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Müller Walter · Nationalrat · 2018-05-30

Müller Walter · Nationalrat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2018-05-30

Wortprotokoll

Ich beginne mit dem Einfachen, das ist Artikel 28b: Da bitte ich Sie, meiner Minderheit zuzustimmen. Hier geht es ganz einfach um die Worte "können nur erteilt werden", die durch "werden erteilt" ersetzt werden sollen, um nicht eine Bedingung für die Bedingung einzuführen. Warum schlage ich Ihnen das vor? Der Bundesrat hat in Absatz 2 die Bedingungen klar definiert, und er hat sie erweitert. Daher ist es nicht nötig, dass Sie hier noch eine zweite Kondition einführen.

Ich komme zur Übergangsbestimmung in Artikel 426: Das ist für mich persönlich eigentlich der Schicksalsartikel. Das sage ich jetzt schon: Wenn hier keine Änderung erfolgt, kann ich diesem Gesetz nicht zustimmen - das ist aber meine persönliche Haltung. Hier geht es um Folgendes: "Wer beim Inkrafttreten der Änderung vom ... dieses Gesetzes im Besitz einer Feuerwaffe nach Artikel 5 Absatz 1 Buchstaben b bis d ist, muss den rechtmässigen Besitz dieser Feuerwaffe innerhalb von drei Jahren von der zuständigen Behörde des Wohnsitzkantons bestätigen lassen." Das müssen Sie sich merken, es heisst "bestätigen". Das ist eigentlich mehr als eine Registrierung, das ist Registrierung plus Überwachung plus Abklärung. Es gibt dann vielleicht auch eine Vorschrift, dass hier gewisse Abklärungen gemacht, vielleicht Bedingungen gestellt werden. Das ist eigentlich in dieser Wortwahl enthalten.

Jetzt müssen Sie sich einmal Folgendes vorstellen: Sie haben eine Waffe gekauft, Sie haben sie bezahlt, Sie benutzen sie rechtmässig, und dann müssen Sie sich diesen Besitz bestätigen lassen. Das verletzt staatspolitische Grundsätze; das geht weit über das Waffenrecht hinaus. Die Eigentumsgarantie ist hier nicht mehr gewährleistet, die Besitzstandwahrung ist nicht gewährleistet. Ich kann einen Vergleich bringen: Sie kaufen ein Auto. Nach zwei Jahren will der Staat eine Bestätigung, dass Sie das Auto zu Recht besitzen und dass Sie mit diesem Auto zu Recht auf den Strassen verkehren.

Das ist meiner Meinung nach gegen alle unsere staatspolitischen Grundsätze. Ich kann das in dieser Form so nicht unterstützen. Das führt auch zu einem Riesenaufwand, auch wenn die Armeewaffen ausgenommen sind. Ich habe aber in der Kommission nachgefragt und die Information erhalten, dass es sich immer noch um Hunderttausende von Waffen handelt, die hier gemeldet werden müssten und bei denen der Kanton eine Bestätigung erbringen müsste. Ich erinnere mich noch an die Anhörungen, anlässlich welcher Herr Blättler als Präsident der KKPKS gesagt hat, dass es eigentlich nichts nützen würde, wenn man massenhaft Daten habe, die nicht verlässlich seien. Das bringt ja auch keine zusätzliche Sicherheit.

In diesem Sinne muss ich einfach sagen, dass das nicht unserem Staatsverständnis entspricht und auch nicht unserer Staatskultur. Was der Bundesrat hier vorschlägt, ist meiner Meinung nach eigentlich Willkür. Dass rechtmässige Besitzer sich plötzlich den rechtmässigen Besitz vom Staat bestätigen lassen müssen, ist meiner Meinung nach nicht zulässig.

Ich danke Ihnen, wenn Sie hier bei dieser Bestimmung meinem Minderheitsantrag zustimmen. [PAGE 681]