Jositsch Daniel · Ständerat · 2018-05-31
Jositsch Daniel · Ständerat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-05-31
Wortprotokoll
Der Präsident der Sicherheitspolitischen Kommission hat ausgeführt, dass die Kommission mehrheitlich der Meinung war, dass mit Bezug auf den ballistischen Körperschutz eine Reduktion des Kredits notwendig ist. Wie schon Herr Dittli möchte auch ich betonen, dass die Kommission den Sicherheitsaspekt des ballistischen Körperschutzes ganz klar anerkannt hat und der Meinung ist, dass die Truppe ihn verdient hat und es notwendig ist, einen optimalen Schutz zur Verfügung zu stellen.
Aber es hat sich auch gezeigt, dass mit Bezug auf den ballistischen Körperschutz verschiedene Aspekte gegeneinander abzuwägen sind. Die leichtere Version ist für Gefechtseinsätze gedacht. Sie ist auch für Einsätze mit hoher physischer Belastung geeignet. Hingegen ist die zweite Version mit dem dazugehörenden Kragen und dem Unterleibsschutz, die eine maximale Schutzfläche bietet, für Bewachungseinsätze mit normaler physischer Belastung geeignet. Die leichte Version - und das ist ein wesentlicher Punkt - gehört zum persönlichen Material des Angehörigen der Armee, und die erweiterte Schutzausrüstung gehört zum Korpsmaterial. Insofern ist klar, dass eine Abwägung zwischen hohem und weniger hohem Schutz einerseits und Einsätzen mit grösserer oder weniger grosser physischer Belastung andererseits vorzunehmen ist. Von dem her glaube ich, dass es richtig ist, dass die Kommission sich Überlegungen gemacht hat, ob es wirklich notwendig ist, die gesamte Schutzausrüstung in vollem Umfang für sämtliche Angehörigen der Armee zu beschaffen.
Aus meiner Sicht ist in der Diskussion unklar geblieben, wie wir hier eine Unterscheidung machen wollen. Der jetzige Antrag, den die Mehrheit der Kommission angenommen hat, ist nicht der Weisheit letzter Schluss. Wir haben rasenmäherartig eine Beschaffung für 50 Prozent der Angehörigen der Armee gutgeheissen. Ich habe meine Zweifel, dass das die richtige Version ist. Ich glaube, man müsste tatsächlich im Zweitrat darüber nachdenken, ob hier eine differenziertere Betrachtungsweise Platz greifen sollte, insbesondere eine Unterscheidung zwischen der leichteren und der schwereren Schutzausrüstung und allenfalls einer Version, bei der man sagt: Sämtliche Angehörigen der Armee werden mit der leichten Kampfausrüstung ausgerüstet, wohingegen der verstärkte ballistische Körperschutz nur in reduzierter Form beschafft wird.
Insofern unterstütze ich den Antrag der Kommission, aber im Wissen darum, dass der Zweitrat sich weitere Gedanken machen muss, welche Version hier die geschickteste ist.