Fetz Anita · Ständerat · 2018-06-07
Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-06-07
Wortprotokoll
Obwohl wir das Referendum gegen die Unternehmenssteuerreform III gewonnen haben, bieten wir Hand für einen Kompromiss, nicht zuletzt, weil die Dringlichkeit der Steuerreform hoch ist. Die Statusgesellschaften sind international nicht mehr geduldet - das sagen wir schon seit Jahren. Nach der Präsentation der Botschaft des Bundesrates war klar, dass die Vorlage weder links noch rechts eine Chance hat. Deshalb war es aus meiner Sicht richtig, sich zusammenzuraufen und nach einem gangbaren Weg zu suchen.
Verbesserungen in der Steuervorlage gegenüber der abgelehnten Vorlage zur Unternehmenssteuerreform III sind gegeben. Dazu gehört aus unserer Sicht die Erhöhung bei der Dividendenbesteuerung durch den Bund. Die Reduktion bei der kantonalen Dividendenbesteuerung auf mindestens 50 Prozent ist für uns weit weniger überzeugend, aber man [PAGE 442] muss doch sagen, es ist immerhin eine Verbesserung gegenüber dem Status quo, wo es gar keine Grenze gibt. Die Entlastungsgrenze wird enger gefasst, das ist positiv, auch wenn sie für die Unternehmen immer noch sehr, sehr grosszügig ist.
Der Zinsabzug auf Kapital, die NID, der im Abstimmungskampf ein grosser Stein des Anstosses war, ist weg, bis auf die Ausnahme für allenfalls einen bis zwei Hochsteuerkantone. Und das muss so bleiben, auch wenn sich jetzt in letzter Minute Finanzdirektoren aus einzelnen Kantonen beklagen, sie würden da nicht gleichgestellt, wenn sie die NID nicht anwenden könnten - übrigens Vertreter von Kantonen, die ihre Gewinnsteuer auf 12, 11 und 10 Prozent gesenkt haben. Es ist ihnen unbenommen, die NID einzuführen, wenn sie ihre Gewinnsteuer entsprechend erhöhen. So einfach, aber klar ist der Meccano - und so muss er auch eingehalten werden.
Absolut zentral ist für uns die Einschränkung der steuerfreien Auszahlung von zurückgestellten Kapitaleinlagen. Diese Korrektur der Unternehmenssteuerreform II ist für uns von allerhöchster Priorität und gehört, damit Sie es auch wissen, zu unseren roten Linien.
Seit der Einführung 2011 sind sagenhafte 2 Billionen Franken Kapitaleinlagen zurückgestellt worden. Das hat einen Steuerausfall von durchschnittlich 1 Milliarde Franken pro Jahr produziert. Der Rohdiamant, wie der Kommissionsreferent diesen Baustein der Vorlage nannte, ist für uns ein Casus Belli - sprich, sollte der Zweitrat ihn noch mehr abschleifen, als dies die Mehrheit jetzt tut, oder ihn gar entfernen, dann ist für uns die rote Linie überschritten. Ich komme in der Detailberatung nochmals darauf zurück.
Alles zusammen reduziert die Vorlage die Steuerausfälle auf 2 Milliarden Franken, bei der Unternehmenssteuerreform III waren es 3 Milliarden. Das ist immer noch ein gewaltiger Ausfall, der jedoch vorwiegend durch die massive Reduktion der kantonalen Gewinnsteuern durch die Kantone getrieben ist. Als Beispiel kann ich hier meinen Kanton Basel-Stadt nennen. Mit der Steuervorlage bekommen die Pharma- und andere forschungsstarke Firmen wie gewünscht die Patentbox. Das ist auch sehr gut. Zusätzlich aber will die Basler Regierung den Steuersatz von 21 Prozent auf sagenhafte 13 Prozent senken. Es ist nun an den Kantonalparteien und allenfalls an der Basler Bevölkerung zu entscheiden, ob man das nicht etwas übertrieben findet.
Zusammengenommen haben die Kantone ihre Gewinnsteuern um ungefähr 40 Prozent gesenkt. Das ist gewaltig und lässt die Frage aufkommen, was für eine Standortpolitik wir eigentlich in unserem Land betreiben. Die Schweiz hat nun international die tiefsten Unternehmenssteuern - ich vergleiche mit vergleichbaren Ländern, nicht mit Schwellenländern. Das signalisiert auf der einen Seite ganz offen, dass wir noch mehr internationale Firmen in die Schweiz holen wollen. Auf der anderen Seite wurde die Masseneinwanderungs-Initiative angenommen, weil eine knappe Mehrheit der Bevölkerung findet, es gebe zu viele ausländische Arbeitskräfte in der Schweiz. Dieser Widerspruch wird immer eklatanter. Ich bin der Meinung, dass die Schweiz ein Topstandort ist - nicht nur was die Infrastruktur, die Rechtssicherheit, die hohe Qualifikation ihrer Bevölkerung und Weiteres betrifft -, dass sie dieses Juwel aber verscherbelt. Wenn man ein derartiges Juwel von einem Standort anzubieten hat, sollte man sich auch einmal überlegen, wie billig man es eigentlich abgibt.
Nun komme ich zur AHV-Seite des Kompromisses: Die AHV soll 2 Milliarden Franken jährlich erhalten. Der Kommissionssprecher hat Ihnen die Details beschrieben. Die Stabilisierung der AHV-Finanzierung ist ebenfalls dringlich, weil die AHV früher als erwartet in die roten Zahlen gerät.
Wie gesagt, die Details wurden schon referiert. Nur so viel zu diesem Thema: Es ist vielfach kritisiert worden, dass ja einen Drittel davon die Arbeitnehmenden bezahlen müssen. Ja, das stimmt. Was jedoch viele vergessen haben oder schlicht nicht wissen: Mehr als 90 Prozent der Menschen zahlen im Laufe ihrer Erwerbstätigkeit weniger in die AHV ein, als sie später als Rente beziehen. Das ist der solidarische Umverteilungseffekt von Reich zu Arm. Unter dem Strich bedeutet das, dass etwa 7 bis 10 Prozent der Grossverdiener in der Schweiz den Hauptteil dieser 2 Milliarden Franken finanzieren, und das ist auch richtig so. Darum ist es eben ein sozialer Ausgleich zur Steuervorlage und bildet für uns übrigens - ich meine, Sie müssen ja auch die Ausgangslage kennen - eine rote Linie.
Nun werden schon die ersten Stimmen laut, dass es demokratiepolitisch nicht opportun sei, der Bevölkerung bei einem allfälligen Referendum zwei sachfremde Vorlagen zu unterbreiten. Ja, warum denn nicht? Die Frage wird schlicht und einfach lauten: Seid ihr bereit, diesen Kompromiss zu unterstützen, oder nicht? Genau so, wie wir uns heute, jede und jeder in diesem Ratssaal, überlegen müssen: Bin ich bereit, den Kompromiss zu unterstützen, obwohl mir längst nicht alles daran passt? Diesen Entscheid traue ich den Leuten absolut zu. Wir verbinden zwei Themen, die zeitnah gelöst werden müssen. Das ist der sachliche Hintergrund. Für mich ist das ein vernünftiges Vorgehen, auch wenn ich bei der Steuervorlage einiges lieber anders geregelt hätte. Das ist nun mal die Natur des Kompromisses.
Dabei ist nicht zu vergessen, dass wir hier eigentlich nur über zwei Zwischenstationen beraten. Die AHV wird finanziell für ein paar Jahre stabilisiert, das gibt Zeit für die geplante AHV-Reform, die bereits vorbereitet wird. Dort kann man dann über das Rentenalter und anderes diskutieren. Wenn der Nationalrat die Lohngleichheitsvorlage annimmt, die wir hier angenommen haben, wird es deutlich einfacher, das Rentenalter zu erhöhen; dies einfach so als kleine Information. Im vorliegenden Kompromiss hat die Rentenalterdiskussion keinen Platz, weil er sonst platzt. Auch die Steuervorlage wird nur ein paar Jahre halten. International laufen die Arbeiten bereits weiter, um die Steuervermeidungsstrategie vieler globaler Konzerne einzuschränken. Dieser Prozess läuft und ist nicht aufzuhalten - Stichworte sind Beps oder Abschaffung der Patentbox. Darüber wird bereits international diskutiert. Wir werden in wenigen Jahren wieder eine neue Reform machen müssen. Das gibt uns Zeit, darüber nachzudenken, ob wir unseren Topstandort weiterhin für ein Butterbrot an ausländische Firmen verkaufen wollen.
Ich bin überzeugt, internationales Steuerdumping als Geschäftsmodell eines reichen Landes wird keine Zukunft haben. Da werden wir wohl in Zukunft in aller Ruhe einen Paradigmenwechsel besprechen müssen.
Den Kompromiss, so wie er vorliegt, kann ich gut unterstützen.