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Brunner Toni · Nationalrat · 2018-06-04

Brunner Toni · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-06-04

Wortprotokoll

Es gibt hier im Saal Leute, die die Rückweisung oder die Aufträge dazu nicht verstehen oder nicht verstehen wollen. Wieso die Rückweisung? Sie ist übrigens nach Artikel 75 Absätze 1 bis 3 des Parlamentsgesetzes ausdrücklich möglich. Weisen wir den Bericht nicht zurück, so können wir dem Bundesrat keine Aufträge geben. Weisen wir den Bericht nicht zurück, dann nehmen wir Kenntnis von ihm. Nimmt man von einem Bericht Kenntnis, dann wird das als Zustimmung verstanden. Aber der Bundesrat selber hat ja diesen agrarpolitischen Bericht als Grundlage für die künftige Agrarpolitik hinaufstilisiert und auch als dessen Grundlage verkauft, und da lohnt es sich halt schon, genauer hinzusehen und den Inhalt dieses Berichtes zu studieren.

Zu den konkreten und klaren Aufträgen an den Bundesrat:

Die Ziffern 1 und 3 sind ja offenbar unbestritten, daher gehe ich auf diese Punkte nicht ein.

Zu Ziffer 2, die die Integration der internationalen Komponente in der nächsten Agrarreform nicht in diesem Bericht haben möchte, möchte ich Folgendes festhalten: Wir schreiben ja ausdrücklich, künftige Freihandelsabkommen sollen separat behandelt werden, unter Berücksichtigung der Interessen der Gesamtwirtschaft. Die Kommissionsmehrheit wehrt sich nicht gegen den Abschluss weiterer Freihandelsabkommen, ganz im Gegenteil. Aber es darf nicht sein, dass unsere einheimische Landwirtschaft als Verhandlungspfand auf dem Altar des Freihandels geopfert wird. Freihandelsabkommen sollen unabhängig vom nächsten agrarpolitischen Paket ausgehandelt werden und nicht integraler Bestandteil der nächsten Agrarpolitik sein. So kann man eben diesen Bericht hier durchaus verstehen.

Gleichzeitig - jetzt bin ich bei Ziffer 4, die offenbar ebenfalls nicht von allen verstanden wird - soll der Bundesrat den im Bericht skizzierten Zeitplan für das weitere Vorgehen zur Umsetzung der nächsten Agrarpolitik überarbeiten. Der Zeitplan ist so anzupassen, dass die Ergebnisse von verschiedenen, die Landwirtschaft betreffenden Volksinitiativen berücksichtigt werden können.

Die Fair-Food-Initiative und die Initiative "für Ernährungssouveränität" kommen schon ziemlich bald vor das Volk, die Initiative "für sauberes Trinkwasser und gesunde Nahrung" ist bereits eingereicht. Wir wissen, dass diese Initiative sehr tiefgreifende Einschnitte und Folgen für die Landwirtschaft hätte. Sie haben es gehört: keine Pestizide mehr, nur noch betriebseigene Futtermittel auf einem Landwirtschaftsbetrieb, keine vorbeugenden Antibiotika mehr. Das würde ja die inländische Produktion von Nahrungsmitteln direkt ins Ausland verlagern.

So ist es klar, dass man auch diese Volksinitiative abwarten muss, aber es ist ebenso klar, dass der Bundesrat eine Botschaft zur Agrarpolitik 2022 plus vorbereiten und sie dann eben auch im Lichte der Abstimmung über die Trinkwasser-Initiative ins Parlament bringen soll. Wie gesagt: Wenn die Trinkwasser-Initiative angenommen wird, können wir alles wegschmeissen, dann können wir sowieso wieder von vorne beginnen, dann bricht ein neues Zeitalter an, dann werden wir nämlich Nahrungsmittel nur noch aus dem Ausland importieren.

Darum bitte ich Sie namens der Kommissionsmehrheit, der Rückweisung zuzustimmen und auch den Aufträgen in den Ziffern 1 bis 4 entsprechend dem Antrag der Kommissionsmehrheit zuzustimmen.