preparatory:AB 230959
Bischofberger Ivo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · CVP-Fraktion · 2018-06-06
Wortprotokoll
Zum vorliegenden Geschäft haben Sie einen ausführlichen Bericht erhalten, und aus diesem ersehen Sie, dass die Kommission ohne Gegenstimme beantragt, die Motion in der abgeänderten Fassung - in Ziffer 4 auf Seite 3 des Berichtes explizit kursiv ausgeführt - anzunehmen.
Worum geht es? Zusammengefasst: Die ursprüngliche, am 10. November 2017 eingereichte Kommissionsmotion der WBK-NR beauftragt den Bundesrat, eine Kandidatur zur Durchführung der Berufsweltmeisterschaften 2023, also der sogenannten World Skills, in der Schweiz vorzubereiten; dies vor dem Hintergrund, dass das schweizerische Bildungssystem weltweit ein sehr hohes Ansehen geniesst und auch in internationalen Wettkämpfen speziell im Berufsbildungsbereich jeweils äusserst erfolgreich abschliesst - Stichwort: World Skills 2017 in Abu Dhabi -, dies aber auch vor dem [PAGE 417] Hintergrund, dass der Bundesrat aufgrund der Finanzlage entschieden hatte, die finanziellen Mittel von 30 Millionen Franken zur Austragung der Berufsweltmeisterschaften World Skills im Jahr 2021 in Basel nicht bereitzustellen, obwohl das Geld dafür in der BFI-Botschaft eigentlich eingestellt gewesen war. Aufgrund dieser Tatsache sollte sich die Schweiz aber für die Durchführung der Wettkämpfe im Jahr 2023 bewerben.
Der Bundesrat bestätigte in seiner Stellungnahme vom 14.[NB]Februar 2018 sodann seinerseits den hohen Stellenwert der Berufsbildung in unserem Land wie auch die grosse Bedeutung einer Teilnahme an Berufsmeisterschaften für alle Beteiligten, sei es an den Swiss Skills, den Euro Skills oder eben an den World Skills.
Dennoch beantragt der Bundesrat die Ablehnung der Motion, dies hauptsächlich aus folgenden drei Gründen:
1. Die Entscheidung über die Kandidatur für die Austragung der World Skills, sei es für das Jahr 2023 oder auch später, obliegt ganz klar nicht dem Bund, sondern der Stiftung Swiss Skills, welche durch den Bund, die Kantone, Schulen und Organisationen der Arbeitswelt gemeinsam getragen wird.
2. Für eine entsprechende Kandidatur braucht es mit Blick auf die voraussehbaren Investitionen von gegen 100 Millionen Schweizerfranken eine sorgfältige Güterabwägung betreffend Finanzierungsmöglichkeiten aller Partner.
3. Schliesslich zeigten die vergangenen Veranstaltungen, dass es immer schwieriger wird, die anvisierten Spitzenplatzierungen zu erreichen. Zukünftig muss noch mehr in die professionelle Vorbereitung unserer Kandidatinnen und Kandidaten investiert werden.
An der Sitzung vom 20. März dieses Jahres machte unsere vorberatende Kommission eine detaillierte Auslegeordnung der konkreten Fakten und diskutierte vor allem mögliche Lösungen. Die Kommission hegte nämlich von Beginn weg Sympathien für das Motionsanliegen, da in ihren Augen nationale wie auch internationale Berufsmeisterschaften ein wertvolles Schaufenster für die Schweizer Berufsbildung, für das Berufsbildungssystem ganz allgemein und einen Ansporn für die Auszubildenden im Speziellen darstellen.
Aufgrund der ausgeführten Faktenlage ist Ihre WBK einhellig zum Schluss gekommen, dass der Bundesrat mittels der vorliegenden Motion nicht zur Vorbereitung einer Kandidatur, sondern lediglich zur Unterstützung einer solchen aufgefordert werden kann, so konkret auch nicht für die Austragung der World-Skills-Meisterschaften im Jahr 2023. In der Konsequenz hiess dies für unsere Kommission nun, den ursprünglichen Text der Motion der WBK-NR abzuändern und Ziffer 4 in der erwähnten, modifizierten Fassung, die auf Seite 3 des Ihnen vorliegenden Berichtes aufgeführt ist, zuzustimmen.
Im Auftrag der einstimmigen Kommission bitte ich Sie, dies ebenfalls zu tun.