Rieder Beat · Ständerat · 2018-06-06
Rieder Beat · Ständerat · Wallis · CVP-Fraktion · 2018-06-06
Wortprotokoll
Mein Vorstoss hat einige Antworten auf die Fragen des Postulates Bischof bereits vorweggenommen, nämlich die Antworten auf die Fragen: Braucht es eine gesetzliche Grundlage für eine Investitionskontrolle ausländischer Direktinvestitionen? Braucht es eine Genehmigungsbehörde für solche Geschäfte? Ich glaube, ja, aber wie es in der Schweiz durchaus üblich ist, wehre ich mich nicht gegen Berichte und gegen die Erarbeitung von Grundlagen. Ich bin der Meinung, dass wahrscheinlich auch der Bundesrat bereits an die Arbeit gegangen ist.
Ich habe in meinem Vorstoss, der sehr offen gefasst ist, dem Bundesrat alle Möglichkeiten offengehalten, eine Investitionskontrolle, zugeschnitten auf die schweizerische Volkswirtschaft, sowie eine Genehmigungsbehörde, zugeschnitten auf die grundsätzlich - wie der Bundesrat gesagt hat - traditionelle Offenheit unseres Landes, zu schaffen. Das Einzige, was ich dem Bundesrat in meinem Vorstoss nicht offengehalten habe, ist der Entscheid, nun endlich zu handeln, und zwar im Wissen um die zunehmende Problematik sowie um die Vorgänge rund um die Schweiz herum und bei den jüngsten Firmenübernahmen in der Schweiz selbst.
Wenn ich nun die Stellungnahme des Bundesrates zum ersten Absatz meiner Motion analysiere, dann kommt es mir fast so vor, als hätte ich eine Motion eingereicht, die ein Investitionsverbot in der Schweiz erlassen und damit Arbeitsplätze, Export von Kapital und Wissen wie auch Zufluss von Kapital und Wissen verhindern möchte. Der Bundesrat versucht, den Vorstoss mit dem Hinweis auf die gigantischen Direktinvestitionen in der Schweiz von 965 Milliarden Schweizerfranken gemäss Stand 2016 quasi zu erschlagen. Es ist aber nicht diese Motion, welche die Volkswirtschaft bedroht: Es sind eben ausländische Staatskonzerne, Staatsfonds, welche sich in unserem liberalen Markt einnisten.
Nun, die Stellungnahme des Bundesrates zu meiner Motion widerspricht den Befürchtungen des Bundesrates selbst, wie er sie anlässlich einer Veranstaltung in Zug vom Mai 2018 kundgab. Der Bundesrat sah sich in einem Referat über die Zukunft der Industrie der Schweiz zur Aussage veranlasst, die Schweiz müsse darauf achten, dass Unternehmen "wie Swisscom und Swissgrid" unter allen Umständen unter schweizerischer Kontrolle bleiben. Der Bundesrat wiederholte, dass gerade mit Blick auf einige Staaten mithilfe von Staatsunternehmen reihenweise Firmen im Ausland erworben würden und er in letzter Zeit vorsichtiger geworden sei. Seine Devise laute, dass nicht beliebig Unternehmen aus der Schweiz durch ausländische Staatskonzerne übernommen werden dürften, solange es nicht auch erlaubt sei, dass Schweizer Konzerne in diesen Staaten unlimitiert, das heisst nicht nur bis zum geltenden Schwellenwert von 49 Prozent, akquirieren dürften. Ich habe diese Erklärung der Presse entnommen und wäre froh, wenn sie stimmen würde. Ich habe sie nicht überprüft, weil sie genau dem Inhalt und der Idee meiner Motion entspricht. Dann hätte der Bundesrat den Handlungsbedarf erkannt. Der Bundesrat soll auch seinen Unmut darüber geäussert haben, dass Investoren sogar ein Angebot für die Übernahme von Start-up-Fonds wie der Swiss Entrepreneurs Foundation unterbreitet hätten. Das ist ja doch ein Alarmzeichen erster Güte!
Die Realität der offenen schweizerischen Marktwirtschaft ist eine andere als das Ideal, welches der Bundesrat im ersten Absatz seiner Stellungnahme zu meiner Motion schildert. Selbstverständlich ist es gut, wenn die Schweiz über eine Vielzahl innovativer Unternehmen verfügt und wir weltweit führend sind, wenn wir im Innovationsindex auf Platz 1 und im Wettbewerbsranking auf Platz 1 stehen. Das hat nicht zuletzt auch mit der Offenheit der Schweiz gegenüber dem Ausland und ausländischen Investitionen zu tun. Aber mehr noch hat es mit unseren Investitionen in Bildung und Forschung zu tun, weil die Schweizer Regierung, das Schweizer Parlament, Kantone und Private in diese Bereiche investieren. Gerade diese enorme Innovationskraft der Schweiz zieht nun ganz einfach Investoren aus anderen Ländern an, die nach anderen Regeln als denjenigen der freien Marktwirtschaft ticken und die über unbeschränkte finanzielle Mittel verfügen. Jedes börsenkotierte Unternehmen in der Schweiz, jedes Privatunternehmen ist durch solche Staatsfonds, staatliche Firmen oder staatlich finanzierte Firmen jederzeit übernehmbar.
Es ist ein offenes Geheimnis, dass alle Industriestaaten davon ausgehen, dass gewisse Staaten eine Industriepolitik verfolgen; Kollege Bischof hat es bereits anhand eines Beispiels erwähnt. Die Industriepolitik dieser Staaten ist darauf aus, das westliche Know-how abzuholen und abzusaugen. Mit der Übernahme eines Chemieunternehmens [PAGE 420] gehen nicht nur das Unternehmen selbst, die Arbeitsplätze, die entsprechenden Liegenschaften, die Gebäude und Grundstücke, sondern eben auch das Wichtigste, das Zentrale der Unternehmung, das Know-how, die Patente, das geistige Eigentum, mittel- und langfristig immer auch die Zukunft der Unternehmung in den Besitz solcher staatlicher oder staatlich kontrollierter Unternehmen. Das lässt sich nicht wegdiskutieren und wurde bereits in mehreren Vorstössen im Parlament so angesprochen.
Welche Bereiche besonders gefährdet sind, darüber streiten sich natürlich die Geister. Es gibt in der Finanzwelt ganze Listen von Firmen, die in der Schweiz als Übernahmeobjekte für solche Staatsfonds dienen könnten, vom Transportunternehmen über Robotertechnik- und Zahnimplantateunternehmen bis zu Sensor- und Chip-Produzenten. Die Sektoren lassen sich nicht definieren und ausmessen. Es können Kleinstfirmen sein, die mithilfe von staatlichen Fördergeldern, mit unseren Geldern gegründet wurden und nun von ausländischen Firmen übernommen werden. Es können Start-ups sein, die mit unseren Steuergeldern finanziert wurden, die dann Erfolg haben und kurze Zeit später von einem ausländischen Konzern übernommen werden. Es können Grossfirmen sein, die durch ihre Produktepalette, ihre Seriosität und ihre Forschung, durch ihre Patente, durch ihr geistiges Eigentum an Attraktivität nicht zu überbieten sind und plötzlich in den Fokus solcher staatlich kontrollierter Firmen geraten. Das Ausmass dieser Investitionen aus dem Ausland in der Schweiz hat in den letzten Jahren massiv zugenommen. Die Statistiken dazu können Sie selbst nachlesen. Einzelne Zahlen dazu habe ich Ihnen in meiner Motion dargelegt.
Nun, man kann zuschauen und das als ideal-liberalen Markt, als wünschenswert betrachten. Oder man kann es auch als Bedrohung des Industrie- und Forschungsstandortes Schweiz betrachten. Da ist es eben zentral und wichtig, dass man sich das Umfeld, in welchem sich die Schweiz bewegt, anschaut und vergleicht, ob denn die anderen Länder gleich wie der schweizerische Bundesrat zur Einsicht gelangen, dass eine Offenheit des Marktes mit gewissen Risiken zu akzeptieren sei. Der Vergleich mit den führenden Industrieländern von Westeuropa, mit den USA, Kanada und Australien zeigt einem aber auf, dass es für die Schweiz höchste Zeit ist, hier nachzubessern.
Um nur einige Beispielländer zu nennen: Frankreich, Italien, Deutschland, Österreich, aber auch Grossbritannien, die USA, Kanada, die ganze EU kennen solche Investitionskontrollen und entsprechende Genehmigungsbehörden für Übernahmen, welche die öffentliche Sicherheit und Ordnung dieser Länder gefährden könnten. Es könnte ja zum Beispiel sein, dass ein ausländischer Staatskonzern ein an der Börse kotiertes Schweizer IT-Unternehmen übernimmt, das gleichzeitig auch an Sicherheitsbelangen der schweizerischen Landesverteidigung arbeitet. Damit hätten Sie einen direkten Link zur öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Deshalb sind diese Länder auch nicht gewillt, einfach nur zuzuschauen und in die Hände zu klatschen, wenn wieder ein ausländischer Staatsfonds eine Robotertechnikfirma übernimmt wie jüngst in Deutschland.
Die EU hat für alle Mitgliedländer reagiert. Sie hat vorgeschlagen, die Regeln zur Kontrolle der Investitionen ausländischer Investoren massiv zu verschärfen. Ich habe Ihnen die diesbezügliche Quelle in der Motion angegeben. Es handelt sich um den Vorschlag der EU-Kommission für eine FDI-Verordnung vom 13. September 2017.
Was heisst das nun für die Schweiz? Je grösser die Hürden in den anderen Ländern sind, solche Unternehmen zu übernehmen, umso attraktiver werden die verbleibenden Länder für solche Übernahmen. Die Schweiz ist mit ihrer liberalen Börsengesetzgebung, mit ihrer offenen Investitionspolitik, mit ihrem Aktienrecht, welches einem Verwaltungsrat gegen eine feindliche Übernahme durch einen ausländischen Investor kaum Verteidigungsmittel bietet, besonders attraktiv. Daher würde es mich nicht verwundern, wenn es nur eine Frage der Zeit wäre, bis es zur nächsten Übernahme eines Schweizer Unternehmens durch einen ausländischen Staatsfonds kommt.
Damit würde ein Investor, der über Staatshilfe verfügt, ein im liberalen Markt operierendes Unternehmen übernehmen. Das Entscheidungszentrum würde sich aus der Schweiz weg in den betreffenden Staat verlagern, und die zukünftige Wettbewerbsfähigkeit des Industrie- und Wirtschaftsstandortes Schweiz sänke. Wir fütterten mit unseren Innovationsmilliarden, mit unseren Forschungs- und Bildungsgeldern dann eigentlich direkt einen ausländischen Staatskonzern. Das ist die nackte Wahrheit, und daher ist die Stellungnahme des Bundesrates ungenügend.
Besonders abstrus - ich muss das erwähnen - wird es dann, wenn wir uns vor Augen führen, wo wir denn in der Schweiz solche effektiven Kontrollen durchführen oder durchzuführen gedenken. Der Bundesrat verweist auf die parlamentarische Initiative Badran Jacqueline 16.498, welcher die UREK-SR am 19. März 2018 - vor Kurzem - Folge gegeben hat. Diese parlamentarische Initiative verlangt, dass strategisch wichtige Infrastrukturen wie im Energiesektor, Wasserkraftwerke, Stromnetze usw., nicht einfach an ausländische Konzerne verkauft werden können. Wir werden also in einem Bereich aktiv, von welchem wir alle in diesem Saal wissen, dass er sich im Eigentum von staatlichen Akteuren befindet - ganz oder mehrheitlich. Die Wasserkraftwerke gehören ganz oder mehrheitlich den Kantonen, Gemeinden oder städtischen Industriewerken. Diese Wasserkraftwerke unterliegen einer Konzession und zudem einem Heimfallsrecht des Gemeinwesens. Aus meiner Sicht sind sie Teil gerade jenes Sektors, welcher am wenigsten von Übernahmen aus dem Ausland gefährdet ist, ohne dass die öffentliche Hand ihre Zustimmung gegeben hätte. Und hier wollen wir regulieren!
Zum Verkauf von Grundstücken an Ausländer: Wenn Sie heute als Investor aus dem gleichen Land, aus dem Syngenta übernommen wurde, ein Chalet im Wallis kaufen wollen, dann müssen Sie ein entsprechendes Bewilligungsverfahren durchlaufen. Ich kenne diese Verfahren, weil ich selbst auch Notar bin. Es braucht eine Genehmigung des Erwerbs eines Grundstückes von 200 Quadratmetern vom Kanton, von der Gemeinde und vom Bund. Wollen Sie aber eine grosse Chemiefirma mit Tausenden Quadratmetern Boden, Industriehallen, -anlagen und -gebäuden übernehmen, dann braucht es eigentlich nur genügend Geld und eine liberale Börsengesetzgebung, wie wir sie haben. Der Schweizer hilft Ihnen bei der Übernahme dieser Chemiefirma Syngenta, und das besonders Abstruse an der Übernahme von Syngenta war, dass schlussendlich diese Übernahme doch noch genehmigt wurde, allerdings nicht durch die Schweiz als Sitz und Heimatort von Syngenta, sondern durch die amerikanische Genehmigungsbehörde.
Sie sehen also: Wir sind in einem Bereich aktiv, wo es genügend Kontrollinstanzen gibt, wo es um wenige bedeutende Geschäfte geht, aber der Bundesrat möchte dort nicht aktiv werden, obwohl elementare Interessen der Schweiz tangiert sind. Diese Angst vor der Regulierung ist teilweise begründet. Aber ich habe in meiner Motion auch einen Vorschlag der Reziprozität, des Gegenrechts, eingepackt, damit auch der liberal denkende Ständerat dieser Motion eigentlich zustimmen könnte.
Wenn Sie meine Motion durchlesen, dann sehen Sie, dass natürlich Volkswirtschaften, welche Investoren aus der Schweiz Gegenrecht gewähren und in welchen Schweizer Unternehmen ohne Genehmigung Direktinvestitionen tätigen können, von einer solchen Kontroll- und Genehmigungspflicht ausgenommen werden. Ein Beispiel ist Schweden, eine sehr offene Volkswirtschaft. Wenn Sie diese Motion später in der Kommission behandeln, dann könnten Sie sie so gestalten, dass wir solchen Ländern selbstverständlich unbeschränkten Zugang zu unserer Volkswirtschaft gewähren, weil unsere Unternehmen in diesen Ländern die gleichen Rechte haben. Ein Land wurde bereits von Kollege Bischof erwähnt: Es bedient sich in der Schweiz ohne Schranken, aber unsere Unternehmen können in diesem Land nicht unbeschränkt Übernahmen tätigen. Das ist kein Gegenrecht, das ist keine Reziprozität, und das ist auch keine liberale Volkswirtschaft. [PAGE 421]
Selbstverständlich habe ich nichts gegen Berichte, ich unterstütze auch das Postulat Bischof; ein ähnliches wurde auch von Kollege Stöckli (18.3233) eingereicht. Aber wir müssen uns im Klaren sein, dass wir mit solchen Berichten des Problems nicht Herr werden.
Wieso habe ich der Zuweisung an die Kommission zugestimmt? Der Grund ist folgender: Es gibt im Ausland sehr unterschiedliche Systeme der Investitionskontrolle. In Australien gibt es eine Investitionskontrolle, die so scharf ist, dass die Genehmigungsbehörde jährlich über 30[NB]000 Übernahmen prüft, kontrolliert, verweigert oder genehmigt. In Frankreich, in Österreich und Deutschland haben sie ganz andere Systeme. Diesbezüglich ist der Weg effektiv offen. Entscheidend ist, dass der Bundesrat endlich vorwärtsmacht. Oder um es mit seinen eigenen Worten zu formulieren: Will er warten, bis ein ausländischer Konzern an der Börse die notwendigen Anteile an Swisscom übernimmt und dann ein Angebot für die gesamte Übernahme von Swisscom unterbreitet?
Mit dem Mittel der Reziprozität, mit dem Gegenrecht haben wir die Schranke gegen eine übermässige Regulierung eingebaut. Mit der Generalklausel, dass eine Übernahme verweigert werden kann, falls Gründe der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dagegen sprechen, haben Sie ebenfalls die Gesetzgebung übernommen, die alle anderen ausländischen Staaten kennen. Mir ist keine Gesetzgebung bekannt, die andere Schranken aufweist. Es ist nicht von der Hand zu weisen: Es handelt sich hier um elementare staatliche Interessen, die wir schützen müssen. Hier geht es nicht mehr um ein Grossraubtier, hier geht es um die Erhaltung schweizerischer Forschungs- und Innovationsstandorte, um die Erhaltung unseres eigenen Unternehmertums. Die einzige Handlungsfähigkeit, die diese Motion einschränkt, ist jene des Bundesrates, indem er endlich handeln muss.
Ich hoffe, dass sich die Kommission meinen Erwägungen anschliesst.