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AB 230328

Rytz Regula · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2018-06-04

Wortprotokoll

Nach langen Diskussionen steht heute fest: Die Volksinitiative "für die Würde der landwirtschaftlichen Nutztiere" wird in diesem Winter zur Abstimmung kommen. Die Initianten haben diese Abstimmung nie gesucht, im Gegenteil: Sie haben jahrelang auf jede erdenkliche Art und Weise versucht, ihr berechtigtes Tierwohl-Anliegen ohne grosses Aufheben durchzusetzen. Sie haben unzählige Briefe geschrieben, Gespräche geführt und sogar eine Petition lanciert. Zudem haben sie völlig stufenkonform angeregt, die Forderung nach einem Hornbeitrag in die Agrarpolitik 2014-2017 einzubauen; einige hier im Rat erinnern sich sicher noch daran. Unser Kollege Louis Schelbert hat dazu 2012 einen Minderheitsantrag eingebracht, leider ohne Erfolg.

Am Schluss blieb den Bäuerinnen und Bauern rund um Armin und Claudia Capaul nur noch der Weg über eine Volksinitiative. Das mögen einige von Ihnen übertrieben finden. Doch sogar Bundesrat Johann Schneider-Ammann hat den Initianten dazu in einem Brief geschrieben: "Es ist Ihr gutes Recht, zu diesem Thema das Volk zu befragen." Genau das tun sie jetzt, es ist so weit.

Ich bitte Sie, den Stimmberechtigten bei diesem Urnengang, der im November dieses Jahres oder im Februar des nächsten Jahres ansteht, die Annahme der Initiative zu empfehlen, dies aus zwei Gründen:

Einmal aus Gründen des Tierwohls: Armin Capaul und seine Mitstreiterinnen und Mitstreiter haben aufzeigen können, dass die Enthornung für die Tiere schmerzhaft und problematisch ist. Die Hörner von Kühen und Ziegen sind durchblutet und von Nerven durchzogen. Sie spielen offenbar auch im Sozial- und Kommunikationsverhalten der Tiere eine Rolle. Armin Capaul hat deshalb in der WAK-NR zu Recht darauf hingewiesen, dass ein Konflikt mit der Tierschutzgesetzgebung besteht. Das Tierschutzgesetz der Schweiz schreibt bekanntlich vor, dass die Würde der Tiere geachtet werden muss. Tiere dürfen nicht ohne überwiegendes Interesse mit Schmerz, Leiden und Angst belastet werden, und es darf auch kein tiefgreifender Eingriff in ihr Erscheinungsbild erfolgen. Genau dies geschieht aber mit der Enthornung.

Für die meisten hier im Saal ist doch völlig klar, dass Kühe und Ziegen Hörner haben. Das gehört nicht nur zu ihrer Natur, sondern das hat sich auch in unseren Bildern von diesen Tieren eingeprägt, vom Tourismus bis zur Werbung. Keine Milchpackung, kein Werbeprospekt würde die Tiere unbehornt zeigen. Doch die Realität ist längst eine andere. Die Mehrheit der Kühe hat keine Hörner mehr. Sie werden den Jungtieren kurz nach ihrer Geburt mit einem Brenneisen ausgebrannt. Das Bundesamt für Landwirtschaft behauptet zwar, dass dies für das Tierwohl keine Rolle spiele, aber auf die Frage nach entsprechenden Studien blieb das Amt immer verdächtig still. Unserer früherer Ratskollege Louis Schelbert, bekannt für seine Hartnäckigkeit, hat deshalb bei den Veterinärwissenschaftlern nachgefragt und festgestellt, dass die Forschung zu diesem Thema noch in den Kinderschuhen steckt. Wenn also behauptet wird, dass die Enthornung für die Tiere völlig unproblematisch sei, dann ist das schlicht und ergreifend falsch.

Legitim ist es dagegen, die Diskussion über den im Tierschutzgesetz genannten Passus zu den "überwiegenden Interessen" zu führen, der eine Enthornung eventuell legitimieren könnte. In dieser Diskussion wurde zum Beispiel immer wieder auf die Verletzungsgefahr bei Mensch und Tier - auch in den tierwohlfreundlichen Freilaufställen - hingewiesen. Genau dies ist der zweite Grund, weshalb Sie zu dieser Initiative sehr gut Ja sagen und heute auch eine Ja-Empfehlung für die Abstimmung formulieren können. Die Bäuerinnen und Bauern rund um Armin und Claudia Capaul negieren nämlich die vorhandenen Zielkonflikte nicht. Sie verlangen [PAGE 757] deshalb auch kein Enthornungsverbot, nein, sie wollen das Halten von Tieren mit Hörnern mit wirtschaftlichen Anreizen fördern - im Wissen darum, dass der Umgang mit behornten Tieren arbeitsintensiver und auch platzintensiver ist. Mit diesem pragmatischen Ansatz liegen sie also voll und ganz auf der Linie unserer heutigen Agrargesetzgebung, die eine besonders naturnahe, umwelt- und tierfreundliche Landwirtschaft mit finanziellen Anreizen fördern will.

Ich bitte Sie deshalb, zu dieser Initiative Ja zu sagen und sie zur Annahme zu empfehlen. Ich denke, Sie werden damit Ja sagen zu einer sehr, sehr populären Initiative, die dem Tierwohl einen grossen Dienst erweisen wird.