Zanetti Roberto · Ständerat · 2018-06-05
Zanetti Roberto · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-06-05
Wortprotokoll
Ich begründe den Antrag der Minderheit zu Absatz 5: Im Gegensatz zu den Ausführungen des Kommissionsreferenten will ich nicht bloss die Zustimmung des Amtes, sondern die Zustimmung des Departementes, wie wir das bis anhin hatten. Ich begründe dies ganz kurz, weil die Zeit - ich schaue auf die Marschtabelle - langsam knapp wird.
Die Zuständigkeit soll also so bleiben, wie sie jetzt ist. Das heisst, zuständig ist der Bund, also das Amt oder das Departement. Ich habe mich für das Departement entschieden, und zwar aus folgenden Gründen: Kollege Martin Schmid hat in der Eintretensdebatte gesagt, dass Jagdfragen in den Kantonen Chefsache seien. Da melden sich also gewählte Regierungsrätinnen oder -räte. Es ist deshalb protokollarisch eigentlich korrekt, wenn bei gewissen Sachen die Departementschefin und nicht ein Amtschef entscheidet. Stellen Sie sich das "Legitimationsgefälle" - ich sage dem mal so - vor, wenn ein demokratisch gewählter Regierungsrat daherkommt. Bei allem Respekt vor dem Jagdverantwortlichen des Bundes - das ist ein angestellter Beamter. Da wird dann zusammen diskutiert. Unter uns gesagt, die Gefahr ist relativ gross, dass der demokratisch gewählte Regierungsrat kraft seiner Autorität das Amt gegebenenfalls überrollt.
Umgekehrt gibt es auch ein "Legitimationsgefälle". Ich war während kurzer Zeit auch Jagdminister, und ich muss Ihnen sagen, rein von den Kenntnissen her wäre ich in einer relativ schwierigen Situation gewesen. Der Chef der Jagdverwaltung des Bundes hätte mich argumentativ an die Wand nageln können, ich hätte schlicht und einfach nicht reagieren können. Ein Fachgespräch mit der zuständigen Departementschefin hätte ich mir hingegen zugetraut, das hätte mir auch sehr viel mehr Freude gemacht, bei allem Respekt vor der Beamtin des Bafu. Das sind für mich die zwei Gründe, wieso protokollarisch auf der gleichen Ebene - also [PAGE 408] Departementschef im Kanton, Departementschefin beim Bund - verhandelt werden soll.
Was dann die Frage der Zuständigkeit anbelangt, darf es nicht bloss bei der Anhörung bleiben, sondern man muss die Zustimmung geben. Das hat damit zu tun, dass die Einschränkung von Schonzeiten genau die Schutzfunktionen betrifft, und diese sind - das haben wir in der Eintretensdebatte gehört - per Definition dem Bund zugewiesen. Also soll der Bund da auch entscheiden können. Wenn man das nicht will, muss man die Floskel mit der Anhörung konsequenterweise streichen. Sie wissen, wie Anhörungen funktionieren: Man hört im besten Fall tatsächlich zu und macht dann trotzdem, was man will. Entweder entscheiden die Kantone, oder es entscheidet der Bund, nachdem die Kantone sich entsprechend haben vernehmen lassen.
Ich bitte Sie deshalb, der bisherigen Zuständigkeitsordnung zuzustimmen. Man soll nicht ohne Not Sachen ändern, die sich während dreissig Jahren bewährt haben.
Ich bitte Sie deshalb, dem Antrag der Minderheit zuzustimmen.