Engler Stefan · Ständerat · 2018-06-05
Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · CVP-Fraktion · 2018-06-05
Wortprotokoll
Ich möchte Sie auch bitten, in diesem Punkt der Mehrheit zu folgen, und zwar aus folgenden drei Überlegungen: [PAGE 413]
Die erste Überlegung: Kollege Minder hat ja das Verhältnis von Jagd Schweiz zum Grossraubwild eigentlich gut erläutert. Jagd Schweiz und die Jägerschaft nehmen eine konstruktive Rolle ein, sie wissen darum, dass hier ein neuer Konkurrent auftritt. Man wird auch die Bejagungs- und Abschusspläne entsprechend ausrichten müssen; und der Wolf muss nicht zum Vegetarier werden, er wird auch in Zukunft in der Wildbahn seine Beute vorfinden. Es ist ja so, dass die Verbreitungsgeschwindigkeit der Wolfsbestände sich nach der verfügbaren Nahrung ausrichtet. Das prägt das Habitat dieser Tiere.
Der zweite Grund, weshalb man den Minderheitsantrag Zanetti Roberto ablehnen sollte, ist folgender: Artikel 1 Absatz 1 des Jagdgesetzes beschreibt den Zweck dieses Gesetzes. Hier wird ausdrücklich gesagt, dass das Gesetz auch eine angemessene Nutzung der Wildbestände durch die Jagd zu gewährleisten hat. Es stellt die Grundsätze auf, nach denen die Kantone die Jagd zu regeln haben. Das Jagdgesetz will die Jagd in der Schweiz ausdrücklich auch ermöglichen.
Der dritte Grund betrifft eine Bestimmung aus der Verordnung: Ich verstehe nicht ganz, weshalb der Bundesrat nicht bereit war, die Bestimmung, die heute in der Verordnung steht - wonach nämlich bei der Regulierung des Grossraubwilds auch berücksichtigt werden muss, wenn hohe Einbussen bei der Nutzung der Jagdregale durch die Kantone verursacht werden -, ins Gesetz zu übernehmen. Ich nehme ja nicht an, dass man diese Voraussetzung für die Regulierung, indem man sie nicht ins Gesetz aufnahm, aufgeben wollte; es ist wohl eher ein Versehen.
Entsprechend bitte ich Sie, in dieser Frage der Mehrheit zu folgen und den Antrag der Minderheit abzulehnen.