Arslan Sibel · Nationalrat · 2018-06-05
Arslan Sibel · Nationalrat · Basel-Stadt · Grüne Fraktion · 2018-06-05
Wortprotokoll
Die grüne Fraktion nimmt den aussenpolitischen Bericht zur Kenntnis und bedankt sich für die wertvolle Arbeit. Wie Sie alle wissen, ist eines der wichtigsten Themen im Berichtsjahr die institutionelle Zusammenarbeit mit der EU. Auch wenn noch keine Lösung mit der EU dafür gefunden wurde, begrüsst die grüne Fraktion die Weiterführung der Verhandlungen. Die EU ist der wichtigste Wirtschaftspartner der Schweiz. Ein institutionelles Rahmenabkommen sichert der Schweiz den Marktzugang und schafft Rechtssicherheit für die Schweizer Wirtschaft. Wir weisen aber auch darauf hin, dass der Erhalt der flankierenden Massnahmen für die Grünen zentral ist.
Das Berichtsjahr ist akzentuiert vom globalen Wandel. Die internationale Ordnung, welche der multilateralen Zusammenarbeit, dem Völkerrecht, den Menschenrechten und der Demokratie verpflichtet ist, wird herausgefordert durch lokale, regionale und globale Interessenkonflikte. 66 Millionen Menschen sind gewaltsam vertrieben worden. Gerade weil die weltweiten Bedürfnisse nach humanitärer Hilfe nur noch knapp zur Hälfte gedeckt werden können, ist das Engagement der Schweiz sehr wichtig. Die Grünen begrüssen das Engagement der Schweiz für die Prävention, die Lösung von Konflikten und die Hilfe für betroffene Menschen.
Im Bericht wird dargelegt, dass sich in der Migrations- und Flüchtlingskrise in Europa, die mit den anhaltenden Krisenlagen südlich des Mittelmeers zusammenhängt, eine gewisse Entspannung ergeben habe. Dieser Rückgang lasse sich weitgehend auf Massnahmen südlich des Mittelmeers zurückführen, zu denen auch die Schweiz beitrage. Dass nach wie vor viele Migranten Richtung Europa weiterreisen, zeigt aber, dass das Problem nicht vor den Grenzen der EU, sondern in den Ursprungsländern gelöst werden muss. Die Gründe für die wachsende Zahl von Flüchtlingen und anderen Migranten und Migrantinnen weltweit, auch wenn sie nicht bis nach Europa gelangen, liegen nicht nur in den Herkunftsländern der Menschen, die auswandern oder fliehen müssen. Einen mindestens ebenso grossen Teil der Verantwortung tragen die Industrieländer, die mit ihrer Politik in Sachen Aussenwirtschaft, Klima und Migration harte Eigeninteressen verfolgen. Damit fördern sie die Entwicklung ärmerer Länder nicht, sondern behindern sie sogar. Deshalb sind wir der Meinung, dass sich die Schweiz nicht an der EU-Grenze, sondern vielmehr in den jeweiligen Herkunftsländern mit der Bekämpfung von Fluchtgründen engagieren sollte.
Die Beziehungen zwischen Russland und dem Westen sind heute geprägt von grossem Misstrauen, geringer Vorhersehbarkeit militärischer Aktivitäten und gegenseitigen Sanktionen. Aber auch die Menschenrechtslage in Russland oder in der Türkei ist besorgniserregend. Mit der neuen Seidenstrassen-Initiative will China die alten Handelswege der Seidenstrasse neu lancieren. Der Bundesrat kündigt an, dass er konsequent die Anliegen bezüglich Einhaltung des Völkerrechts und internationaler Standards - Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit, nachhaltige Projektfinanzierung und Transparenz - vertreten wolle. Deshalb ist es wichtig, dass wir im nächsten Bericht detaillierter darüber informiert werden, in welchem Rahmen der Bundesrat diese Länder für die Einhaltung des Völkerrechts und internationaler Standards gewinnen will.
In Zusammenhang mit der nachhaltigen Entwicklung werden als wichtige Politikfelder unlautere Finanzflüsse, Transparenz im Rohstoffhandel oder der Einbezug von Entwicklungsländern in internationale Steuerregimes aufgeführt. Der Bericht gibt aber keine Antwort darauf, wie die Kohärenz in diesen Themenfeldern bezüglich nachhaltiger Entwicklung verbessert werden soll. Im nächsten Bericht wären hierzu detailliertere Angaben zu machen.
Unerwähnt bleibt im Bericht auch die Steuervorlage 17 oder[NB]ihre Vorgängervorlage - die Unternehmenssteuerreform III -, welche alte Privilegien durch neue ersetzen will, dies durch die Einführung einer Patentbox, weitere Steuerermässigungen für Forschung und Entwicklung sowie Massnahmen bei der Kapitalbesteuerung. Diese Steueroptimierungsvehikel entsprechen zwar den aktuellen internationalen Standards von EU und OECD, eröffnen aber gleichzeitig neue Gewinnverschiebungsmöglichkeiten aus anderen Ländern für in der Schweiz ansässige Konzerne. Unter diesen leiden insbesondere die Länder des globalen Südens. Dort ist der Anteil der Einnahmen aus der Unternehmensbesteuerung beim Fiskus viel höher als in den alten Industrieländern des Nordens. Dem Missstand, dass den Entwicklungsländern wegen dieser Gewinnverschiebungen Steuereinnahmen entgehen, muss entgegengetreten werden.
2018 will der Bundesrat an der Uno in New York seinen ersten umfassenden Umsetzungsbericht zur Agenda 2030 präsentieren. Dabei ist die Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung klar nicht alleinige Aufgabe der internationalen Zusammenarbeit. Vielmehr sollte es das Ziel sein, alle Departemente und alle Bundesämter in die Pflicht zu nehmen. Deshalb ist es in diesem Zusammenhang wichtig zu wissen, welche Ressourcen der Bundesrat ausserhalb der Mittel der internationalen Zusammenarbeit für die Umsetzung der Agenda 2030 bereitstellt.
Schliesslich ist zu erwähnen, dass sowohl der Klimawandel als auch die Gender-Aspekte und die Bedeutung von Wasser, gerade in Zusammenhang mit der Migration, im Bericht nicht genügend behandelt wurden. Auf diese Bereiche ist im nächsten Bericht mehr Gewicht zu legen.