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Aeschi Thomas · Nationalrat · 2018-06-06

Aeschi Thomas · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-06-06

Wortprotokoll

Wenn ich die Voten der Vertreter anderer Parteien vom letzten Mittwoch Revue passieren lasse, bin ich doch sehr überrascht. Es wird so getan, als würde mit der Selbstbestimmungs-Initiative geltendes Recht geändert. Dabei ist genau das Gegenteil der Fall. Im Oktober 2012 änderten drei von fünf Bundesrichtern der Zweiten öffentlich-rechtlichen Abteilung in einem knappen Mehrheitsentscheid die Schweizer Verfassung. Martin Schubarth, ehemaliger Bundesgerichtspräsident, hat diese Praxisänderung als Verfassungsstreich kritisiert. Das ist der Skandal, über den das Volk und die Vertreter des Volkes und alle, die an die Demokratie glauben, aufschreien müssten.

Sie haben heute die Wahl zwischen zwei Welten. Die Welt der SP hat SP-Bundesrat Berset in der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" vom 25. April 2018 wie folgt beschrieben: "Wir haben eine halbdirekte Demokratie." Bürger könnten Volksinitiativen lancieren, dann schaue das Parlament, was es daraus mache. Das ist eine halbdirekte Demokratie, Sie hören es. Die andere Welt ist die einer freien, unabhängigen und souveränen Schweiz, in der das Volk der höchste Souverän ist und in der das Volk - nicht irgendwelche ausländische Richter - die Rechtssicherheit garantiert, in der das Volk bestimmt.

Es geht bei dieser Initiative um das Verhältnis der Schweiz zur EU, namentlich um die Personenfreizügigkeit. Gleich mehrmals hat die Zweite öffentlich-rechtliche Abteilung ihre Praxis, insbesondere zur Personenfreizügigkeit, geändert. Die Personenfreizügigkeit steht gemäss der Zweiten öffentlich-rechtlichen Abteilung über der Verfassung - auch dann, wenn wir nachträglich und ausdrücklich eine Verfassungsbestimmung einführen, die die Personenfreizügigkeit einschränkt. Wie gesagt, vor 2012 war dies nicht so. Damals galt für das Bundesgericht noch die Schubert-Praxis.

Den Höhepunkt stellte schliesslich das Urteil des Zürcher Obergerichtes vom 22. August 2017 dar, wonach gegen einen gewalttätigen Deutschen kein Landesverweis ausgesprochen werden könne, da ein solcher gegen das Personenfreizügigkeitsabkommen verstossen würde - obwohl das Schweizervolk gerade wegen gewalttätigen ausländischen Tätern die Ausschaffungs-Initiative der SVP angenommen hatte! Kein Land gewährt dem internationalen Recht einen derartigen Vorrang vor der eigenen Verfassung.

Noch im März 2010 schrieb der Bundesrat in seinem Bericht in Erfüllung der Postulate 07.3764 und 08.3765: "In keinem Staat wird zudem dem Völkerrecht uneingeschränkt der Vorrang vor dem Landesrecht eingeräumt ..." - in keinem Staat also. Weshalb soll die Schweiz, das freiheitlichste Land der Welt, ausgerechnet das erste Land werden, in welchem dem Völkerrecht uneingeschränkt der Vorrang vor dem Landesrecht eingeräumt wird?

Wohin führt das Verhältnis Schweiz/EU? Das Bundesgericht wird zum Erfüllungsgehilfen der EU. Bereits heute werden die bilateralen Verträge zwischen der Schweiz und der EU nach der Praxis des Europäischen Gerichtshofes ausgelegt. Sie wissen, der EuGH hat in seinen Statuten die Aufgabe verankert, die EU-Gemeinschaft zu stärken. Mit anderen Worten: Im Zweifel legt der EuGH die Rechtsordnung zugunsten der EU und zulasten von Drittstaaten wie der Schweiz aus.

Der nächste Streich des Bundesrates ist das Rahmenabkommen, mit welchem die Schweiz zwingend Weiterentwicklungen von EU-Recht übernehmen müsste und in dem der totale Vorrang von EU-Recht vor Schweizer Recht verankert würde. Jede EU-Regelung, auch wenn sie überhaupt nicht zu den Verhältnissen in unserem Land passt, würde fortan über der Schweizer Verfassung stehen. Sie sehen, es ist eben doch ein Staatsstreich im Gange.

Was Sie tun: Sie wollen dem Volk eine Scheinselbstbestimmung aufzwingen. Wenn es nach Ihnen ginge, könnte das Volk zwar abstimmen, aber sogenannt internationales Recht und die sich ständig erneuernde Auslegung des internationalen Rechts würden gelten.

Was machen Sie? Sie machen die Schweiz am Schluss zur Marionette. (Der Redner zeigt eine an einer EU-Fahne hängende Marionette) Sie nehmen an, Volksentscheide seien eine Art Umfrageergebnis. Das nenne ich Scheinselbstbestimmung. Sie machen uns Schweizerinnen und Schweizer am Schluss zu Marionetten. Doch die SVP und - davon bin ich zutiefst überzeugt - auch das Volk werden nie akzeptieren, zu Marionetten der sogenannten Eliten der EU und der fremden Richter degradiert zu werden. Die Selbstbestimmung der Schweiz ist das, was die Schweiz ausmacht.

Wir, die SVP, wollen, dass die Bürgerinnen und Bürger bestimmen können, welches Recht, welche Regeln für die Schweiz gelten. Stimmen Sie der Initiative zu! Sie halten damit an der alten und recht bewährten Tradition fest und korrigieren diese anmassende Praxisänderung des Bundesgerichtes von 2012.

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