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Hösli Werner · Ständerat · 2018-06-05

Hösli Werner · Ständerat · Glarus · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-06-05

Wortprotokoll

Man könnte im ersten Moment auf die Idee kommen, die Revision des Jagdgesetzes habe damit zu tun, dass wir mehr und mehr eine Gesellschaft von Jagenden geworden sind - nach Terminen, Erfolg, Ansehen und Geld, also nach Sein und Schein, mit dem Ziel, Platzhirsch zu sein. Da wäre es ja schon möglich, plötzlich Zielscheibe irgendwelcher Jäger zu werden. Zum Glück geht es hier nicht um diese Dinge, das würde noch komplizierter. Und doch hat die Beratung der vorliegenden Gesetzesrevision auch damit zu tun. Die Fülle und das Tempo der heutigen Entwicklungen entfernen uns leider immer mehr von den ganz natürlichen Instinkten und dem Verhältnis zu den wildlebenden Tieren. Beruflich sind wir viel mehr mit IT und Sitzungen in geschlossenen Räumen als mit naturbezogenen Tätigkeiten beschäftigt, und in der Freizeit sind wir sowieso online, ausser dass wir dabei noch das Meeresrauschen oder den Lärm einer Weltstadt im Ohr haben.

Nicht zuletzt deswegen vergrössert sich das gesellschaftliche Spannungsfeld bei der Beurteilung des Verhältnisses zwischen notwendigem Schutz und sinnvollem Nutzen unserer wildlebenden Tiere. Wir haben schlicht den Bezug verloren. Und wenn dann irgendwo im Hinterland der Schweiz ein Grossraubtier gesichtet wird, werden von den Nichtbetroffenen nur schwerlich Negativfolgen damit in Verbindung gebracht.

Es ist natürlich so, dass Grossraubtiere schon in früheren Zeiten zur Schweiz gehörten. Das Nebeneinander gestaltete sich aber immer relativ schwierig, weil der Lebensraum in unserer kleinen Schweiz keine grossen Populationen dieser Tiere zulässt. Deshalb sehen wir uns in unserem Land mit seiner sehr vielfältigen Topografie schnell notwendigem Regulierungsdruck ausgesetzt, und das nicht nur bei Grossraubtieren: zum Beispiel bezüglich der Regulierung von Hirsch- und Rehbeständen, damit der Schutz- und Nutzwald eine Überlebensperspektive hat; bezüglich der Regulierung beim Haarraubwild zum Schutz bedrohter, nichtjagdbarer Arten bzw. auch zur Reduktion der Seuchengefahr; oder jetzt auch bezüglich der Vorbereitung zur Regulierung beim Wolf, um die Bewirtschaftung der Alpgebiete und die Sicherheit von Menschen, insbesondere der Bewohner von Bergdörfern, nicht zu gefährden; oder halt eben auch bezüglich der Ermöglichung der Biberregulierung, wenn wegen zu grosser Schäden an Hochwasserschutz- und anderweitigen Infrastrukturanlagen kein anderes verhältnismässiges Mittel mehr als sinnvoll erachtet wird. Regulierungs- und Nutzjagd und menschliche Besiedlung unserer Schweiz sind Themen, die miteinander verbunden sind. Dass sich dies in der Gesamtheit nicht gegen die Tiere richtet, sondern für das Zusammenspiel "Mensch mit Tier" oder "Mensch und Tier" unabdingbar ist, dürfen wir als Tatsache ansehen, obwohl man es nicht überall wahrhaben will.

Ihre UREK hat in sehr gutem und offenem Austausch diese Jagdgesetzrevision beraten. Auf vieles werden wir, falls Sie auf die Vorlage eintreten, in der Detailberatung noch näher zu sprechen kommen. Wie Sie der Fahne entnehmen können, waren wir nicht überall einhellig derselben Meinung. Die ganz grosse und gewichtigste Frage in der gesamten Jagdgesetzrevision dreht sich um die Kompetenzen, Zuständigkeiten und Verantwortungen. Mir persönlich ist es ganz wichtig, dass wir die sehr unterschiedliche Betroffenheit der Kantone und der Regionen genügend berücksichtigen. Das bedingt, dass wir sie auch mit entsprechenden Kompetenzen ausstatten. Es ist völlig falsch zu meinen, dass wir in gewissen Kantonen in jagdlichen Fragen plötzlich zu Wildwestmethoden greifen würden. Die kantonale Bevölkerung und all die kantonalen Ämter sind in dieser Sache ebenso sensibilisiert wie der Bund.

Denken Sie immer daran: All diejenigen, die sich beim Bund oder in Verbänden und Vereinigungen in erster Linie dem Schutzgedanken verschrieben haben, wohnen - das ist mindestens zu hoffen - in einem Schweizer Kanton. Halten Sie die Kantone also nicht für unfähig, geben Sie ihnen aufgrund ganz unterschiedlicher Betroffenheit auch die entsprechenden Handlungsmöglichkeiten und damit, ganz wichtig, auch die entsprechende Verantwortung. Der Föderalismus hat vor allem in dieser Frage, in der Einheitsbrei zu nichts führt, grosse Vorteile. Wenn die Betroffenheit fehlt und Auswirkungen nur aus der Ferne teilnahmslos zur Kenntnis genommen werden können, ist es auch schwierig bis unmöglich, ein Verständnis dafür zu entwickeln und eine realistische Güterabwägung zu machen. Das sollte uns in dieser Debatte leiten.

In diesem Sinne bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten und die Rückweisung abzulehnen.