Graf Maya · Nationalrat · 2002-06-18
Graf Maya · Nationalrat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2002-06-18
Wortprotokoll
Nirgends in diesem Gleichstellungsgesetz sprechen wir über die Förderung eines eigenständigen, selbstbestimmten Lebens oder über eine diesbezügliche Wahlfreiheit. Ich gehe davon aus, dass in der 4. IVG-Revision verankert wird, dass die eigenverantwortliche und selbstbestimmte Lebensführung erleichtert werden soll. Wir hoffen doch, dass eine erhöhte Assistenzentschädigung verankert werden wird. Menschen mit einer Behinderung sollen selbstständig zu Hause leben können. Die Kantone sollen also die Möglichkeiten, die vom Bund im Rahmen der IV-Leistungen gewährt werden, mit geeigneten Rahmenbedingungen unterstützen. Damit wird eine selbstbestimmte Lebensführung erst möglich. Darum sehe ich mit dem Antrag der Minderheit in diesem Gesetz auch den folgenden neuen Artikel 14 Absatz 3 vor: "Die Kantone sorgen für Rahmenbedingungen, die eine eigenverantwortliche und selbstbestimmte Lebensführung von Menschen mit Behinderungen erleichtern." So ist der Artikel formuliert.
Warum siedle ich das bei den Kantonen an? Jeder Mensch mit einer Behinderung hat seinen Wohnsitz in einem Kanton, wo die Behindertenpolitik in die Praxis umgesetzt wird. Heute leiten die Kantone ihre Gelder vor allem an die Institutionen, seien es Heime, Werkstätten oder Sonderschulen. Bis heute werden von den Kantonen aber wenig bis gar keine Gelder für die selbstständige Lebensführung auch nach dem neuen Credo der Assistenzentschädigungen vergeben. Mit diesem Artikel möchte ich die Kantone hier auch ein Stück weit in die Verantwortung nehmen. Dies ist für die Kantone kein Neuland.
Das möchte ich Ihnen beweisen, indem ich meinen Kanton, den Kanton Basel-Landschaft, anführe: Es bestehen Behindertenleitlinien, die zwei Jahre alt sind und die auch diesem Ansinnen Ausdruck verleihen.
Hier wird als übergeordnetes Ziel für die Behindertenpolitik des Kantons Folgendes festgelegt: "Wie in der Arbeitswelt das Ziel 'Eingliederung vor Rente' gilt, so gilt für den Bereich des Wohnens 'alltägliche Wohnformen vor Heim'. Behindertenhilfe zielt auf die Sicherstellung von unterschiedlichen Dienstleistungen und Aktivitäten, mit deren Hilfe Menschen mit einer Behinderung der Zugang zu alltäglichen Wohnformen ermöglicht wird. Sie trägt dazu bei, dass behinderte Menschen möglichst selbstbestimmt wohnen können." Das zitiere ich aus "Leitlinien der Behindertenhilfe des Kantons Basel-Landschaft". Es wird weiter gesagt, dass sich Behindertenhilfe vor allem in den Kantonen auch am Normalisierungsprinzip orientiert, d. h. sie will Menschen mit einer Behinderung eine gleiche Lebensgestaltung ermöglichen, wie sie für Menschen ohne Behinderungen üblich ist. Das differenzierte Angebot der Behindertenhilfe - ich möchte damit klarstellen, dass es keine Kontroverse zwischen Institution und selbstständigem Leben gibt, sondern es gibt eine breite Palette - müsste aber in der Wahlfreiheit enden.
Die Behindertenhilfe unterstützt also Menschen mit einer Behinderung durch das Bereitstellen von ambulanten Dienstleistungen wie z. B. Beratung und Begleitung sowie spitalexterne Pflegedienstleistungen, natürlich in Absprache mit den Gemeinden in den Kantonen selbst.
Das wäre nun meine Begründung, weshalb ich Ihnen beantrage, dem Minderheitsantrag zuzustimmen, damit wir den Kantonen dieses Zeichen und diesen Auftrag geben können, die Praxis in den Kantonen anzugehen.