Naef Martin · Nationalrat · 2018-06-06
Naef Martin · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-06-06
Wortprotokoll
Lassen Sie mich zuerst einige Worte zur Europäischen Menschenrechtskonvention sagen, die Sie hier zwar nicht direkt, aber natürlich indirekt angreifen, um die es hier eigentlich geht.
Uns Europäerinnen und Europäern ist es nach den Verbrechen des Zweiten Weltkrieges gelungen, eine Instanz zu finden, eine gemeinsame Wertebasis. Es ist uns nach dem Unfassbaren des Völkermordes gelungen, erfolgreich den Versuch zu unternehmen, unser Europa auf Werte zu verpflichten. Es sind die Werte des Respekts vor den Menschen, der Freiheit, der Solidarität, es ist die Idee und die Verpflichtung, jeden Menschen, jedes Menschenleben zu respektieren, zu schützen, zu achten und an der Gemeinschaft zu beteiligen; es sind unsere Werte. Die Schweiz hat lange gezögert, der EMRK und damit dem Europarat beizutreten, weil wir den Vorbehalt hatten bezüglich des Frauenstimmrechts. Natürlich war das schlussendlich ein Entscheid; wir hatten Vorbehalte, weil wir noch nicht so weit waren. Das zeigt, dass Rechtsentwicklungen schlussendlich auch von uns nachvollzogen werden, dass sie manchmal auch von aussen kommen können und dass wir in Europa auch gemeinsam gescheiter werden können.
Die in der EMRK formulierten und damit geschützten Menschenrechte sind nicht fremdes Recht: Sie sind unser Recht, und dieses Recht verkörpert und beschreibt unsere Werte. Die Rechte der EMRK stellen nicht einfach irgendeinen Staatsvertrag dar, sie sind unser Verfassungsrecht - kein [PAGE 847] fremdes Recht, sondern unser Recht, unser Verfassungsrecht. Ich verstehe darum auch nicht, wie man teilweise abwertende Debatten gegen andere Kulturen und Religionen führen kann, womit man unsere gemeinsamen europäischen Werte denunziert.
Etwas vergessen Sie auch - das lernt man im Staatsrecht im ersten Semester -: Es geht hier um sogenannte Abwehrrechte, Grundrechte gegenüber dem Staat; es geht um die Freiheit des einzelnen Bürgers, um die Möglichkeit, sich gegen staatliche Willkür zu wehren. Genau darum geht es auch in Strassburg: Es geht um unsere Bürgerinnen- und Bürgerrechte, um nichts anderes.
Noch zu einigen Punkten: Sie sprechen hier von Normenkonflikten. Die mag es im Verhältnis zwischen übergeordnetem Völkerrecht und Bundesrecht geben. Aber ich habe es gesagt: Es geht hier um unser Recht. Es geht auch bei anderen Staatsverträgen um vereinbartes Recht. Das haben wir vereinbart, wir wurden nicht dazu gezwungen. Man kann Verträge kündigen, aber wenn man sie eingeht, dann hält man sich daran: "Pacta sunt servanda", Verträge sind einzuhalten.
Nun haben wir Tausende von Staatsverträgen, und Sie sagen in Ihrer Initiative, wenn notwendig, müsste man dann halt Verträge kündigen. Ja, wer sagt denn das? Wer bestimmt, wann man irgendetwas kündigen muss? Wir haben ja bekanntlich kein Verfassungsgericht, irgendjemand müsste das dann bestimmen.
Etwas, was Sie hier unter anderem auch in Bezug auf die EMRK produzieren, ist eine gigantische Rechtsunsicherheit, wenn wir Schweizer noch mehr dafür bekanntwerden, dass wir uns unter Umständen nicht an Verträge halten. Wenn wir uns nicht an WTO-Vereinbarungen, an Wirtschaftsverträge halten, produzieren Sie hier eine gigantische Rechtsunsicherheit. Das schadet dem Wirtschaftsstandort Schweiz, und das schadet der Investitionsfähigkeit unseres Landes. Wenn wir immer, wenn wir mit unseren Partnern Verträge schliessen, am Schluss Champagner bestellen und einander die Hand schütteln - wunderbar, Vertrag abgeschlossen! -, aber dann sagen: "Ihr wisst schon, wir halten uns dann vielleicht nicht daran", dann ist das nicht unbedingt eine gute Vertragsbeziehung.
Noch ein Letztes, Herr Nussbaumer hat es vorhin schön gesagt: Wir sind souverän, und unser Land ist souverän, weil wir eingebettet sind ins Völkerrecht, eingebettet in eine Staatengemeinschaft, umzingelt von Freunden. Souverän ist man eben nie allein: Souverän ist man immer mit anderen zusammen.[GZ]
Ich empfehle Ihnen daher die Initiative zur Ablehnung.