Binder Max · Nationalrat · 2000-03-15
Binder Max · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2000-03-15
Wortprotokoll
Ich bitte Sie, diese Motion abzulehnen. Frau Leutenegger, es ist nicht so, dass nichts oder zu wenig getan würde. In Artikel 39 des eidgenössischen Waldgesetzes sind bereits Massnahmen für die Ausbildung vorgesehen. In kantonalen Waldgesetzen, zum Beispiel im zürcherischen, haben wir solche Massnahmen für das Forstpersonal sogar für obligatorisch erklärt, und wer allenfalls gewerbsmässig für Dritte arbeiten will, muss sich über eine entsprechende Ausbildung ausweisen können, und zwar über den Förster.
Herr Brunner hat Ihnen gesagt, dass wir die Ausbildung an den landwirtschaftlichen Schulen anbieten; an den meisten Schulen ist dieser Kurs sogar obligatorisch. Wenn Sie jetzt sagen, dass wir im Sturm Lothar und schon im Sturm Vivian zu viele Unfälle und zu viele tödliche Unfälle haben und hatten, dann muss ich Ihnen Recht geben. Aber es gibt sogar in einer dreijährigen Forstwartlehre vielleicht nie die Möglichkeit, sich im Umgang mit Sturmholz zu üben. Wenn es keinen Sturm gibt, dann können Sie nämlich den Umgang mit Sturmholz auch nicht üben: Dann zählt die Erfahrung.
Nachdem das Ereignis eingetreten war, boten wir von den Waldwirtschaftsverbänden aus - zusammen mit den Abteilungen Wald der einzelnen Kantone - sofort solche Kurse an. Diese Kurse wurden auch besucht. Unserer Meinung nach genügt das Waldgesetz, wenn es die Kantone so vollziehen, wie es vorgesehen ist. Wir brauchen keine Minirevision oder Ergänzung des Waldgesetzes, es ist alles vorgesehen, man muss dem Gesetz nur nachleben. Nochmals möchte ich Ihnen sagen: Den Umgang mit Sturmholz können Sie nur dann üben, wenn es anfällt!