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Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · 2018-06-04

Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · Thurgau · CVP-Fraktion · 2018-06-04

Wortprotokoll

Hier haben wir einen Verpflichtungskredit betreffend das Bundesamt für Bauten und Logistik. Es geht um das Bundesasylzentrum Flumenthal. Die Neustrukturierung des Asylwesens soll ja möglichst rasch umgesetzt werden, und das Bauvorhaben Flumenthal wurde als günstiger Occasionmodulbau für ein solches Bundesasylzentrum mit 4 Arbeits- und 250 Schlafplätzen vom BBL beschafft. Der entsprechende Verpflichtungskredit von 9,5 Millionen Franken wurde gestützt auf die Immobilienbotschaft EFD 2015 aus einem bewilligten Rahmenkredit abgetreten. Bisher wurden rund 9,5 Millionen Franken verpflichtet. Geplant war ein Bezug im ersten Quartal dieses Jahres. Jetzt sind durch Baueinsprachen und Rekurse Verzögerungen eingetreten, verbunden mit Mehrkosten von 3 Millionen Franken. Durch die Verzögerungen stiegen die Gesamtkosten des Vorhabens auf über 12 Millionen Franken an. Für den gesamten noch nicht verpflichteten Teil ist somit gemäss Verordnung der Bundesversammlung über die Verpflichtungskreditbegehren für Grundstücke und Bauten ein neuer, einzeln spezifizierter Verpflichtungskredit notwendig. Der Verpflichtungskredit wird der Ausgabenbremse unterstellt, weil der Rahmenkredit den massgebenden Mindestbetrag von 20 Millionen Franken überschreitet. Das sind die Ausführungen zu diesem Verpflichtungskredit.

Wenn Sie einverstanden sind, sage ich jetzt bei den Sonderrechnungen noch zwei, drei Sätze zu dem Bereich, der mir zugeteilt wurde. Das ist die Eidgenössische Alkoholverwaltung. Die Eidgenössische Alkoholverwaltung wird in die Bundesverwaltung integriert, zum grössten Teil in die Eidgenössische Zollverwaltung. Die Eidgenössische Alkoholverwaltung schliesst für das Jahr 2017 mit einem Reinertrag von 277 Millionen Franken. Dieser liegt 30,3 Millionen Franken über dem Voranschlag 2017 und 28 Millionen Franken über der Rechnung 2016. Der Reinertrag wurde um einmalige Sondereffekte im Zusammenhang mit der Umsetzung der Teilrevision des Alkoholgesetzes normalisiert. Der normalisierte Reinertrag beträgt somit 257 Millionen Franken. Er geht zu 90 Prozent an die AHV/IV und zu 10 Prozent an die Kantone. Den sogenannten Alkoholzehntel müssen die Kantone für die Bekämpfung von Suchtproblemen verwenden.

Seit dem 1. Januar 2018 ist die Eidgenössische Alkoholverwaltung ganz in die Eidgenössische Zollverwaltung integriert. Die Eidgenössische Zollverwaltung ist im Moment daran, diese seit über hundert Jahren bestehende Verwaltungseinheit aufzulösen. Das wird in verschiedenen Schritten gemacht. Es gab eine Aufsplittung zwischen dem klassischen hoheitlichen Teil und dem Profitcenter Alcosuisse. Der Teil Alcosuisse wurde privatisiert und an die Thommen-Furler AG verkauft. Die Liegenschaft in der Länggasse in Bern wurde ebenfalls verkauft. Die Erlöse fliessen in die allgemeine Bundeskasse. Die Alkoholverwaltung wurde in einen gemieteten Bau nach Delémont verlegt. Dabei wurde die Gelegenheit genutzt, die Alkoholverwaltung neu in die Abteilung Alkohol und Tabak zu integrieren.

So viel zur Alkoholverwaltung. Somit habe ich meine Ausführungen beendet.