Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2018-06-06
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2018-06-06
Wortprotokoll
Die Vorlage, die Sie heute beraten, ist nur ein Bestandteil einer breiten Palette von Massnahmen zur Prävention und Repression von Terrorismus.
1. Zu diesen Massnahmen gehört unter anderem der Nationale Aktionsplan zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus. Diesen Nationalen Aktionsplan haben wir letztes Jahr zusammen mit den Kantonen, Gemeinden und Städten erarbeitet und auch verabschiedet. Der muss jetzt umgesetzt werden.
2. Der Vorentwurf des Bundesgesetzes über die polizeilichen Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus wurde Ende letzten Jahres in die Vernehmlassung geschickt.
3. Dann haben wir das Massnahmenpaket zur Verstärkung des strafrechtlichen Instrumentariums gegen Terrorismus und organisierte Kriminalität. Dieses Paket wurde im Sommer letzten Jahres in die Vernehmlassung geschickt. Diese Vorlage soll dann insbesondere das Gesetz über das Verbot von Al Kaida und "Islamischer Staat" ablösen, das Sie heute beraten, und auf ein dauerhaftes Fundament stellen.
Damit komme ich zur heutigen Vorlage. Das Gesetz über das Verbot der Gruppierungen Al Kaida und "Islamischer Staat" ist am 1. Januar 2015 in Kraft getreten, und - die Kommissionssprecher haben es gesagt - es ist bis Ende dieses Jahres befristet. Den Kern dieses Gesetzes bildet Artikel 2, wonach mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft wird, wer sich an den Gruppierungen Al Kaida oder "Islamischer Staat" sowie an verwandten Organisationen beteiligt oder sie in irgendeiner Form unterstützt. Die Verfolgung dieser Straftat unterliegt der ausschliesslichen Bundesgerichtsbarkeit.
Das Gesetz hat sich in der Praxis so weit bewährt. In den ersten Jahren seiner Geltung hat die Bundesanwaltschaft eine beträchtliche Anzahl von Fällen in Anwendung dieses Gesetzes bearbeitet, und es ist auch in mehreren Fällen zu rechtskräftigen Verurteilungen gekommen.
Was ist heute die Ausgangslage? Es wird zeitlich nicht möglich sein, dass das Massnahmenpaket zur Verstärkung des strafrechtlichen Instrumentariums gegen Terrorismus und organisierte Kriminalität vom Parlament und vom Bundesrat in Kraft gesetzt werden kann, bevor das Gesetz über das Verbot der Gruppierungen Al Kaida und "Islamischer Staat" am Ende dieses Jahres abläuft. Deshalb sind der Bundesrat wie auch der Ständerat und Ihre Kommission einhellig der Meinung, dass dieses Gesetz jetzt verlängert werden soll. Damit verhindern wir, dass die strafrechtlichen Mittel der Schweiz gegen den Terrorismus vorübergehend geschwächt würden, bis eben das neue Massnahmenpaket in Kraft ist.
Wenn wir Ihnen heute also die Verlängerung des Gesetzes über das Verbot der Gruppierungen Al Kaida und "Islamischer Staat" um vier Jahre vorschlagen, ist damit aber nicht die Erwartung verbunden, dass wir diese Zeitdauer voll ausnützen. Es ist vielmehr davon auszugehen, dass das Gesetz über das Verbot der Gruppierungen Al Kaida und "Islamischer Staat" bereits im Laufe des nächsten Jahres durch eine vollständige, kohärente und zeitlich unbefristete Regelung im neuen Terrorismusstrafrecht nahtlos abgelöst wird und damit auch aufgehoben werden kann.
Ich ersuche Sie deshalb, sich Ihrer einstimmigen Kommission und dem Ständerat anzuschliessen, auf die heutige Vorlage einzutreten und die Geltungsdauer des unveränderten Gesetzes über das Verbot der Gruppierungen Al Kaida und "Islamischer Staat" um vier Jahre zu verlängern.