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Walti Beat · Nationalrat · 2018-06-04

Walti Beat · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2018-06-04

Wortprotokoll

Wenn wir über diesen Rückweisungsantrag diskutieren und befinden, dann müssen wir uns vor Augen führen, was diese Gesamtschau ist und auch was sie nicht ist. Es ist ein Bericht, wie der Titel sagt, "zur mittelfristigen Weiterentwicklung der Agrarpolitik". Sozusagen en passant werden auch acht parlamentarische Vorstösse erledigt, die darin aufgeworfene Fragestellungen behandeln. Es ist eine reiche Auslegeordnung, eine Analyse der Ausgangslage, wie sie sich heute für die Landwirtschaftspolitik präsentiert, und vor allem der Herausforderungen, die die Zukunft für die Landwirtschaft bereithalten wird. Explizit formuliert, allerdings nicht als Schwerpunkt und schon gar nicht verbindlich, sind auch die Stossrichtungen, die sich nach Ansicht des Bundesrates daraus für die Agrarpolitik 2022 plus ergeben.

In keiner Art und Weise werden hier irgendwelche Entscheidgrundlagen präsentiert, sondern einfach aus der Lageanalyse mögliche Schlüsse gezogen. Ich halte diese Auslegeordnung für sehr nützlich. Wir können, wir sollen, ja wir müssen uns fragen, wie die umfangreichen Geldmittel, die Jahr für Jahr in die Landwirtschaft fliessen - es sind fast 3,5 Milliarden Franken an Direktzahlungen -, auch zukünftig zielgenau eingesetzt werden können. Mich interessiert die Frage, welche Perspektiven die Landwirtschaft unter sich verändernden Rahmenbedingungen auch in Zukunft in der Schweiz haben wird. Der Bundesrat kommt zu einer Zielordnung in Form eines Dreiecks; Sie finden das in Abbildung 22. Er will einerseits aufzeigen, wie die Landwirtschaft in den Märkten im In- und Ausland bestehen kann, wie die Umwelt geschützt werden kann und die Ressourcen geschont werden können. Und er will andererseits vor allem die unternehmerische Entwicklung der Landwirtschaftsbetriebe ermöglichen bzw. die Voraussetzungen dafür verbessern.

Hier möchte ich die vielen Innovationen anführen, die auch bei der Landwirtschaft ins Haus stehen. Man denkt es vielleicht nicht spontan, bei näherem Hinsehen wird aber klar, dass z. B. die Digitalisierung auch für die Landwirtschaft die Rahmenbedingungen massgeblich verändern wird.

Was in dieser Gesamtschau steht, mag den einen besser, den anderen weniger und den Dritten überhaupt nicht passen. Ich finde es persönlich keine Provokation, sondern eine interessante Auslegeordnung, wenn Sie mir gestatten, eigentlich eine fast sympathisch undiplomatische Auslegeordnung. Hier wird mit offenem Visier und Fakten herumargumentiert, wie man es bei solchen Berichten eigentlich selten sieht. Der Bericht wäre mindestens doppelt so lang, wenn er allen diplomatischen Gepflogenheiten Genüge tun möchte.

Es ist klar, dass man dann, wenn es einem nicht passt, auch den Widerstand oder die Ablehnung markieren muss. Das ist üppig geschehen. Die interessierten Kreise haben nicht nur die Messer gewetzt, sondern sie haben ein eigentliches Kesseltreiben gegen diese Gesamtschau veranstaltet, als ob es bereits um eine Entscheidung über die Weichenstellung der zukünftigen Agrarpolitik gehen würde. Das ist nicht der Fall.

Die Aufregung, denke ich, hat ihre Wirkung bereits gezeitigt. In der Kommissionsdiskussion wurde vieles geklärt, was aus diesem Bericht vielleicht auch missverständlich aufgenommen wurde. Gerade die umfangreich drohenden Einkommensverluste haben sich auf sehr viel kleinere Prozentzahlen reduziert, ganz abgesehen davon, dass die erwähnten Szenarien nicht einfach ein Menü sind, aus dem auszuwählen ist, sondern eine Auslegeordnung oder ein Aufspannen von Extrempunkten, zwischen denen sich irgendwo mögliche Lösungsräume auftun.

Heute überhaupt einen Antrag zu stellen, diese Gesamtschau zurückzuweisen, ist eine echte Vogel-Strauss-Politik. Das hiesse wirklich, den Kopf in den Sand zu stecken nach dem Motto: Es kann nicht sein, was nicht sein darf - solches wollen wir doch gar nicht sehen! Es ist meiner Meinung nach eine Machtprobe der interessierten Kreise mit dem Bundesrat, um einmal kräftig zu markieren, wohin die Reise gehen soll. Das ist legitim, es gehört zur politischen Auseinandersetzung, aber man sollte dann auch merken, wenn es genug ist, und sich wieder konstruktiv in die Reihe stellen und um echte Resultate kämpfen.

Ich empfehle Ihnen deshalb, diese Rückweisung nicht zu unterstützen. Sie ändert überhaupt nichts an der Erarbeitung einer neuen Agrarpolitik. Der Bundesrat wird so oder anders seine Vernehmlassung starten. Er wird Inhalte formulieren, über die wir im ordentlichen, demokratischen parlamentarischen und vorparlamentarischen Prozess diskutieren und befinden werden, eben auch, wenn wir heute diese Marke nicht absetzen und diese Rückweisung ablehnen, was ich Ihnen sehr empfehle.

Ich möchte für den Fall, dass die Rückweisung doch beschlossen wird, noch kurz auf die Ziffern 1 bis 4 des Antrages eingehen. Ich kann mich dazu allerdings kurzfassen, weil [PAGE 771] die Ziffern 1 und 3 eigentlich absolute Selbstverständlichkeiten formulieren, die zum Teil bereits in der Gesamtschau erfüllt sind und sonst mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit sowieso im Vernehmlassungsentwurf erledigt werden. Dass es noch eine vertieftere Analyse der Agrarpolitik 2014-2017 gibt, zusätzlich zu dieser Gesamtschau, davon gehen wir alle aus. Dass der Bundesrat die Bundesverfassung bei der Erarbeitung seiner Vernehmlassungsentwürfe berücksichtigt, das würde ich ihm jetzt auch einmal unterstellen. Darüber mag ich mich eigentlich auch gar nicht richtig aufregen.

Hingegen kann ich mich sehr gut aufregen über Ziffer 2, die einen Ausschluss der internationalen Dimension aus diesem Bericht verlangt. Ich weiss gar nicht, wie man sich das konkret vorstellt, ob der Bundesrat diese Gesamtschau vom Internet löschen muss, damit diese internationalen Beschreibungen nicht mehr stattfinden, oder ob es eine Version 2 geben soll ohne die Seiten 52 bis 59. Das ist keine seriöse Auseinandersetzung mit den Gegebenheiten.

Es geht hier selbstverständlich nicht darum, im Rahmen der Gesamtschau oder der Agrarpolitik 2022 plus über konkrete Freihandelsverhältnisse zu entscheiden. Es geht aber darum, die Entwicklung des Umfeldes, in dem sich unsere neue Agrarpolitik abspielt, sehenden Auges zu analysieren und zu beurteilen. Das können Sie nicht tun, wenn Sie den Blick nicht über die Grenze schweifen lassen. Es ist absolut zwingend, die Erfordernisse, denen sich die Realwirtschaft in den Freihandelsbeziehungen gegenübersieht, auch in die Beurteilung und Überlegungen zur Gestaltung der landwirtschaftlichen Instrumente einfliessen zu lassen. Deshalb können wir diese Ziffer 2 unmöglich unterstützen.

Es ist auch ein Widerspruch, einerseits den Kopf in den Sand zu stecken und den Blick nicht über die Grenze schweifen zu lassen - das mit dem Ziel, nur der Landwirtschaft Genüge zu tun oder eine Freude zu bereiten -, andererseits die Berücksichtigung der gesamtwirtschaftlichen Interessen zu reklamieren, zu denen eben ganz prominent auch die Interessen der exportierenden Wirtschaft gehören. Diese leistet letztlich einen sehr wichtigen - ich würde sagen: entscheidenden - Wertschöpfungsbeitrag für unsere Volkswirtschaft, der auch dazu führt, dass wir uns die Stützung der heimischen Landwirtschaft leisten können und auch leisten wollen.

In diesem Sinne bitte ich Sie, die Rückweisung abzulehnen. Sollte die Rückweisung doch zustande kommen, bitte ich Sie, Ziffer 2 des Rückweisungsantrages zu streichen.

Hingegen bitte ich Sie, das zweite Geschäft, das Kommissionspostulat 18.3380, anzunehmen, dies zur Ergänzung der Gesamtschau um die Effekte des Grenzschutzes auf die der Landwirtschaft vor- und nachgelagerten Branchen. Das ist eine tatsächlich sehr interessante Frage. Wir sprechen hier von einem indirekten Subventionsvolumen von noch einmal rund 3,5 Milliarden Franken. Volkswirtschaftlich gesehen ist es interessant zu wissen, wo diese regulatorisch geschaffene Rente liegenbleibt, all das Geld, das Konsumentinnen und Konsumenten Tag für Tag für künstlich überhöhte Preise zahlen.

In diesem Sinne bitte ich Sie, Ruhe zu bewahren, das alles entspannt anzuschauen und die Gesamtschau als das, was sie ist, zur Kenntnis zu nehmen wie auch den Antrag auf Rückweisung abzulehnen.