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Ritter Markus · Nationalrat · 2018-06-04

Ritter Markus · Nationalrat · St. Gallen · CVP-Fraktion · 2018-06-04

Wortprotokoll

Sie werden mir sicher zustimmen: Die direkte Demokratie lebt, und es ist sicher eine feine Einzelleistung von Armin Capaul gewesen, dass er diese Initiative zustande gebracht hat. Wir sind hier und heute aber aufgerufen, eine Auslegeordnung nicht nur politisch, sondern auch verfassungsrechtlich vorzunehmen.

Die Volksinitiative "für die Würde der landwirtschaftlichen Nutztiere", die Hornkuh-Initiative, wurde am 23. März 2016 mit 119 626 gültigen Unterschriften eingereicht. Sie fordert, dass Halterinnen und Halter von Kühen, Zuchtstieren, Ziegen und Zuchtziegenböcken finanziell unterstützt werden, solange die ausgewachsenen Tiere Hörner tragen. Es handelt sich bei dieser Formulierung nicht um ein Verbot der Enthornung der Tiere, wie verschiedene Vorrednerinnen und Vorredner gesagt haben, sondern um eine finanzielle Förderung der horntragenden ausgewachsenen Tiere, von Rindern und Ziegen.

Der Bundesrat lehnt diese Volksinitiative ohne Gegenvorschlag ab. Diesem Entscheid ist auch der Ständerat mit 28 zu 8 Stimmen bei 8 Enthaltungen gefolgt. Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates beantragt mit 10 zu 4 Stimmen bei 8 Enthaltungen ebenfalls, die Volksinitiative ohne Gegenvorschlag abzulehnen. Die CVP-Fraktion wird sich diesem Entscheid anschliessen.

Folgende Gründe sind dafür massgebend: Horntragende Tiere geniessen zweifelsohne in der Gesellschaft und wahrscheinlich auch bei vielen hier im Saal Sympathie. Deshalb hat sich die WAK-NR vertieft mit der Frage eines Gegenvorschlages auseinandergesetzt. Es hat sich aber gezeigt, dass eine Verfassungsergänzung zur Anpassung des Landwirtschaftsgesetzes, sofern ein solcher Beitrag gewünscht wird, nicht notwendig wäre. Die Grundlage ist in der heutigen Bundesverfassung mit Artikel 104 Absatz 3 Buchstabe b bereits gegeben: "Er" - der Bund - "fördert mit wirtschaftlich lohnenden Anreizen Produktionsformen, die besonders naturnah, umwelt- und tierfreundlich sind." Das heisst, es braucht die Volksinitiative nicht, um den gewünschten Beitrag via eine Gesetzesanpassung gewähren zu können. Dies läge in der Kompetenz des Parlamentes und wurde mit der Agrarpolitik 2014-2017 ausführlich diskutiert, aber dann verworfen. Dies hätte nun mit einem indirekten Gegenentwurf angegangen werden können, wurde aber von Bundesrat und Ständerat nicht aufgenommen. Ein entsprechender Antrag der nationalrätlichen Kommission für Wirtschaft und Abgaben wurde von der Schwesterkommission im Ständerat nicht unterstützt.

Gemäss öffentlichen Verlautbarungen wünschten sich die Initianten eine verbindliche Verankerung der Höhe der neuen Direktzahlung für behornte Tiere, vorzugsweise im Landwirtschaftsgesetz. Die Höhe der Direktzahlungen wird aber vom Bundesrat für alle Beiträge in der Verordnung geregelt. Es ist [PAGE 761] wichtig, dass die Beiträge präzise aufeinander abgestimmt werden können, damit die gewünschte Wirkung erzielt wird. In diesem Punkt gab es eine weitere Differenz, die für einen Rückzug der Initiative bei einem indirekten Gegenvorschlag bedeutend gewesen wäre.

Die Initianten haben öffentlich geäussert, dass sie sich vorstellen könnten, je erwachsener Kuh, die Hörner trägt, könnten der doppelte RAUS-Beitrag bzw. zusätzlich 190 Franken pro Jahr ausgerichtet werden. Der heutige Beitrag für besonders tierfreundliche Stallhaltungssysteme beträgt heute pro Kuh und Jahr 90 Franken. Damit das Tierwohl weiterhin gefördert werden kann, ist es aus unserer Sicht wichtig, dass Tiere ohne Hörner in Freilaufställen und Tiere mit Hörnern in Anbindeställen in etwa gleich stark gefördert werden. Dies ist deshalb von Bedeutung, da behornte Tiere grossmehrheitlich in Anbindeställen gehalten werden. Tiere ohne Hörner sind oftmals in Freilaufställen anzutreffen. Dies hat sich aufgrund der deutlich tieferen Verletzungsgefahr bei Tieren ohne Hörner in den Freilaufställen so eingebürgert.

Aus Sicht der CVP-Fraktion ist es grundsätzlich ein unternehmerischer Entscheid, ob die Kühe auf einem Betrieb Hörner tragen oder nicht. Hier spielen die Beurteilung der Verletzungsgefahr, das vorhandene Aufstallungssystem, aber auch die Tradition in einer Region eine bedeutende Rolle. Wir wollen nicht die eine Haltungsform gegen die andere ausspielen. In der Schweiz haben beide Platz. Beide haben Vor- und auch Nachteile. Die Sympathie der Gesellschaft für horntragende Tiere ist zweifelsohne eine grosse Chance bei der Vermarktung von deren Milch und Fleisch, dafür gibt es sehr gute Beispiele. Es gilt, diese wertvollen Produkte mit Mehrwerten zu verkaufen und damit auch eine Wertschöpfung zu erzielen.

Es ist aus Sicht der CVP-Fraktion nicht notwendig, die Bundesverfassung zu ergänzen, damit ein Beitrag für horntragende ausgewachsene Tiere gewährt werden kann. Das Parlament hätte die Möglichkeit, dies auf Gesetzesstufe mit einer kleinen Ergänzung vorzusehen. Die Höhe des Beitrages müsste aber durch den Bundesrat in der Verordnung festgelegt und in der Höhe in Bezug zum Beitrag für besonders tierfreundliche Stallhaltungssysteme stehen. Ob das Parlament diesen Weg gehen möchte, wird mit Sicherheit ein Diskussionsthema im Rahmen der nächsten Agrarreform sein.

In diesem Sinne wird die CVP-Fraktion dem Antrag der Kommissionsmehrheit zustimmen und die Initiative zur Ablehnung empfehlen.