preparatory:AB 231250
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2018-06-07
Wortprotokoll
Ich möchte mit einem Commitment beginnen, das offenbar den ganzen Rat erfasst hat, nämlich dem Commitment, die relative Dringlichkeit dieser Vorlage zu anerkennen. Es ist tatsächlich so, und wir stellen das fest, dass nach der abgelehnten Unternehmenssteuerreform III Unternehmen in der Schweiz zunehmend durch ihre Heimatländer diskriminiert werden. Man anerkennt zum Beispiel betriebsnotwendige Abschreibungen nicht mehr und berechnet Nachsteuern. Diese Tür ist geöffnet. Das führt zu grosser Rechtsunsicherheit. Wir sollten versuchen, diese Tür so rasch wie möglich wieder zu schliessen und Rechtssicherheit zu schaffen. Hier hat die Dynamik zugenommen.
Sie hat ebenfalls zugenommen durch einen verschärften Wettbewerb. Wenn Sie sich anschauen, welche Länder die Steuern gesenkt haben, dann sehen Sie: Es sind nicht nur die USA, es ist auch das Vereinigte Königreich, und es geht weiter bis zu China. Der Steuerwettbewerb ist härter geworden, das Buhlen um Steuersubstrat und Firmen hat zugenommen. Auch hier brauchen wir Rechtssicherheit. Ich denke, das müssen wir uns immer vor Augen halten. Die Vorlage ist relativ dringlich, sie sollte verabschiedet werden, sie sichert Arbeitsplätze, und sie sichert Steuersubstrat in der Schweiz. Wir haben nicht ewig Zeit für diese Vorlage, nachdem wir jetzt seit dreizehn Jahren daran üben. Dies als Vorbemerkung zu einem gemeinsamen Commitment.
Nun blende ich zurück zur Abstimmung über die Unternehmenssteuerreform III. Es gab folgende Gründe für die Ablehnung bzw. folgende Vorwürfe an die Adresse des Bundesrates: Er habe die Gemeinden und Kantone nicht genügend einbezogen, die Details seien nicht bekannt gewesen, es habe in der Vorlage ein sozialer Ausgleich gefehlt, und sie sei aufgrund der Steuerausfälle zu teuer gewesen. Das war das Resultat, in dieser Analyse war man sich mehr oder weniger einig. Nun, was haben wir dann gemacht? Wir haben eine Arbeitsgruppe gebildet mit den Kantonen und haben auch die Gemeinden einbezogen. Da Sie nun immer von der Vorlage des Bundesrates gesprochen haben, möchte ich betonen, dass es ebenso sehr und vielleicht noch mehr eine Vorlage der Kantone war. Sie wurde ganz wesentlich durch die Kantone mitgeprägt, die ja dann auch die entsprechende Verantwortung in den Kantonen tragen.
Die Vorlage, die wir Ihnen präsentiert haben, hat auf die genannten Vorwürfe Rücksicht genommen. Die Kantone und Gemeinden wurden einbezogen, und Sie sehen in der Botschaft, die wir Ihnen zugestellt haben, dass sämtliche Kantone ein Konzept entwickelt haben, wie sie diese Steuervorlage umzusetzen gedenken. Damit ist der Vorwurf der Blackbox eigentlich ausgeräumt. In jedem Kanton weiss man, was passieren wird. Gleichzeitig - da hat Ihre Kommission zugestimmt - ist im neuen Gesetz vorgesehen, dass die Gemeinden entsprechend zu berücksichtigen sind. Damit ist dieser Hauptvorwurf - Intransparenz, Blackbox - ausgeräumt: Man weiss, was die Kantone machen, und vor allem stellen sich die Kantone und Gemeinden dahinter. Wir haben bei der Unternehmenssteuerreform III ja festgestellt, dass sich insbesondere Städte und Gemeinden von der Vorlage verabschiedet hatten; das ist jetzt nicht der Fall.
Was den sozialen Ausgleich betrifft - ein Thema, das Sie heute stark beschäftigt hat -, haben wir in dieser Arbeitsgruppe, zusammen mit den Kantonen, zwölf Varianten geprüft. Wir blieben am Schluss bei der Kinderzulage. Wir haben aber festgestellt - das haben Sie auch festgestellt -, dass wir das Feuer damit eigentlich nicht entzündet haben, weil es bei der Kinderzulage relativ grosse kantonale Unterschiede gibt. Wir hatten damals noch nicht die Möglichkeit, die AHV zu diskutieren, weil die Vorlage zur Altersvorsorge noch unterwegs war; das stand also nicht zur Diskussion. Aber der soziale Ausgleich war eine der Hauptforderungen. Das muss in einer neuen Vorlage enthalten sein, sonst ist sie nicht mehrheitsfähig. Der Bundesrat hat die Forderung aufgenommen.
Die Steuerausfälle seien zu hoch, das war der dritte Vorwurf. Hierzu finden Sie im Paket des Bundesrates [PAGE 457] entsprechende Massnahmen: Dividendenbesteuerung, Abfederung der Steuerausfälle, maximale Steuerbelastung, eingeschränkte Patentbox - also ein Bündel von Massnahmen, um die Ausfälle besser im Griff zu haben. Die Vorlage des Bundesrates und der Kantone hat eigentlich die Ergebnisse der Abstimmung über die Unternehmenssteuerreform III aufgenommen und versucht, ihnen gerecht zu werden.
Wenn wir jetzt die Vorlage betrachten, nur die Steuervorlage, die Sie beraten haben und die jetzt vorliegt, sehen wir, dass Sie einige Änderungen in Bezug auf die bundesrätliche Vorlage vorgenommen haben. Die vielleicht wichtigste und jetzt am heftigsten diskutierte Änderung ist die Absicht, den sozialen Ausgleich nicht über die Kinderzulagen zu suchen, sondern über die AHV. Diese Möglichkeit hat sich ergeben, nachdem die Vorlage zur Altersvorsorge vom Volk abgelehnt wurde. Aber hier besteht nicht im Grundsatz eine Differenz zu den Kantonen und zum Bundesrat. Wir sind der Meinung, dass es einen sozialen Ausgleich braucht. Ich bin auch der festen Überzeugung, dass sich die Kantone von der Vorlage verabschieden, wenn kein sozialer Ausgleich besteht. Das ist der eine Punkt, bei dem Sie abweichen; ich komme darauf zurück.
Ein zweiter Punkt, bei dem Sie abweichen, ist die Dividendenbesteuerung. Sie soll bei den Kantonen nicht auf mindestens 70 Prozent, sondern auf mindestens 50 Prozent angehoben werden. Diese Diskussion hat sich in Bezug auf die KMU abgezeichnet, und wir haben das mehrmals auch besprochen. Für die Kantone bedeutet das eher, dass sie eine Kröte schlucken müssen, aber ich gehe davon aus, dass sie damit leben könnten. Schliesslich wird das Kapitaleinlageprinzip eingeschränkt. Das ist nicht nach Lehrbuch. Nach steuerpolitischem Lehrbuch ist das eigentlich falsch. Sie haben das aber so beschlossen, und Sie haben im Gegenzug zur Einschränkung beim Kapitaleinlageprinzip den Abzug für Eigenfinanzierung eingebaut.
Wenn wir die Vorlage so beurteilen, dann zeigt sich, dass sie in sich wohl wieder geschlossen ist. Sie hat Kompromisse aufgenommen, diese scheinen hier mehrheitsfähig zu sein. Wenn wir die Steuervorlage aber mit Blick auf eine mögliche Volksabstimmung beurteilen, dann ist festzuhalten, dass sie eigentlich die gleichen Mängel hat, die die Unternehmenssteuerreform III hatte. Die Steuervorlage nature hat keinen sozialen Ausgleich. Ohne sozialen Ausgleich werden sich die Kantone wieder von dieser Vorlage verabschieden. Es ist aber ganz wichtig und zentral, dass wir die Kantone hier an Bord haben.
Im Bereich der Gegenfinanzierung haben wir hier zu wenig konkrete Anhaltspunkte. Wenn Sie diese Vorlage nature, für sich, betrachten und mit den Vorwürfen im Abstimmungskampf vergleichen, dann sehen Sie, dass sie eigentlich die gleichen Mängel beinhaltet. Ich bin fast sicher, dass wir eine solche Vorlage nicht durchbringen, weil die gleichen Kräfte wieder mit den gleichen Argumenten dagegen opponieren werden: Die Vorlage ist zu teuer; sie ist zu teuer, weil man vermeintlich den Unternehmen etwas gibt, nicht aber den natürlichen Personen.
Sie haben viel von der Einheit der Materie gesprochen. Wenn ich mit den Leuten spreche, zeigt sich, dass sie ein anderes Verständnis von Einheit der Materie haben. Einheit der Materie heisst - das ist das einfache Verständnis der Leute -: Wenn die anderen etwas erhalten, wollen wir auch etwas. Ohne diese Gleichung kommen wir einfach nicht durch. Natürlich ist die Einheit der Materie etwas Wichtiges. In den Medienberichten der letzten Wochen, die ich gelesen habe, hat man sich sehr eng auf die Lehrbücher der Steuerpolitik und der Finanzpolitik beschränkt. In unserem Land braucht es aber bei politischen Entscheiden ein weiteres Lehrbuch: das Lehrbuch der Kunst des politischen Kompromisses.
Darf ich Ihnen dazu ein Beispiel erzählen? Ich war in Asien im Büro eines Notenbankgouverneurs. An der Wand hängt neben asiatischer Kunst ein Bild von Eiger, Mönch und Jungfrau, ein Ölgemälde. Ich habe gestaunt und gefragt, weshalb es da hänge. Er hat dann gesagt: Immer wenn er streitende Parteien vor sich habe, erkläre er die Kunst des politischen Kompromisses am Beispiel der Schweiz. Die Schweiz sei aufgrund ihres Systems darauf angewiesen, immer einen Kompromiss zu finden. Wenn man ein Bild mit verschiedenen Farben mache, dann entstehe ein Kunstwerk. Einen Kompromiss zu finden, hat er gesagt, sei eine politische Kunst. Die Schweizer würden das so gut machen, dass es nachher stabil sei wie die Berge. Dieses Bild ist mir ein wenig in Erinnerung geblieben. Hier haben wir eine Vorlage, für die wir wahrscheinlich nicht nur die Lehrbücher über Steuerrecht und alle diese Dinge aus der Bibliothek nehmen können, sondern wir brauchen für diese Vorlage auch etwas, was uns eigentlich in den Genen liegt - und nicht im Büchergestell ist -, nämlich die Kunst des politischen Kompromisses. Einen politischen Kompromiss zu finden ist manchmal tatsächlich eine Kunst.
Ich denke, dass es, wenn wir diese Vorlage heute betrachten, eine Gesamtbeurteilung braucht: Stimmt das Gesamtbild? Dann kann man im Detail selbstverständlich sagen: Für Zug wäre die NID noch gut; für Schaffhausen wäre sie auch noch gut; für den Kanton X wäre noch dies und für die KMU noch jenes gut. Das kann man selbstverständlich sagen, aber wir sind in einer Situation und auch unter einem gewissen Zeitdruck, wo wir für den Wirtschafts- und Werkplatz Schweiz eine Vorlage brauchen, die irgendwie durchgeht. Wir können diese Vorlage beurteilen: Das Steuerliche stimmt in sich - das stimmt in dieser Vorlage -, und man kann auch sagen, dass die Finanzierung der AHV eigentlich nichts Neues ist. Die Elemente, die Sie jetzt eingebaut haben, wurden schon mehrmals diskutiert. Die Frage ist: Stimmt dieser Mix, und soll man das entsprechend koppeln?
Ganz klar muss festgehalten werden, dass das, was hier als AHV-Finanzierung daherkommt, eine Teilfinanzierung ist. Wir brauchen für die Finanzierung der AHV Mittel in der Grössenordnung von etwa 5 Milliarden Franken. Hier leisten wir einen Beitrag von etwa 2 Milliarden Franken. Das müssen wir auch klar festhalten: Es ist ein Beitrag zur Finanzierung der AHV, es ist keine Reform der AHV. Die Reform muss kommen, das ist völlig klar. Der Bundesrat wird sich noch vor den Sommerferien über diese Reform aussprechen und Ihnen dann - das ist im Zeitplan noch nicht ganz genau festgelegt - eine entsprechende Vorlage unterbreiten. Diese Vorlage wird eine Reform der AHV sein. Da werden Sie und wir selbstverständlich wieder über die Erhöhung des Rentenalters diskutieren müssen. Aber hier geht es um eine Finanzierung mit Elementen, die schon in Vorlagen enthalten waren, die eigentlich nichts Neues sind.
Die Frage ist eigentlich: Ist es geschickt, diese Elemente miteinander zu vermischen, oder eben nicht? Natürlich hat es Nachteile. Das sehe ich, das haben Sie diskutiert, aber ich glaube, in der Situation, in der wir sind, braucht es eben die Kunst des politischen Kompromisses. Die Kunst des politischen Kompromisses ist es wahrscheinlich nicht, das Maximum herauszuholen, sondern zu geben und zu nehmen. Ich muss auch sagen - Herr Zanetti hat es gesagt -, dass die Arbeit in der Kommission, obwohl ich sehr skeptisch war, am Schluss befruchtend war. Ich glaube, man hat sich gefunden, man ist aufeinander zugegangen. Das Resultat muss keinen grossen Applaus hervorrufen, aber aus meiner Sicht ist es durchaus etwas, was politisch machbar ist. Ich denke, damit kann die Steuervorlage mehrheitsfähig werden. Die AHV-Finanzierung brauchen wir ohnehin. Es ist völlig klar: Die AHV braucht mehr Geld. Ob Sie das jetzt oder später oder in einem anderen Zusammenhang entscheiden wollen, kann man selbstverständlich auch wieder diskutieren. Auch darüber, ob die Vorlage im Zweitrat noch in A und B geteilt wird, kann man diskutieren. Aber ich denke schon, dass wir eine Lösung brauchen, welche die beiden Elemente miteinander verbindet. Das scheint mir ganz zentral zu sein.
Noch einmal: Wenn Sie die Steuervorlage an sich anschauen, sehen Sie, dass wir auf Punkte, die Sie jetzt aufgebracht haben, sehr wohl achteten. Ich rechne als Beispiel den Kanton Wallis mit dem Ressourcenausgleich: Hier haben wir die Zeta-Faktoren eingebaut. Faktor Zeta-1 soll den Übergang gewährleisten. Für die ressourcenschwachen Kantone stellen wir zusätzlich 180 Millionen Franken zur Verfügung. Wir werden dann mit den Kantonen Jura und Wallis wieder diskutieren müssen, das ist völlig klar. Die Diskussion läuft. Aber ich denke, auch in diesem Fall hat man ein Gleichgewicht [PAGE 458] gesucht, damit wir zwischen Geber- und Nehmerkantonen - um diesen Begriff zu verwenden - im Ressourcenausgleich in dieser Steuervorlage eine Lösung finden. Das wurde sehr wohl diskutiert.
Zum Kapitaleinlageprinzip: Eigentlich muss ich Ihnen sagen, gemäss Lehrbuch zur Steuerpolitik machen Sie einen Fehler. Aber im Sinn eines Kompromisses wollen Sie hier etwas und geben dafür bei der NID etwas. Als Kompromiss, im Sinne der Kunst des Kompromisses, kann man das so akzeptieren. Ich gehe auch davon aus, dass bei der NID und bei diesen Punkten noch nicht das letzte Wort gesprochen ist. Sie werden dann rasch in die Tasten greifen und neue Vorstösse schreiben, und wir werden das wieder prüfen und diskutieren. Das gehört zu unserem politischen Spiel. Bei der NID hat die Kommission die Limite ganz bewusst so gesetzt, dass im Moment nur der Kanton Zürich profitieren kann. Zürich erbringt mit dem Ausgleich in Gottes Namen etwa 25 Prozent der Steuerleistungen der Schweiz. Es macht keinen Sinn, die beste Kuh nicht zu füttern, würde ich jetzt als alter Bauer sagen. Man hat bewusst diese Lösung gewählt, damit Zürich davon profitieren kann.
Der Kanton Zürich hat uns auch eine Berechnung vorgelegt, und er sagt, wenn er die NID nicht habe, verliere er Steuersubstrat. Wir wissen, dass dann Firmen mit grossem Eigenkapital den Kanton Zürich verlassen werden. Diese Gespräche wurden geführt. Wenn wir diesen Firmen diese Ermässigung geben können, dann bleiben sie. Der Kanton Zürich sagt, unter dem Strich bringe ihm dieser Steuererlass mehr in die Kasse als gar keiner.
Das ist wieder eine typisch schweizerische Kompromisslösung, sozusagen eine massgeschneiderte. Wenn wir unsere Steuerpolitik und Steuerbücher durchsehen, stossen wir auf lauter massgeschneiderte Lösungen, die wir in all den Jahren immer wieder miteinander konstruiert haben. Diese Steuervorlage ist auch etwas Massgeschneidertes. Zugegeben, wenn Sie nach dem Lehrbuch zur Steuerpolitik vorgehen, dann können Sie Haare in der Suppe suchen, und Sie finden sie. Aber als Gesamtpaket, und das scheint mir wichtig zu sein, ist es eine Vorlage, die mehrheitsfähig sein kann. Es ist ein Kompromiss, man versucht, Unternehmen in der Schweiz zu halten, und man gibt etwas in die AHV. Das ist dieser Ausgleich. Ohne dass wir Kompromisse zwischen politischen Parteien, zwischen Bevölkerungsgruppen, zwischen natürlichen und juristischen Personen schliessen, finden wir in unserem System am Schluss keine Lösung.
Ich bin überzeugt, dass das nicht eine Lösung ist, die im Steuerbereich Schule machen kann. Aber es ist eine Lösung, die ein kleines Kunstwerk des politischen Kompromisses ist, und schliesslich sind Sie in erster Linie Politiker. Es ist schön, wenn wir Juristen zitieren und von der Einheit der Materie sprechen. Aber am Schluss übernimmt die Juristerei keine Verantwortung. Die Verantwortung übernehmen am Schluss die Politiker, und da müssen Sie entscheiden, ob Sie dazu Ja sagen können oder ob die Hürde zu gross ist.
Ich würde Ihnen empfehlen, auf diese Vorlage einzutreten, ihr in diese Richtung zu folgen. Korrekturen im Detail können immer noch möglich sein, das ist bei uns selbstverständlich. Aber die Vorlage als Ganzes betrachte ich als nicht so schlecht: nicht so schlecht für den Unternehmensstandort Schweiz, nicht so schlecht für die Arbeitsplätze und nicht so schlecht für eine Finanzierung der AHV und damit für die Sicherung der Renten.