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Bruderer Pascale · Nationalrat · 2002-06-18

Bruderer Pascale · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-06-18

Wortprotokoll

Der Bildung kommt im Leben eines Menschen, kommt auch in unserer Gesellschaft eine unglaublich wichtige Rolle zu, ja, wir können durchaus von einer unentbehrlichen Hauptrolle sprechen. Wir haben aufgrund der Relevanz dieses Punktes hier Abstimmung mit Namensaufruf verlangt.

[PAGE 973] Artikel 14 des Behindertengleichstellungsgesetzes hat zum Ziel, auch im Bereich des Grundschulunterrichtes sicherzustellen, dass behinderte Kinder nicht benachteiligt werden. Bereits vom Ansatz her ist diese Bestimmung sehr wichtig. Im Grundschulunterricht wird das Fundament für die berufliche und die finanzielle Zukunft gelegt. Die Schülerinnen und Schüler eignen sich in dieser Phase aber nicht nur Wissen und Kenntnisse für den späteren Einstieg ins Erwerbsleben an, sondern sie sammeln darüber hinaus auch Erfahrungen und Erkenntnisse, die für die gesellschaftliche, die soziale Integration relevant sind. Benachteiligungen auf dieser Stufe haben verheerende Folgen. Deshalb muss die Chancengleichheit behinderter Kinder und Jugendlicher gerade im Grundschulunterricht sichergestellt werden.

Eine konkrete Benachteiligung besteht in der mangelnden Integrationsfähigkeit der öffentlichen Schule. Es kommt immer wieder vor - Beispiele waren gestern auch der Presse zu entnehmen -, dass behinderte Kinder entgegen ihrem eigenen Wunsch bzw. dem Wunsch ihrer Eltern an eine Sonderschule verwiesen werden, obwohl mit verhältnismässig wenig Mitteln der Besuch der Regelschule möglich wäre. Diese Bemerkungen sind keine Absage an die von der IV finanzierten Sonderschulen. Diese machen für einen grossen Teil der behinderten Menschen durchaus Sinn. Für andere aber bedeutet eine Sonderschulung auch verstärkte Ausgrenzung und Absonderung. Wer die Möglichkeit hat, wer die Fähigkeit und die nötigen Fertigkeiten hat, um am regulären Unterricht teilzunehmen, dem dürfen doch keine Steine in den Weg gelegt werden.

Zur Verfassungsmässigkeit: Die kantonale Schulhoheit schränkt die diesbezüglichen Bestimmungsmöglichkeiten des Bundes ein. Das ist richtig. Wie ausdrücklich in Artikel 62 der Bundesverfassung vorgesehen wird, haben die Kantone für den Unterricht an den Grundschulen jedoch einigen Mindestanforderungen zu genügen. Die neutrale Formulierung des Bundesrates in Artikel 14 trägt dem Bedürfnis behinderter Kinder und ihrer Eltern nach einer integrativen Schulung zu wenig Rechnung. Der Bund muss hier von seiner, wenn auch sehr engen Kompetenz Gebrauch machen, er muss die Minimalanforderungen im Sinne der Förderung der integrativen Schulformen festlegen. Den Kantonen bleibt natürlich überlassen, in welcher Art und Weise sie diesem Auftrag nachkommen, die Kantone bleiben frei im Umbau der bestehenden Institutionen und in der Ausgestaltung ihrer Schulsysteme. Die gesamte Umsetzung fällt unter Kantonshoheit, das ist klar. In diese wird auch nicht eingegriffen, wenn wir uns hier gemäss Antrag der Kommissionsmehrheit auf eine blosse Zielvorgabe beschränken.

Zur Erinnerung: Für behinderte Kinder mit Sonderschulbedürfnissen bestehen in der Schweiz folgende Schulungsmöglichkeiten: Es gibt die Sonderschulen, die von der IV subventioniert werden, es gibt die Kleinklassen, die Teil der Volksschule sind, und es gibt die Schulung innerhalb von Regelklassen unter Beizug heilpädagogischer Fachpersonen. Diese differenzierten Schulungsmöglichkeiten machen grossen Sinn, dürfen aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass dem verbreiteten Bedürfnis nach integrativer Schulung zu wenig Rechnung getragen wird. Kinder mit speziellem Förderbedarf haben heute kein Recht darauf, die öffentliche Schule zu besuchen. Grundsätzlich existiert also keine Wahlmöglichkeit, im Dorf, im Quartier mit gleichaltrigen Kindern in die Schule zu gehen. Integration findet nur vereinzelt und sehr zufällig statt.

Im internationalen Vergleich werden behinderte Kinder in der Schweiz überdurchschnittlich häufig separat eingeschult. Dazu werden sie aus ihrer vertrauten Umgebung gerissen. Eine solche abgesonderte Erziehung kann sich in einer lebenslangen Ausgrenzung von Menschen mit Behinderungen fortsetzen. Demgegenüber schafft gemeinsames Lernen die besten Voraussetzungen für ein gemeinsames Zusammenleben, für gegenseitigen Respekt und für einen solidarischen Umgang miteinander.

Ich möchte auch darauf verweisen, dass der Kontakt mit behinderten Kindern gerade auch für die nichtbehinderten Kinder wichtig, ja lehrreich und sogar bereichernd sein kann. Echtes Verständnis für die Folgen und Auswirkungen von Behinderungen entsteht nämlich nur im direkten Kontakt. Die Erfahrung solcher Kontakte verhilft nachhaltig zu mehr Toleranz, mehr Akzeptanz und weniger Vorurteilen. Bessere Wahlmöglichkeiten für behinderte Kinder und eine erhöhte Durchlässigkeit zwischen Sonder- und Regelschulen drängen sich auf. Verhelfen wir dem zur Realisierung, und stimmen wir der Kommissionsmehrheit in diesem Punkt zu!

Zum Antrag der Minderheit Graf bei Absatz 3: Wir nähern uns dem Abschluss dieser Detailberatung. Ich hoffe, Sie verzeihen mir, wenn ich an dieser Stelle eine kleine, aber für mich wichtige Anmerkung mache. Dieses Gesetz bzw. das, was im Moment davon übrig ist, soll ein Gleichstellungsgesetz sein. Gleichstellung heisst aber nicht, hier ein bisschen und dort ein bisschen Massnahmen zu ergreifen, um den behinderten Menschen den Alltag ein wenig leichter, ein wenig "normaler" zu machen. Gleichstellung hat sehr viel mit Respekt und mit Akzeptanz den behinderten Menschen und ihren Bedürfnissen gegenüber zu tun. Davon sind wir mit den gestern und heute beschlossenen Massnahmen leider weit entfernt. Gleichstellung ist nun einmal nicht Stück für Stück zu haben, auch wenn das im politischen Sinne praktischer wäre; ich weiss das.

Wir von der SP-Fraktion unterstützen den Antrag der Minderheit Graf. Behinderte Menschen sollen und wollen nach Möglichkeit ein eigenständiges und selbstbestimmtes Leben führen. Dies mit geeigneten Rahmenbedingungen fördern zu wollen entspricht meines Erachtens einer Selbstverständlichkeit. Da dies aber vielerorts nicht getan wird, bitte ich Sie, dem Antrag der Minderheit Graf zuzustimmen.

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