Wirz-von Planta Christine · Nationalrat · 2002-06-18
Wirz-von Planta Christine · Nationalrat · Basel-Stadt · Liberale Fraktion · 2002-06-18
Wortprotokoll
Frau Bruderer, ich kann Ihren ausgezeichneten Ausführungen folgen, was den Inhalt betrifft. Aber eben: Der aufgezeigte Weg ist der falsche. Deshalb lehnen die Liberalen den Minderheitsantrag Graf ab.
Der Antrag der Mehrheit greift empfindlich in die Autonomie der Kantone ein, indem diese mit Absatz 1bis ausdrücklich verpflichtet werden, die Integration behinderter Kinder und Jugendlicher in die Regelschule zu fördern. Hingegen erweist sich der Bundesrat als viel besserer Hüter der Kompetenzen der Kantone. Er hat von einem verbindlichen Auftrag an die Kantone, der die Verfassung verletzen könnte, abgesehen. Die Kantone arbeiten bereits in diese Richtung. Wenn aus verschiedensten Gründen Sonderschulen einzurichten sind, wird dies im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten auch wirklich getan. Sonderschulen stellen nicht die Absonderung eines behinderten Kindes ins Zentrum ihrer Tätigkeit, sondern die individuelle Förderung der Fähigkeiten und Möglichkeiten jedes einzelnen Kindes. Sonderschulen sind wichtig, und das Zusammenleben von behinderten und nichtbehinderten Kindern und Jugendlichen in Bezug auf das soziale Verhalten in der Regelschule ist ebenso wichtig. Nochmals: Die Formulierung des Bundesrates in Artikel 14 Absätze 1 und 2 nimmt Rücksicht auf die Autonomie der Kantone und ist deshalb dem Antrag der Mehrheit zu Absatz 1bis vorzuziehen.
Ich habe mich erkundigt, wie das im Kanton Basel-Stadt gehandhabt wird, ob Handlungsbedarf besteht. Körperlich behinderte Kinder, Kinder mit Seh- und Hörschäden sind in der Regelschule sehr gut integriert. Das Problem - zugegeben - stellt sich viel mehr bei geistig behinderten Kindern. Dort erfolgt die Integration nach Möglichkeit je nach Grad der Schwere einer Behinderung. Es steht uns weiter allen offen, in dieser Beziehung auf kantonaler Ebene aktiv zu werden. Nochmals: Nicht der Inhalt ist bestritten, sondern der aufgezeigte Weg. Deshalb sind wir für die Streichung von Absatz 1bis.