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Eberle Roland · Ständerat · 2018-06-05

Eberle Roland · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-06-05

Wortprotokoll

Die Argumentation von Kollege Jositsch kann man nachvollziehen, wenn man den Hintergrund der Jagdverordnung nicht kennt oder nicht in Betracht zieht. Die Kantone können nicht einfach frei entscheiden, was sie jetzt genau wollen oder nicht, denn diese Verordnung ist heute schon so angelegt, dass sie in Artikel 4 genau regelt, unter welchen Aspekten und Umständen diese Eingriffe stattfinden dürfen. Wir haben auch eine einschlägige Bundesgerichtspraxis zu diesen Themen, welche greifen würde, falls sich die Kantone nicht an die entsprechenden Hinweise und Vorschriften halten würden.

Es ist, das ist vielleicht noch bemerkenswert, der Bundesrat, der auch vorschlägt, das so zu lösen. Er würde das kaum tun, wenn er glaubte, dass die Bundesverfassung tangiert wäre. Er würde es kaum tun, wenn er davon ausgehen müsste, dass in den Kantonen ein totaler Wildwuchs entstehen würde. Die Kantone, ich wiederhole mich hier, sind durchaus in der Lage, diese Verantwortung nach Vorgabe des Gesetzes, aber auch der entsprechenden Verordnung wahrzunehmen.

Ich bitte Sie deshalb, den Einzelantrag Jositsch abzulehnen. Wir haben in der Kommission bei diesem Artikel darüber nicht direkt debattiert. Die Logik der bisherigen Debatte lässt mich aber die Empfehlung aussprechen, diesen Einzelantrag abzulehnen und in diesem Punkt dem Bundesrat zu folgen.