Hess Lorenz · Nationalrat · 2018-06-05
Hess Lorenz · Nationalrat · Bern · Fraktion BD · 2018-06-05
Wortprotokoll
Mit dieser Motion wollen wir das, was der Bundesrat in der Zwischenzeit eigentlich auf indirektem Weg, nämlich mit seinem Beschluss zu einem Planungserlass, auch will: dass das Stimmvolk die Möglichkeit erhält, so rasch wie möglich einen Grundsatzentscheid über die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge zu fällen. Wichtig dabei ist, dass diese Debatte losgelöst von der Typenfrage diskutiert wird, damit wir nicht die gleichen Erfahrungen machen wie bei der letzten Abstimmung.
Der Bundesrat schreibt in seiner Stellungnahme im ersten Satz: "An sich unterstehen Rüstungsbeschaffungen nicht dem Referendum." Das stimmt. Niemand hier drin hat jemals gefordert, dass über Artilleriegeschütze oder über die Beschaffung von Sturmgewehren eine Volksabstimmung in irgendeiner Form durchgeführt wird. Andererseits schreibt der Bundesrat richtigerweise auch, dass "angesichts der grossen Tragweite der Erneuerung aller Mittel zum Schutz und [PAGE 820] zur Verteidigung des Luftraums" ein Planungsbeschluss des Parlamentes vorliegen solle.
Wir sind der Meinung, dass die Beschaffung von Kampfflugzeugen vors Volk gehört. Das würde auch bewerkstelligt, wenn wir die Motion hier nicht so beschliessen würden. Wichtig ist aber, dass wir die Abstimmung so rasch wie möglich durchführen können und dass nicht mehrere Millionen Nichtfachleute, sprich Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, eine Typendiskussion führen, die notabene mit grosser Vehemenz von den jeweiligen Herstellern angetrieben und auch gesteuert wird. Das Stimmvolk soll darüber entscheiden: "Wollen wir eine glaubwürdige Armee? Wenn ja, braucht diese eine schlagkräftige Luftwaffe? Diese Luftwaffe muss kompatibel sein mit dem Boden-Luft-Abwehrsystem." Das ist die Frage. Wenn man diese Frage dem Stimmvolk stellt, muss auch der Kostenrahmen klar sein, und es muss ebenso klar sein, dass die Beschaffung über das Armeebudget läuft.
Diese Grundsatzfrage kann man dem Schweizervolk getrost stellen. Ich bin höchst zuversichtlich, dass diese Frage auch positiv beantwortet wird. Aber nachher sind die Beschaffung, die Auswahl, die Typenprüfung den Fachleuten zu überlassen, ganz einfach nach dem Motto, dass wir den Rahmen sprechen, den Grundsatzentscheid fällen - damit sind die Mittel vorhanden - und dass die Fachleute über die Beschaffung entscheiden, so, wie das sonst nicht nur im Rüstungswesen, aber besonders bei der Beschaffung von Rüstungsgütern auch der Fall ist. Wichtig dabei ist, dass von Anfang an nicht nur der Kostenrahmen und die Tatsache, dass es über das Armeebudget zu laufen hat, klar sind, sondern dass auch die Kompatibilität mit dem ebenfalls zu beschaffenden Boden-Luft-Abwehrsystem sichergestellt ist.
Der Bundesrat stimmt mit seinem Beschluss, einen Planungsbeschluss des Parlamentes zu erwirken, einer Volksabstimmung zu, indem beim Planungsbeschluss das fakultative Referendum gegeben ist und sicher auch ergriffen würde. Wichtig ist aber, dass auch wir hier im Parlament uns klar dazu bekennen, dass das Volk abstimmen soll und abstimmen darf. Wem es ernst ist mit einer glaubwürdigen Armee und einer starken Luftwaffe, stimmt hier diesem Vorstoss zu und ist nicht der Meinung, dass wir mit dem Stimmvolk eine Typendiskussion führen sollten, die natürlich von den Armeegegnern und von den Gegnern der Beschaffung von neuen Kampfflugzeugen gewünscht wird. Denn sobald die Typendiskussion läuft - militärisch ausgedrückt, würde man sagen: Sobald genug Nebelpetarden geschossen werden -, ist es natürlich einfacher, das Stimmvolk auch zu verwirren und eine Diskussion zu führen, die eben weit am Grundsatzentscheid vorbeigeht.
Deshalb: Wem es ernst ist, hier einen klaren, einen frühen Entscheid zugunsten der Armee und der Luftwaffe zu fällen, den bitten wir, diesen Vorstoss zu unterstützen, ebenso, wie es auch der Bundesrat tut, indem er die Motion zur Annahme empfiehlt.