Lexipedia

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2018-05-30

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2018-05-30

Wortprotokoll

Ich kann Ihnen gerne nochmals wiederholen, was ich heute Morgen gesagt habe, weil diese Frage doch immer wieder diskutiert wird. Einfach damit das klar ist: Ehemalige Ordonnanzwaffen mit einem 20-Schuss-Magazin dürfen weiterhin verwendet werden. Sie fallen nicht unter die Kategorie, bei der das Magazin darüber entscheidet, ob die Waffe als verbotene Waffe gilt. Die ehemalige Ordonnanzwaffe, einfach damit das klar ist, fällt unabhängig vom verwendeten Magazin in die Kategorie der verbotenen Waffen, weil sie von einer vollautomatischen Waffe in eine halbautomatische Waffe umgebaut wurde. Wenn eine Bewilligung für den Erwerb einer Ordonnanzwaffe vorliegt, dann dürfen sowohl das 20-Schuss-Magazin wie auch das 24-Schuss-Magazin - falls es sich um ein Sturmgewehr 57 handelt - weiterhin verwendet werden.

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2018-05-30 | Lexipedia | Lexipedia