Brunner Toni · Nationalrat · 2018-05-31
Brunner Toni · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-05-31
Wortprotokoll
Im Oktober 2016 hat ein Initiativkomitee, angeführt von den Jungen Grünen, die Volksinitiative "Zersiedelung stoppen - für eine nachhaltige Siedlungsentwicklung", genannt Zersiedelungs-Initiative, eingereicht. Wir sind nun der Zweitrat, der sich dieses Volksbegehrens annimmt. Gleich wie der Bundesrat lehnte auch der Ständerat als Erstrat dieses Anliegen ab. Er tat dies in der Frühjahrssession mit 34 zu 2 Stimmen bei 9 Enthaltungen und verzichtete auch auf einen Gegenvorschlag.
Was verlangt die Zersiedelungs-Initiative? Die Initianten verlangen einen vollständigen Einzonungsstopp, sodass Bauzonen in Zukunft nur noch ausgeschieden werden können, wenn an anderer Stelle eine gleichwertige Fläche ausgezont wird. Zudem wird eine nach innen gerichtete Siedlungsentwicklung verlangt. Ausserdem verlangt die Zersiedelungs-Initiative, dass ausserhalb der Bauzonen nur noch standortgebundene Bauten sowie Bauten für die bodenabhängige Landwirtschaft gebaut werden dürfen. Bodenabhängig sind beispielsweise Ställe für die Haltung von Raufutterverzehrern, also Rindern, Ziegen, Schafen usw. Mit standortgebundenen Bauten sind Gebäude oder Anlagen gemeint, die nur an einem spezifischen Standort gebaut werden können. Ein Skilift beispielsweise kann nicht an einem beliebigen Ort in der Bauzone erstellt werden.
Im Gegensatz dazu steht die bodenunabhängige Landwirtschaft, bei der die Produktion nicht mehr direkt vom Boden abhängt. Dies ist z. B. beim Anbau von Gemüse in Treibhäusern oder bei der Geflügel- und Schweinemast der Fall. Solche Bauten würden mit dieser Initiative künftig verunmöglicht. Neue Betriebe müssten entweder in die Gewerbezone oder aber direkt ins Ausland verlagert werden.
Zusammenfassend: Die Initianten wollen mit ihrem Begehren generell die Ausweitung von Bauzonen verhindern. Sie wollen das Bauen ausserhalb der Bauzonen einschränken und Bauten für die bodenunabhängige Produktion in der Landwirtschaft gänzlich verbieten. Die Initianten wollen nachhaltigere Quartiere fördern, und sie wollen die innere Verdichtung innerhalb bereits bestehender Bauzonen erwirken.
Ihrer vorberatenden Kommission, der UREK-NR, geht diese Initiative entschieden zu weit; dies auch vor dem Hintergrund, dass in den vergangenen Jahren verschiedene Anstrengungen im Bereich der Raumplanung an die Hand genommen wurden. Erwähnt sei an dieser Stelle insbesondere das revidierte Raumplanungsgesetz (RPG), welches am 1. Mai 2014 in Kraft getreten ist und gleich mehrere Forderungen der Zersiedelungs-Initiative aufnimmt.
Die jüngste RPG-Revision lenkt die Siedlungsentwicklung nach innen und legt fest, dass Gemeinden nur noch über Bauzonen für den Bedarf der nächsten fünfzehn Jahre verfügen dürfen. Dem Siedlungsbereich wurde somit bereits jetzt ein enges Korsett verpasst, dies natürlich mit dem Ziel, künftig das Kulturland besser schützen zu können. Nach Ansicht unserer Kommission ist ein vollständiger Einzonungsstopp angesichts des zu erwartenden Bevölkerungswachstums völlig unrealistisch und würde die Entwicklung in der Schweiz radikal einschränken. Die Initiative würde insbesondere auch dem Wirtschaftsstandort Schweiz schaden, denn die Ansiedlung von neuen Betrieben wäre schwierig oder würde gänzlich verunmöglicht.
Wollte man die Initiative in realistischer Weise umsetzen, müsste man an einem ganz anderen Ort anfangen. Man müsste nämlich die Einwanderung in die Schweiz per sofort stoppen. Dass der politische Wille dazu zumindest hier im Parlament nicht vorhanden ist, kennen wir indes zur Genüge.
Die laufende Umsetzung der Revision des Raumplanungsgesetzes im Bereich Siedlung stellt bereits jetzt eine enorme Herausforderung dar und ist in den Kantonen noch längst nicht abgeschlossen. Nachdem das revidierte Raumplanungsgesetz in Kraft getreten ist, müssen alle Kantone ihre Richtpläne anpassen und vom Bund genehmigen lassen. Auch in jenen Kantonen, die bereits über angepasste Richtpläne verfügen, geht die Arbeit noch weiter. Nun ist es nämlich an den Gemeinden, die Vorgaben aus den Richtplänen umzusetzen. Da geht es darum, in den Gesetzen und Nutzungsplänen die geforderte Konzentrierung der Besiedelung nach innen zu realisieren.
Die Auswirkungen der Umsetzung der Revision des Raumplanungsgesetzes, insbesondere auch in Bezug auf den Schutz des Kulturlandes und die damit zusammenhängenden Einschränkungen des Siedlungsgebietes, müssen aber erst noch abgewartet werden. Die Zeit seit der Revision ist für ein Ergebnis schlichtweg zu kurz. Zudem wird aktuell der Sachplan Fruchtfolgeflächen überarbeitet. Als Fruchtfolgefläche wird das für die Produktion von Nahrungsmitteln am besten geeignete ackerfähige Kulturland bezeichnet. Diese Flächen sollen im Krisenfall dazu dienen, die Ernährung der Schweizer Bevölkerung sicherzustellen. Die laufende Überarbeitung dieses Sachplans dient dazu, diese wertvollen Flächen, die Fruchtfolgeflächen, besser zu schützen. Die Initiative rennt so gesehen offene Türen ein.
Sie beraten heute aber nicht nur über die Zersiedelungs-Initiative, sondern auch über einen Gegenvorschlag in der Form eines direkten Gegenentwurfes, der in der Kommission von Herrn Bäumle von der grünliberalen Fraktion eingebracht wurde. Nationalrat Bäumle möchte mit seiner Minderheit eine neue Verfassungsbestimmung mit der Forderung, dass die Fläche von Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzonen nicht weiter zunehmen darf. Das Gesetz soll die Einzelheiten regeln und Ausnahmen von nationalem Interesse zulassen.
Die Kommission konnte auch diesem Ansinnen nichts abgewinnen und erachtet das Anliegen von Herrn Bäumle sogar als noch viel einschränkender als die Volksinitiative der Jungen Grünen. Darf nämlich die Fläche von Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzonen nicht weiter zunehmen, würde verunmöglicht, dass aus Überlegungen betreffend das Tierwohl landwirtschaftliche Ökonomiebauten wie Laufhöfe, Ställe usw. neu erstellt werden könnten, wenn nicht andernorts eine gleich grosse, überbaute Fläche zurückgebaut würde. Dieser Gegenvorschlag wird in der Realität nicht einmal von den Initianten übertroffen. Diese lassen nämlich standortgebundene Bauten für die Landwirtschaft, also eben Ställe, Laufhöfe usw., zu.
Aus all diesen Gründen bitte ich Sie namens der Kommissionsmehrheit, sowohl die Volksinitiative nicht zur Annahme zu empfehlen als auch den direkten Gegenentwurf der Minderheit Bäumle abzulehnen.