Baumann Isidor · Ständerat · 2018-06-05
Baumann Isidor · Ständerat · Uri · CVP-Fraktion · 2018-06-05
Wortprotokoll
Ich schicke voraus: Ich bin für Eintreten und unterstütze die Anträge der Mehrheit.
In der Diskussion sind mir verschiedene Punkte aufgefallen. Zwar kann auch ich als letzter Sprecher möglicherweise nichts mehr ändern an den Meinungen, die in Ihren Köpfen grossmehrheitlich schon gefasst sind. Trotzdem gibt es ein paar Aussagen hier im Raum, die ich nochmals kurz ansprechen möchte, vor allem mit dem Ziel, dass Sie sich vielleicht noch den einen oder anderen Gedanken über die Wertung der Vorlage machen, bevor Sie sich für oder gegen Eintreten entscheiden.
Ich tue mich schwer mit der Aussage, dass eine Gesetzesrevision basierend auf einer Motion nur das beinhalten darf, was der Motionär geschrieben hat. Eine Gesetzesrevision hat immer zum Ziel, Pendenzen abzubauen. Selbst Frau Bundesrätin Leuthard hat gesagt: Wir sind an der Revision der Jagdgesetzgebung, dann nehmen wir das noch hinein. Darum hatte sie uns auch die Annahme der Motion Engler empfohlen. Also ist es legitim, etwas mehr zu tun. Ich bin der Meinung, was man hier ergänzt hat, ist aufgrund verschiedener anderer Bedürfnisse notwendig.
Zur Referendumsdrohung: Wir könnten hier im Saal x Gesetzesberatungen weglassen, denn was gibt es Besseres für die Gegner, als ein Referendum anzukündigen, um glauben zu machen, das Gesetz werde nicht revidiert oder es werde zumindest nur so revidiert, wie sie es wünschen? Das ist eine Überschätzung. Ich glaube, dieser Herausforderung und diesem Demokratiemechanismus dürfen und müssen wir uns stellen.
Ich glaube, es ist eine Überschätzung, wenn man jetzt das Gesetz interpretiert. Ich bin der Meinung, von Verschiedenen wird es so interpretiert, wie man es gerne hätte bzw. wie man es gerne nicht hätte. Ein Gesetz hat auch eine Verordnung. Wenn Sie die Erläuterungen zu diesem Gesetz lesen, dann stellen Sie fest, dass in den Erläuterungen vieles beschrieben wird, was dann möglicherweise möglich sei bzw. was dann möglicherweise nicht möglich sei. Die Verordnung wird vom Bundesrat verabschiedet, aber von der Verwaltung geschrieben und nicht zuletzt von denjenigen, die die bisherige Gesetzgebung relativ gut gelebt haben. Also, überschätzen Sie die Wirkungen dieser einzelnen Artikel in der Detailumsetzung nicht.
Ich komme zur Kompetenzverteilung an die Kantone: Auch hier wird es 26 verschiedene Praktiken geben, je nachdem, ob man die Liebe zu geschützten Tieren mehr oder weniger hochhält. Herr Jositsch, Sie können sicher sein, dass Ihren Vorstellungen im Kanton Zürich eher Rechnung getragen wird als in den Kantonen Uri und Graubünden oder in anderen Bergkantonen, welche die Rechnungen ihrer Geschädigten begleichen müssen. Die Umsetzung im Föderalismus hat ja den Vorteil, dass man auf Gegebenheiten und besondere Empfindungen Rücksicht nehmen kann. Die Interessen des Kantons Zürich bleiben weitestmöglich gewahrt, ich hoffe aber umgekehrt, dass auch den Interessen der Bergkantone ein bisschen besser nachgelebt werden kann.
Ich äussere mich noch zu ein paar Aussagen, die gemacht wurden, die mich nachdenklich stimmen. Kollege Minder erhob in der Eintretensdiskussion Vorwürfe gegen die Schafbesitzer - jetzt ist er nicht mehr da. Ich erlaube mir trotzdem, eine Aussage dazu zu machen, und gehe davon aus, dass er sie im Amtlichen Bulletin liest. Er ist nicht an seinem Platz, aber scheinbar doch im Saal. Er sitzt hinten, gut. Kollege Minder machte Aussagen zu nichtgeschützten Schafherden. Er unterstellte Unternehmern Dinge, deren Zusammenhänge - so bin ich überzeugt - er zu wenig kennt. Es ist nicht so, dass die Schafherden nicht eingezäunt sind. Es ist so, dass Einzäunungen gegen den Angriff von Wildtieren Jahr für Jahr weniger Nutzen erbringen. Diese Wildtiere - und das sind auch die Erfahrungen im Ausland - haben die Fähigkeit, sich veränderten Schutzmassnahmen anzupassen und diese zu umgehen.
Herr Minder, ich weiss nicht, ob ich mich irre, ich drücke mich sehr vorsichtig aus: Sie haben sich enorm - enorm! - für den Schutz bedrohter Tiere eingesetzt. Vielleicht erinnere ich mich falsch, ich wiederhole mich: Bei bedrohten Menschen haben Sie das oftmals nicht so gesehen. Sie unterstellen dem Bundesrat, dass er verschiedene Verträge nicht einhält, wenn er dieses Gesetz unterstützt. Bei der Einhaltung anderer Verträge mit Europa sind Sie viel toleranter. Hier kommt zum Ausdruck, dass Sie Tier und Mensch in der Diskussion nicht bei jedem Thema den gleichen Stellenwert geben.
Wenn Herr Luginbühl angesichts dessen, was alles in dieses Gesetz gekommen ist, sagt, die Gesetzesmühle sei jetzt ein wenig rasant gewesen, dann bin ich der Meinung, es sei - so hat es auch Herr Schmid gesagt - richtig, ein Gesetz vorausschauend zu entwerfen. Wenn nämlich Gesetze geändert werden müssen, weil Probleme entstehen, ist zu bedenken - das wissen wir alle -, dass Gesetzesmühlen eben langsam mahlen. Tritt ein Problem auf, kommen wir bei neuen Gesetzgebungen drei bis fünf Jahre hintennach. Darum ist es auch richtig, dass man, wie Herr Schmid gesagt hat, dieses Gesetz vorausschauend beurteilt.
Wenn ich nun in diesem Gesetz lese, wer alles geschützt ist und auf was alles man Rücksicht nehmen muss, dann vermisse ich etwas - es sei denn, ich interpretiere es falsch. Im Gesetz steht, dass man Rücksicht nimmt auf die Artenvielfalt von Flora und Fauna. Fauna, das ist die Tierwelt. Aber die Tierwelt beschränkt sich hier auf Tiere, die nicht in der Landwirtschaft zu Nutzen führen; das heisst, dass diese ausgenommen sind. Ich gehe nicht davon aus, dass in Sachen Artenvielfalt auch die Bedenken der Älpler, der Landwirte, der Bodeneigentümer, der Bevölkerung im Berggebiet und des alpinen Tourismus berücksichtigt werden. Das ist ja nicht der Artenvielfalt zuzuordnen, zumal hier niemand davon spricht. Diese aber sind es, die in dieser Problematik am meisten betroffen sind und die Konsequenzen tragen müssen, wenn wir dieses Gesetz nicht anpassen.
Ich tue mich auch schwer damit, dass man vonseiten urbaner Kreise zu wissen meint, was im Berggebiet richtig sei, oder dass man vonseiten des Berggebiets zu wissen meint, was im Stadtgebiet richtig sei. Ich kann mich erinnern, als Junge gelesen zu haben, dass Taubenschisse ein grosses Problem im Stadtgebiet waren. Es scheint, dass Taubenschisse das grössere Problem sind als Wolfsrisse im Berggebiet. Es kommt doch auf den Grad der Betroffenheit an. Ich habe Verständnis dafür, dass Taubenschisse in der Stadt als Problem wahrgenommen werden; dann soll man das dort lösen. Man hat es gelöst, hat die Bestände dezimiert, hat aber verschwiegen, wie man das gemacht hat - und die Gesellschaft hat nicht reklamiert. Also, geben Sie doch auch die Kompetenz, dass man angesichts der Wolfsrisse regulieren kann, geben Sie diese Kompetenz! Ein schmaler Weg dazu wird mit dieser Gesetzgebung eröffnet.
Zum Schluss noch dies, damit Sie meine Überlegungen verstehen und nachvollziehen können, warum ich mich für dieses Gesetz einsetze: Ich komme aus einer Gemeinde, in der Wolfsrisse in grösserer Anzahl vorgefallen sind. Ich komme aus einer Gemeinde, in der aktuell ein Wolf lebt; das gibt es eben auch in Uri, nicht nur in Graubünden oder im Wallis. Er war gegen Ende der Woche drei Tage in unserer Gemeinde. Und - Sie staunen - in derselben Gemeinde lebt, das ist nachgewiesen, auch seit Kurzem wieder ein Bär. Ich kann Ihnen sagen: Die Bevölkerung kann mit diesen Tieren leben, wenn sie sich darauf verlassen kann, dass man zur rechten Zeit - ich betone: zur rechten Zeit - Massnahmen ergreift und dass man die Leute, die betroffen sind, ernst nimmt. Dann werden sie mit diesen Tieren leben. Ich spreche hier für 500 betroffene Einwohner, die mit mir zusammen in der Gemeinde leben.
Aber ist es verhältnismässig, dass aufgrund der Alarmstufe "Wolf" über tausend Schafe kurzfristig während mehrerer Tage in den Stall müssen, wenn ein Wolf auftaucht? Dann verspricht man, dass der Aufwand entschädigt wird. In der Agrarpolitik wird kritisiert, dass es zu viele Auflagen und zu viele Subventionen gebe. Ich mache den Vergleich dazu: Im Winter gibt es Kontrollen, ob die Tiere draussen sind. Wenn sie draussen sind, gibt es eine Direktzahlungsprämie. Wenn sie drinnen sind, dann wird man bestraft. Im Sommer gilt: Wenn sie draussen sind, müssen sie aus Schutzgründen rein, und man bekommt eine Prämie. Wenn man es nicht tut, ist man gestraft, weil man geschädigt ist. [PAGE 400]
Wir haben ein System, in dem scheinbar alles zu erledigen ist, indem man es finanziert. Ich war am Wochenende im Tal, in dem sich der Wolf zurzeit aufhält und in dem insbesondere der Bär anwesend ist. Die Leute sind frustriert. Sie sind nicht frustriert über den Wolf und den Bären, sie sind frustriert über die Politik und die unlogischen Zusammenhänge. Mit grossem Aufwand erstellt man jetzt in einer Sägerei Zaunpfähle und setzt sie an jedem Wanderweg, um die alpine Tradition, die Kulturlandschaft zu erhalten. Ich möchte Sie aber fragen: Was nützt es uns langfristig, wenn wir schöne Holzpfähle aufstellen, es mit Steuergeldern unterstützen und dem Tourismus anpreisen, aber gleichzeitig in diesem Tal der Frust in der Gesellschaft so gross ist, weil sie nicht einmal in kritischen Situationen Hilfe bekommt, um von grössten Schäden verschont zu bleiben? Dazu muss jetzt dieses Gesetz verhelfen.
In diesem Sinne bitte ich Sie, der Revision zuzustimmen.