Aeppli Wartmann Regine · Nationalrat · 2002-06-18
Aeppli Wartmann Regine · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-06-18
Wortprotokoll
Bisher hat sich das schweizerische Bürgerrecht mehr oder weniger am biblischen Gleichnis orientiert, dass ein Kamel eher durch ein Nadelöhr gelangt als ein Reicher in den Himmel, mit dem Unterschied, dass die Schweiz nicht der Himmel ist und ein Reicher eher Schweizer wird als ein Armer.
Die Revision, mit deren Beratung wir heute beginnen, folgt zeitgemässeren Grundsätzen. Sie will insbesondere der Tatsache Rechnung tragen, dass in der Schweiz immer mehr Ausländerinnen und Ausländer leben, die hier geboren und aufgewachsen sind. Ende 1999 waren das gemäss statistischen Angaben fast ein Viertel aller in der Schweiz wohnhaften Ausländerinnen und Ausländer. Für sie ist die Schweiz Heimat. Ihr Herkunftsland kennen sie oft nur von Ferien oder Besuchen her. Sie sind mit den schweizerischen Verhältnissen vertraut und verfügen über beste Sprachkenntnisse. Ihre Identifikation mit dem Land darf daher durch das Einbürgerungsrecht und das Verfahren nicht unnötig erschwert werden. Die Schweiz hat ein eminentes Interesse daran, dass sich junge Menschen mit dem Land, in dem sie leben und arbeiten, identifizieren und auseinander setzen. Das setzt voraus, dass sie auch an der politischen Meinungsbildung partizipieren können.
Die SP fordert seit langem eine Revision des Bürgerrechtes. Sie begrüsst daher das Vorhaben, die Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländern der zweiten und der dritten Generation zu erleichtern, und sieht darin auch einen substanziellen Beitrag zur Integration der Betroffenen.
Wichtig ist ihr aber auch die Vorlage 5, welche das von diesem Rat im März mit deutlichem Mehr angenommene Beschwerderecht gesetzlich verankern will. Das Fehlen eines solchen Rechtes ist ein empfindlicher Mangel an Rechtsstaatlichkeit, mit dem sich die Schweiz von nahezu allen europäischen Staaten negativ abhebt. Mit dieser Revision erfolgt nämlich in den wesentlichen Punkten eine Annäherung an die Eckwerte der europäischen Staatsangehörigkeitskonvention, der die Schweiz aus unserer Sicht und derjenigen der meisten Vernehmlassungsadressaten unbedingt beitreten sollte.
Ich möchte sowohl der Arbeitsgruppe unter der äusserst kundigen Leitung von Herrn Roland Schärer als auch der Vorsteherin des zuständigen Departementes danken, dass sie diese Revision mit frischem Mut und den richtigen Schwerpunkten in Angriff genommen haben. Lassen Sie sich nicht durch die zahlreichen Anträge auf Nichteintreten und Rückweisung aus der rechten Ecke entmutigen. Diesen Vertretern geht es doch in erster Linie darum, den Ausländeranteil in der Schweiz möglichst hoch zu halten, weil sie hoffen, daraus politischen Profit schlagen zu können. Das Vernehmlassungsverfahren gibt Ihnen beziehungsweise uns nämlich Recht. Es hat die meisten Vorschläge der Arbeitsgruppe voll bestätigt und zwar nicht bloss die Neuauflage der erleichterten Einbürgerung der zweiten Generation, sondern auch die Vorschläge für die dritte Generation.
Auch die FDP sah in ihrer Vernehmlassung kein Problem mit dem "ius soli" unter den Bedingungen, wie sie nun im Gesetz aufgelistet sind. Die Opposition gegen das "ius soli" richtete sich in erster Linie gegen den Automatismus. Die meisten machten geltend, es müsse zumindest eine zustimmende Erklärung beziehungsweise ein entsprechendes Gesuch vorliegen. Die Notwendigkeit des Automatismus und die Probleme mit den Willenserklärungen für Staatsangehörige aus Staaten, die das doppelte Staatsangehörigkeitsrecht verbieten, werden wir in der Detailberatung näher erläutern und erörtern.
Im Ergebnis ergab die Vernehmlassung klar, dass eine zusätzliche Vereinfachung der Einbürgerung von Angehörigen der dritten Ausländergeneration erwünscht ist. Das sei vor allem auch jenen ins Stammbuch geschrieben, die heute wieder mit unzähligen Wenn und Aber aufwarten. Ich bin davon überzeugt, dass die Mehrheit der Stimmberechtigten dem Revisionsvorhaben positiv gegenübersteht. Ich finde auch die inhaltliche Aufteilung sinnvoll, auch wenn das von der SVP-Fraktion aus nahe liegenden Gründen bestritten wird.
Auch jenen, die jetzt plötzlich nur noch die zweite Generation erleichtert einbürgern möchten, nach dem Motto "Sich am Machbaren orientieren", sei gesagt, dass sich seit 1994 in dieser Frage sehr viel verändert hat: Beinahe zwei Drittel der Kantone kennen heute die erleichterte Einbürgerung bereits, ja, sie haben sogar einen Rechtsanspruch auf Einbürgerung für die Angehörigen der zweiten Ausländergeneration verankert. Wenn wir uns also heute auf das beschränken und nur noch die Wohnsitzdauer um vier Jahre verkürzen würden, was ja aus den gleichen Kreisen auch bestritten wird, würde man uns zu Recht vorwerfen, der Berg habe eine Maus geboren. Ich hoffe, dass Sie uns diesen Vorwurf ersparen.
Ich bitte Sie auch im Namen meiner Fraktion eindringlich, auf alle drei Vorlagen einzutreten und den Anträgen der Mehrheit zuzustimmen.