Fehr Hans · Nationalrat · 2002-06-18
Fehr Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-06-18
Wortprotokoll
Die SVP sagt Nein zu einer Bürgerrechtsrevision, welche erstens den hohen Ausländeranteil - auch wenn das bestritten wird - statistisch nach unten beschönigen will und welche zweitens via Beschwerderecht einen Rechtsanspruch auf Einbürgerung postuliert, der schlussendlich die Souveränität der Gemeinden und der Bürger in diesem Bereich aushöhlt. Und die SVP sagt Nein zu einem Einbürgerungsautomatismus, der bei der dritten Generation forciert wird. Ich staune darüber - sofern der "Blick" Recht hat -, dass dies die FDP offenbar akzeptiert. Wir sind nicht bereit, dem Ausverkauf des schweizerischen Bürgerrechtes Vorschub zu leisten. Wir behalten uns vor, je nach Verlauf der Debatte, je nach Verlauf der Abstimmungen, das Referendum zu einzelnen Teilen zu ergreifen.
Auch wenn es tausendmal bestritten wird - und das ist heute bereits da vorne passiert -: Hinter dieser Vorlage steht ein falsches, fragwürdiges Motiv. Es ist doch klar - und wird an Diskussionen auch immer wieder zugegeben, vor allem von der linken Seite -, was die Absicht ist: Man will den Ausländeranteil von über 20 Prozent statistisch senken: Wenn man einbürgere, so gehe der Anteil auf 12 Prozent, 10 Prozent oder 8 Prozent hinunter und dann seien wir bei den anderen europäischen Staaten. Diese statistische Beschönigung ist keine glaubwürdige Politik. Sie überdecken damit Zustände, die das Volk zum Brodeln bringen.
Wir wollen nicht, dass das schweizerische Bürgerrecht ausverkauft und verschleudert wird. Wir wollen dies umso weniger, als das schweizerische Bürgerrecht ein besonderes Bürgerrecht ist, weil es ausserordentlich grosse Volks- und Freiheitsrechte, die direkte Demokratie und die Mitbestimmung in einem grossen Mass bringt, wie das sonst in keinem anderen Land der Fall ist.
Darum fordern wir, dass die Kriterien gemäss Artikel 14 des Bürgerrechtsgesetzes, speziell dasjenige der Sprache, aufrechterhalten werden, dass in jedem Fall ein Gesuch gestellt werden muss, dass man - auf Deutsch gesagt - für das Bürgerrecht etwas leisten und tun muss und dass der definitive Entscheid bei der Gemeinde bleibt. Meine Damen und Herren, vor allem auf der linken Ratsseite: Wir wollen keine Einbürgerungs-, Ausländer- und Asylpolitik der offenen Scheunentore, wie Sie das offenbar bezwecken.
Noch ein paar Worte zu den einzelnen Vorlagen:
1. Wir sagen Nein zum Beschwerderecht. Wir wollen die damit verbundene Aushebelung der direkten Demokratie nicht hinnehmen, und wir wollen keinen Anspruch auf Einbürgerung durch die Hintertüre.
2. Wir sind gegen jeglichen Einbürgerungsautomatismus. Da muss eine Eigenleistung erfolgen, ein Gesuch eingereicht werden; sonst geht das nicht.
3. Wir sagen Nein zur Verkürzung der Wohnsitzfristen. Ich sehe nicht ein, warum man von zwölf auf acht Jahre zurückgehen soll, zumal die Jahre zwischen dem zehnten und dem zwanzigsten Altersjahr bekanntlich doppelt gezählt werden.
4. Wir sagen Nein zur Verwässerung des Begriffes der zweiten Generation. Jeder Mensch, den Sie auf der Strasse fragen, sagt, zweite Generation bedeute, "in der Schweiz geboren und aufgewachsen" zu sein. Was diese Vorlage beinhaltet, ist eine Verwässerung. Da braucht es im Wesentlichen ein paar Schuljahre in der Schweiz, damit die Voraussetzung erfüllt wird. Darum verlangen wir bei Artikel 28a der Vorlage 2: Erleichterte Einbürgerung gibt es nur für Leute, die "in der Schweiz geboren und aufgewachsen" sind. Das ist eine klare Haltung. Hingegen sagen wir Ja zur erleichterten Einbürgerung für die zweite Generation im Sinne von administrativen Vereinfachungen, von gewissen Reduktionen bei Gebühren. Und wir akzeptieren, wie erwähnt, die Doppelzählung der Jahre zwischen dem zehnten und dem zwanzigsten Altersjahr.
Ich bitte Sie, insbesondere das Beschwerderecht und den Automatismus abzulehnen. Diese werden im Volk garantiert nicht akzeptiert. Das schweizerische Bürgerrecht darf nicht zum Wegwerfartikel degradiert werden.