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Schmid Martin · Ständerat · 2018-05-30

Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2018-05-30

Wortprotokoll

Ich melde mich zu Wort, weil Kollege Rechsteiner der Kommission vorgeworfen hat, sie hätte das Problem nicht umfassend geprüft. Das ist meines Erachtens nicht der Fall. Wir haben uns umfassend mit der Problematik der Negativzinsen auseinandergesetzt. Bei vielem kann ich Ihnen sogar zustimmen. Auch wir sehen, dass diese ultraexpansive Geldpolitik ein Experiment ist, dessen Risiken wir heute teilweise noch nicht abschätzen können. Wir sind auch überzeugt, dass mit dem Andauern und Fortführen der Negativzinsen die Risiken zunehmen.

Es ist auch so, dass die wirksame Geldpolitik der Nationalbank höchstwahrscheinlich immer stärker eingeschränkt wird. Man hat gerade in den letzten Tagen, in denen sich die Situation in Italien wieder geändert hat, gesehen, wie die Schweiz den Währungsmärkten ausgeliefert ist.

Wir haben diese Problematik der Negativzinsen, die für uns alle eine Belastung sind, umfassend geprüft. Dass ein Gläubiger Negativzinsen zahlen muss, da hat Herr Rechsteiner Recht, das war in der Vergangenheit völlig ausgeschlossen. Man konnte sich gar nicht vorstellen, dass derjenige, der Geld gibt, dafür auch noch etwas bezahlen muss. Das ist eine Umkehr der Verhältnisse. Negativzinsen sind wie eine Steuer auf Ersparnissen; es wird Erspartes besteuert. Insoweit haben wir das schon sehr genau angeschaut.

Ich möchte Ihnen noch ein weiteres Argument liefern. Das Hauptproblem, auch bei den Vorsorgewerken, auch beim [PAGE 339] BVG, sind nicht einmal die Negativzinsen auf der Liquidität. Das Hauptproblem liegt beim grossen Anlageblock der Obligationen, und auch die ganzen anderen Anlageklassen werfen aufgrund des tiefen Zinsniveaus keinen Ertrag mehr ab. Wenn Sie eine durchschnittliche Asset Allocation einer Pensionskasse nehmen, haben Sie im Durchschnitt vielleicht 8 Prozent Liquidität und 25 Prozent Obligationen in Schweizerfranken. Dann sehen Sie schnell, dass das Problem bei den 25 Prozent der Anlage liegt, die eben keine Erträge mehr abwerfen, dass das Problem also höchstwahrscheinlich gar nicht nur bei der Liquidität liegt. Wir haben das in der Kommission umfassend diskutiert.

Die Frage ist nur: Was ist die Schlussfolgerung daraus? Unsere Schlussfolgerung ist es nicht, dass wir die Pensionskassen und die AHV ausnehmen können. Es ist ja eine Standesinitiative, die auf eine Anpassung der Bundesgesetzgebung zielt. Wir könnten das bundesgesetzgebungstechnisch in all diesen Bereichen lösen. Aber wir lösen das Grundproblem nicht, das kann nur die Nationalbank lösen, indem sie sich von den Negativzinsen verabschiedet und mindestens wieder zu einem Null-Prozent-Niveau kommt.

Insofern war sich die Kommission einig, dass bei dem Thema für alle, für Sparer, für Beteiligte, eine sehr schwierige Ausgangslage besteht, dass wir als Gesetzgeber, solange wir die Unabhängigkeit der Nationalbank akzeptieren, in diesem Bereich auch gefangen sind. Es wäre falsch, die Sache nur für diejenigen Teile, die aus unserer Sicht gar nicht das Hauptproblem darstellen, zu regeln. Deshalb sind wir zum Schluss gekommen, dass wir nicht Folge geben können. Bei der Diskussion des Vorstosses Kuprecht haben wir die gleiche Schlussfolgerung gezogen. Man müsste auch die Lebensversicherungen und andere Bereiche, die eben nicht enthalten sind, integrieren, wenn man das möchte.

Wir können nur hoffen, dass in Italien stabilere Verhältnisse eintreten, damit wir dann die Negativzinsen im Generellen loswerden.

Ich möchte Ihnen mit der Kommission beliebt machen, dieser Standesinitiative aus diesen Gründen keine Folge zu geben.