wurde dann mit 22 zu 2 Stimmen bei 0 Enthaltungen abgelehnt.

In der Vorlage 2 gibt es drei Minderheiten, und zwar in den Artikeln 66, 66a und 66b.

In Artikel 66 verlangt eine Minderheit die Streichung des Textes "oder mit Zustimmung der betroffenen Staaten". Sie will einen Einsatz lediglich auf der Grundlage eines Uno- oder OSZE-Mandates zuzulassen. Die Begründung für diesen Minderheitsantrag wird Frau Haering selber liefern. Sie liess durchblicken, dass sie sich vor allem für eine parteipolitisch mehrheitsfähige Vorlage einsetzen wolle. Trotzdem siegte die Auffassung in der Kommission, man wolle jetzt keine Gesetzesänderung vornehmen und den Bundesrat in seinem Handlungsspielraum nicht schon im Voraus wieder einschränken.

Man verwies dabei auf Artikel 66b Absätze 3 und 4, wobei die Sicherheitspolitischen Kommissionen und die Aussenpolitischen Kommissionen beider Räte wie auch das Ratsplenum in die Entscheidfindung mit einbezogen werden müssten. Der Antrag wurde darauf mit 15 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.

In Artikel 66a, Bewaffnung, haben wir es mit einer Minderheit zu tun, die in Absatz 1 anstelle von "Erfüllung ihres Auftrages" die Formulierung "Verteidigung ihres Auftrages" verlangt. Der Kommissionsmehrheit lagen wohl noch die Ausführungen von Herrn Greindl in den Ohren, und die Kommission entschied sich mit 17 zu 7 Stimmen bei 0 Enthaltungen für die Fassung mit der Formulierung "Erfüllung ihres Auftrages".

Danach wurde ein Antrag Wasserfallen, der den Zusatz "Schutz der durch die Schweiz eingesetzten Personen und Truppen" verlangte, der Fassung des Bundesrates vorgezogen. Er erscheint jetzt in der Fahne als Mehrheitsantrag. Hingegen wurde ein neuer Absatz 2, der eine Regelung der offensiven Gewaltanwendung und friedenserzwingenden Massnahmen verlangte, abgelehnt, weil die Fassung des Bundesrates als umfassend genug erachtet wurde und man keine zusätzlichen Einschränkungen wollte. Denn die verschiedensten Aktivitäten sind nicht genau zuteilbar, wie ein Papier des VBS zur Sprachregelung aufzeigt und wie auch die Erfahrungen von Herrn Greindl klar machten.

Die Kommissionsmehrheit entschied sich für die Fassung des Bundesrates und lehnte einen neuen Absatz 2, der jetzt als Minderheitsantrag auf der Fahne erscheint, mit 14 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung ab. Zu Absatz 2 liegen auch drei Einzelanträge vor, die in der Kommission nicht besprochen wurden.

Zusammengefasst beantrage ich Ihnen im Namen der Kommissionsmehrheit, auf die Vorlagen 1 und 2 einzutreten und alle anders lautenden Einzelanträge auf Nichteintreten und Rückweisung abzulehnen. Ebenso beantrage ich Ihnen, in beiden Vorlagen überall der Mehrheit zuzustimmen und die Minderheitsanträge abzulehnen. Auch bei Artikel 66b, wo es um die Zuständigkeiten des Bundesrates, der Kommissionen und der Bundesversammlung geht, beantrage ich Ihnen, der Kommissionsmehrheit und damit der Fassung des Bundesrates zu folgen.