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Cina Jean-Michel · Nationalrat · 2002-06-18

Cina Jean-Michel · Nationalrat · Wallis · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-06-18

Wortprotokoll

Machen wir jene zu Schweizern, die es an sich schon lange sind, ohne Schikanen und riesige Hürden bei der Einbürgerung. Dies gilt insbesondere und ausdrücklich für in der Schweiz aufgewachsene junge Ausländerinnen und Ausländer der zweiten und dritten Generation. Diese sind bestens in der Schweiz integriert, sie sprechen unsere Sprache, haben unsere Schulen besucht, haben ihre Kindheit bei uns verbracht. Sie sind mit unseren Lebensverhältnissen und Lebensweisen bestens vertraut. Fast ein Viertel aller Ausländer ist in der Schweiz geboren, und gar mehr als ein Drittel wohnt schon seit mehr als 15 Jahren in der Schweiz. Beachtlich ist die Zahl jener Ausländer, die sich seit mehr als 30 Jahren in der Schweiz aufhalten; es handelt sich um 16,5 Prozent. Zu Recht sollen nun also die jungen Ausländer der zweiten Generation erleichtert und jene der dritten Generation bei der Geburt in der Schweiz eingebürgert werden.

Den Gegnern der Vorlage möchte ich schon jetzt den Wind aus den Segeln nehmen: Die Lockerung der richtigerweise als zu rigide bezeichneten schweizerischen Einbürgerungspraxis führt nämlich gemäss groben Schätzungen zu maximal 5000 bis 10 000 Einbürgerungen jährlich. Also besteht für parteipolitisch gefärbte und übertriebene Überfremdungsszenarien sowie geschürte Ängste kein Raum, im Gegenteil: Die Einbürgerung der jungen, in der Schweiz aufgewachsenen Ausländer bildet den Abschluss eines vollständigen Integrationsprozesses. Diese jungen, in der Schweiz aufgewachsenen Ausländer legen mit ihrem Einbürgerungsgesuch ein Bekenntnis zur Schweiz ab. Sie sagen Ja zur Schweiz, sie sagen Ja zu uns. Sie wollen vollberechtigte Mitglieder dieser Gemeinschaft Schweiz werden und sind bereit, ihren Beitrag zur Gemeinschaft Schweiz zu leisten. Nehmen wir sie auf, heissen wir sie willkommen. Sie sind mit uns ein Teil der Zukunft Schweiz.

Die Zuständigkeit für die Einbürgerung bleibt auch nach der Revision und zu Recht bei den Kantonen. Hingegen zielt die Revision darauf ab, einheitliche bundesrechtliche Kriterien für die Einbürgerung festzulegen. Diese Neuerung ist zu begrüssen. Eine einheitliche und gerechte Rechtsanwendung bildet die unabdingbare Voraussetzung für die Rechtsstaatlichkeit des Einbürgerungsverfahrens. Die erleichterte Einbürgerung der integrierten Ausländer der zweiten Generation wird heute nicht mehr bestritten. Selbst die am äusseren rechten Rand politisierenden Parteien lehnen sie nicht mehr unbesehen ab.

Hingegen wird die Einbürgerung der Ausländer der dritten Generation bei der Geburt von diesen Kräften vehement abgelehnt. In dieser Haltung zeigt sich ein widersprüchliches Verhalten. Wie kann man für die erleichterte Einbürgerung der Ausländer der zweiten Generation sein und gleichzeitig bei der dritten Generation keine weiter gehenden Erleichterungen zulassen? Da stimmt tatsächlich etwas nicht.

Für die Mehrheit der CVP-Fraktion ist aber auch klar, dass die angestrebten Erleichterungen bei der dritten Generation nicht auf eine Zwangseinbürgerung hinauslaufen dürfen. Das Schweizer Bürgerrecht soll niemandem gegen seinen Willen aufgezwungen werden. Die CVP-Fraktion wehrt sich mit dieser Haltung gegen eine absolute Geltung des "ius soli". Nach unseren Vorstellungen und auch jenen der Mehrheit der Staatspolitischen Kommission sollen Eltern und später das Kind darauf verzichten können, das Schweizer Bürgerrecht anzunehmen. Kollegin Leuthard wird zu dieser Thematik in der Detailberatung noch ausführlich Stellung beziehen. Sie hat damals in der Kommission den entsprechenden Antrag formuliert und begründet. Was die ordentliche Einbürgerung betrifft, so sind die dort aufgeführten Revisionspunkte in unserer Fraktion weitestgehend unbestritten. Bei der Mindestwohnsitzdauer folgt die Mehrheit der CVP-Fraktion der Fassung des Bundesrates. Diese minimale Wohnsitzdauer soll acht Jahre betragen. Selbst diese Mindestdauer ist im europäischen Vergleich als sehr hoch zu werten.

Meinen Minderheitsantrag zu dieser Frage ziehe ich hiermit zurück.

Was das Beschwerderecht betrifft, werde ich zum jetzigen Zeitpunkt keine weiteren Ausführungen machen. Erst kürzlich haben wir uns in diesem Rat darüber des Langen und Breiten unterhalten. Eine Mehrheit der CVP-Fraktion und unseres Rates war für die Einführung eines Beschwerderechtes gegen willkürliche und diskriminierende Entscheide. An unserer Haltung hat sich nichts geändert.

Die verschiedenen Rückweisungsanträge sind allesamt abzulehnen. Die Aufteilung der Revisionsvorlage in drei verschiedene Teile ist sachgerecht und transparent; sie drängt sich geradezu auf. Der Stimmbürger erhält mit dieser Vorgehensweise die Möglichkeit, die verschiedenen Revisionsvorlagen eindeutig voneinander zu trennen und sich dann eine klare Meinung zu bilden. Er kann getrennt über Erleichterungen der Einbürgerung bei Ausländern der zweiten und dritten Generation abstimmen. Die Verknüpfung in eine einzige Verfassungs- und Gesetzesvorlage würde es den Gegnern leicht machen, die verschiedenen Anliegen miteinander zu vermischen, für Unklarheit zu sorgen und somit die gesamte Vorlage undifferenziert zu Fall zu bringen. Damit würde ebenfalls eine an sich unbestrittene Vorlage - die erleichterte Einbürgerung von Ausländern der zweiten Generation - abgelehnt. Dies wäre bedauerlich.

Ich bitte Sie also, die Rückweisungsanträge abzulehnen. Die Mehrheit der CVP-Fraktion ist für Eintreten auf alle Vorlagen; ich bitte Sie, dasselbe zu tun.