Hegglin Peter · Ständerat · 2018-06-04
Hegglin Peter · Ständerat · Zug · CVP-Fraktion · 2018-06-04
Wortprotokoll
Wir behandeln heute eine sehr gute Jahresrechnung 2017. Sie schliesst massiv besser ab als budgetiert! Ein Defizit von 250 Millionen Franken im Budget verwandelt sich in einen Überschuss von 2,8 Milliarden Franken, plus Rückstellungen von 2 Milliarden Franken für nichtbezogene oder nichtausbezahlte Verrechnungssteuern. Zusätzlich könnte man die beantragte Bildung allgemeiner und zweckgebundener Reserven in der Höhe von 170 Millionen Franken auch noch zum Ergebnis zählen. Die Anträge sind in der Fahne auf den Seiten 6ff. aufgeführt. Mit der Reservebildung reduzieren wir den Überschuss 2017, und um diese Summe schafft sich die Verwaltung ein zusätzliches Polster zum von uns genehmigten Budget 2018. Diese Bewandtnis scheint mir hier erwähnenswert.
Ob diesen guten Zahlen heute zu behaupten, die Verwaltung oder der Bundesrat hätten 2016 bewusst zu pessimistisch budgetiert, ist verfehlt. Bundesrat und Verwaltung sind an das Vorsichtsprinzip gebunden. Wir im Parlament haben schlussendlich diese Werte beschlossen, und ich bin überzeugt: Sie und wir haben verantwortungsvoll gehandelt. Für mich zeigt dieses Ergebnis das Potenzial der Schweizer Wirtschaft: Sie ist leistungsstärker und ergebnisstärker als gemeinhin angenommen. Das Ergebnis zeigt, dass die Politik nicht alles falsch gemacht hat. Die Rahmenbedingungen, welche die Politik definiert, passen zu einer erfolgreichen Schweiz, dies [PAGE 371] auch nach dem Frankenschock. Die Politik - da schliesse ich unseren Rat mit ein - darf sicher einen Teil des Erfolgs für sich in Anspruch nehmen. Mich möchte ich aber noch ausnehmen, ich bin ja erst seit gut zwei Jahren hier im Rat.
Da das Zinsumfeld immer noch negativ ist, darf angenommen werden - und da unterstütze ich den Bundesrat -, dass viele ihre Verrechnungssteuern nicht zurückgefordert haben und dies in den nächsten Jahren tun werden. Dass die Verwaltung deshalb Rückstellungen gebildet hat, ist nachvollziehbar und richtig. Dies entspricht denn auch den Rechnungslegungsgrundsätzen wie der periodengerechten Verbuchung. Ich bin aber nicht sicher, ob das der einzige Grund war. Scheinbar gab es für die Nichtrückforderung oder -auszahlung auch andere Gründe. Die Verwaltung konnte scheinbar aufgrund technischer Probleme die Verrechnungssteuer gar nicht auszahlen. Ich bekam jedenfalls mehrere solche Rückmeldungen von betroffenen Personen. Für die Verzögerung hat sich die Verwaltung bei den betroffenen Personen entschuldigt.
So weit, so gut. Auch ich könnte der Rechnung zustimmen und mich in den Reigen der Applaudierenden einreihen, wenn da nicht noch drei weitere Fehler wären, dies gemäss Bericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle. Um was geht es? Die Steuerforderungen und -verbindlichkeiten sowie die passiven Rechnungsabgrenzungen der Eidgenössischen Steuerverwaltung beinhalten per Bilanzstichtag nichtkorrigierte Erfassungsfehler. Die Steuerforderungen sind um 634 Millionen Franken und die passiven Rechnungsabgrenzungen um 195 Millionen zu hoch ausgewiesen, die Steuerverbindlichkeiten um 91 Millionen zu tief. In direkter Folge dieser Feststellung ist die Rückstellung der Verrechnungssteuer um 300 Millionen zu hoch. Anstatt der im Berichtsjahr erfolgten Erhöhung um 2 Milliarden Franken wäre also eine Erhöhung um 1,7 Milliarden korrekt gewesen. Netto sind dann die Verrechnungssteuereinnahmen in der Finanzierungs- und Erfolgsrechnung um 230 Millionen zu hoch ausgewiesen. Ebenfalls zu hoch ist der Transferaufwand für Anteile Dritter an Bundeserträgen. Das Ergebnis wird dadurch netto um 178 Millionen zu positiv dargestellt. Ein weiterer Fehler betrifft die Bewertung der Nationalstrassen: Seit 2008 fehlen Abschreibungen und ertragsbildende Kantonsanteile. Insgesamt ist die Erfolgsrechnung seit 2008 um 397 Millionen zu gut dargestellt worden. Der dritte Fehler betrifft die Bewertung der Rüstungsbauten. Die Überbewertungen betragen knapp 117 Millionen Franken.
Zur Beruhigung ist zu erwähnen, dass mit diesen Fehlern dem Staat kein Schaden entstanden ist, es sind einzig Verbuchungsfehler. Wo gearbeitet wird, können Fehler passieren. Mir geht es hier auch nur um den Umgang mit den Fehlern und um deren Behebung. Es gibt nämlich zwei Möglichkeiten, Fehler zu beheben: eine sofortige Korrektur auf den Beschluss hier im Rat hin oder eben eine Korrektur im Laufe des Jahres. Aus meiner Sicht sind diese Fehler wesentlich, und es wäre angebracht gewesen, sie sofort zu korrigieren. Ich erwarte, dass der Bund einer korrekten Rechnungslegung höchste Priorität einräumt. Wir sind kein Dorfverein, sondern es geht um die Bundesverwaltung. Schliesslich verlangt der Bund auch, dass in meiner Steuererklärung alles genau und zeitgerecht deklariert wird. Spätestens mit dem Bericht der Revisionsstelle vom 27. April hätte man alle Kräfte zur Aufarbeitung der Fehler einsetzen müssen. Für mich ist das eine Vertrauensfrage. Ich erwarte, dass die Aufarbeitung für den Bund höchste Priorität hat. Das Parlament in Zug hätte nie eine Rechnung genehmigt, die solche Fehler hätte, wenn es die Fehler gekannt oder davon gewusst hätte. Von daher hat aus meiner Sicht die Bundesverwaltung nicht adäquat auf die Fehler reagiert. Ich bin überzeugt, diese Fehler hätte man bis zur Session beheben können.
Der Bundesrat beantragt uns, zu einer Rechnung Ja zu sagen, die falsche Angaben enthält. Die Finanzkommission des Nationalrates nimmt die Fehler anscheinend auch nicht so ernst. Ich frage mich aber, ob man bei umgekehrten Verhältnissen, also bei einem Defizit in dieser Grössenordnung, auch so leichtfüssig über die Fehler hinweggegangen wäre.
Der Nationalrat ergänzt den Entwurf des Bundesrates jetzt durch einen neuen Artikel 4a, welcher es dem Bund erlaubt, bis spätestens zur Rechnungslegung 2018 die Fehler zu korrigieren und uns die Positionen wieder zur Genehmigung zu unterbreiten. Das heisst, wir wissen, dass die Jahresergebnisse und demzufolge alle Vorjahresvergleiche und alle Angaben bis zu diesem Zeitpunkt falsch sind. Es widerstrebt mir auf das Äusserste, einer Rechnung zuzustimmen, von welcher ich weiss, dass die Zahlen falsch sind.
Ich habe mich deshalb in der Finanzkommission der Stimme enthalten. Ich werde mich heute auch der Stimme enthalten, und ich mache das, wie es der Kommissionspräsident gesagt hat, aus Praktikabilitätsgründen und weil trotz der Fehler dem Bund kein finanzieller Schaden entstanden ist.