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Kuprecht Alex · Ständerat · 2018-06-07

Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-06-07

Wortprotokoll

Wir haben jetzt aus der Sicht der Finanzpolitiker sehr vieles gehört. Ich betrachte es als wichtig, dass hier vielleicht auch einmal die Brille der Sozialversicherungspolitiker angezogen wird.

Nun, die Nachricht, dass die WAK unseres Rates eine einvernehmliche Lösung bei der Steuervorlage gefunden habe und einstimmig diesen Lösungsansatz unterstützen würde, war überraschend wegen des Umstands, dass gleichzeitig auch noch die AHV zu mehr Geld gelangen wird. Den dort vorhandenen finanziellen Problemen könne damit für ein paar Jahre im gleichen Aufwisch begegnet werden, ohne bezüglich der strukturellen Probleme der ersten Säule etwas unternehmen zu müssen. Auf den ersten Blick könnte man meinen, alles sei wunderbar, das Problem des Finanzministers und die Gefahr, auf die schwarze Liste der OECD zu kommen, seien somit eliminiert. Auch der Chef des Departementes des Innern habe sein Problem mit einem Klappenschlag ebenfalls für eine Weile aufgeschoben und sich Luft verschafft. Was soll denn an einer derartigen Vorlage noch kritisiert werden?

Aus der Distanz betrachtet und in Kenntnis des Inhaltes muss man aber leider feststellen, dass dies ein grosser Trugschluss ist. Einmal mehr haben es weder der Bundesrat in seiner Vorlage noch die vorberatende Kommission mit diesem Mix an Problemlösungen geschafft, dem Parlament bzw. dem Erstrat eine ordnungspolitisch saubere und dem internationalen Steuerproblem gerecht werdende Vorlage zu unterbreiten. Schon der Bundesrat packte systemfremd die Erhöhung der Kinderzulagen in die Vorlage und griff somit, um die Gunst der Bürgerinnen und Bürger respektive der politischen Linken zu gewinnen, in die Autonomie der Kantone ein. Die Festlegung der über den gesetzlichen Mindestbetrag hinausgehenden Kinderzulagen ist bekanntlich in der Autonomie und Kompetenz der Kantone. Daran ändert auch deren Zustimmung zu dieser Vorlage nichts.

Die WAK unseres Rates trat auf diese Vorlage ein und muss wohl der Weisheit verfallen sein, noch schlauer als der Bundesrat zu sein. Sie verknüpfte den AHV-Teil der abgelehnten Altersvorsorge 2020 mit dieser Vorlage und beabsichtigt nun, der AHV mehr Geld zufliessen zu lassen und damit gleich zwei Fliegen auf einen Streich zu erledigen. Dieser Überraschungscoup wurde in der Eile der Kommissionsberatung selbstverständlich ohne Vernehmlassung vorgenommen. Eine solche braucht es ja nur für eine neue AHV-Vorlage, für die allerdings schon alle möglichen Inhalte in Botschaften und zahlreichen Berichten auf dem Tisch liegen.

Es kann ja wohl nicht mehr erstaunen, dass ordnungspolitisch derart gravierende Sündenfälle vorkommen. Schon seit längerer Zeit interessiert in diesem Hause eine ordnungspolitisch saubere, sachgerechte, ehrliche und verfassungskonforme Legiferierung niemanden mehr. Opportunistisches Vorgehen geniesst leider auch in unserer Kammer einen immer höheren Stellenwert. Den Spruch "Man muss am Ende keine Schönheitskonkurrenz gewinnen, sondern die Vorlage durchbringen" habe ich schon einmal gehört - wir kennen das Ergebnis vom letzten September. Die Stimmen nach einem Referendum mehren sich.

Auch die Verfassungskonformität wurde in der Eile erst im Nachgang abgeklärt. Die Verfassung wird einmal mehr geritzt oder gar nicht respektiert. Zwei Vorlagen, die in keiner Art und Weise sachlich etwas miteinander zu tun haben, werden auf die Schnelle zusammengewürfelt, in der Hoffnung, dass dann bei einem Referendum die Stimmberechtigten Ja sagen. Schon bei der EL-Reform fügte man ein sachfremdes Thema aus der abgelehnten Altersvorsorge 2020 in die Vorlage ein. Staatspolitisch fragwürdig ist dieses Vorgehen mit Sicherheit.

Trotz bereits erfolgter Kommissionsberatung holte man in Windeseile kurz danach noch ein Gutachten beim Bundesamt für Justiz ein, um sich das zweifelhafte Vorgehen bestätigen zu lassen. Anders kann man das kaum interpretieren. Ausdrücke wie "Grenzfall" oder "vertretbar" lassen den schalen Nachgeschmack eines Gefälligkeitsgutachtens zugunsten der fragwürdigen Vorlage zurück. Immerhin hat das Bundesgericht bei ähnlichen Konstrukten in kantonalen Vorlagen anders entschieden. Eines ist aber sonnenklar: Die Einheit der Materie, die sonst immer so hochgehalten wird, ist für mich auf üble Art und Weise verletzt worden. Deshalb ist ein differenzierter Abstimmungsentscheid für die [PAGE 451] Stimmberechtigten nicht möglich, es sei denn, die Vorlage werde im Zweitrat, was ich hoffe, noch getrennt. Ich habe mir die Frage gestellt, ob nicht gerade derartige Vorgehensweisen zum Verlust des Vertrauens der Bevölkerung in die politischen Akteure beitragen.

Es kommt einer Entmündigung der Bürgerinnen und Bürger gleich und erweckt den Anschein, dass diese ja sowieso nicht fähig sind, die richtigen Entscheide zu fällen. Die Realität sieht allerdings anders aus. Sie sind sehr wohl imstande, differenzierte Entscheide zu fällen. Dieses Vorgehen ist ein Musterbeispiel dafür, wie die Volksrechte in einer direkten Demokratie ausgehebelt werden. Derartige Grundhaltungen, gesetzgeberische Mauscheleien und Schlitzohrigkeiten werden auf die Dauer nicht von Erfolg gekrönt sein. Es wäre höchste Zeit, wieder eine saubere, sachgerechte und ordnungspolitisch korrekte Parlamentsarbeit zu machen, auch dann, wenn diese dem Bürger und der Bürgerin wahrscheinlich schwieriger zu erklären ist. Das Risiko, sich mit einem negativen Entscheid unter Umständen ein Problem einzuhandeln, müsste aber konsequenterweise durch den Entscheidungsträger auch getragen werden.

In absehbarer Zeit werden diese Kammer und die vorberatende SGK wieder vor einer Revision der AHV und des BVG stehen. Die AHV-Vorlage geht noch diesen Monat, so hat man gehört, in die Vernehmlassung. Es ist leider zu befürchten, dass durch die in die Steuervorlage 17 eingebauten Filetstücke diese dringende Revision hinausgezögert, eventuell auf die lange Bank geschoben und schlussendlich dann verwässert wird. Strukturell dringend notwendige Änderungen wie die Anpassung der ersten und zweiten Säule an die demografische Entwicklung oder die Langlebigkeit werden wohl noch schwieriger vorzunehmen sein, und damit droht die Gefahr einer völligen Destabilisierung unserer wichtigsten Sozialwerke. Der Bumerang wird dann mit voller Wucht zurückkommen. Kompromisslösungen mit Geben und Nehmen werden wohl noch schwieriger, weil die positiven Elemente bereits in die Steuervorlage 17 hineingegeben worden sind, notabene ohne sozialpolitisch etwas Längerfristiges oder strukturell Positives geschaffen zu haben.

Wer glaubt, dass strukturell eine Erhöhung des Rentenalters nun für immer als erledigt betrachtet werden kann und die weitere Problemlösung sich lediglich auf die weitere Erhöhung der Geldflüsse oder gar auf Leistungsausbauten beschränken wird, der irrt sich mit Sicherheit. Auch die jüngere Generation wird sich nicht immer noch mehr Beiträge für den Ausgleich im Sozialversicherungssystem gefallen lassen. Die Jungparteien haben sich diese Woche ja bereits zu Wort gemeldet. Mit der Verknüpfung wird eine schlechte Ausgangslage und schwierige Basis für die anstehenden Reformen bei den wichtigsten Sozialversicherungen geschaffen. Einen Vorgeschmack der Reaktionen der Sozialpartner konnten wir den Medien bereits letzte Woche entnehmen.

Ich bin nun gespannt, wie der Nationalrat auf diese Vorlage, der in diesem Rat wohl mehrheitlich zugestimmt wird, reagieren wird. Ich bin für mich zum Entschluss gekommen, sie hier, zum heutigen Zeitpunkt auf jeden Fall, nicht zu unterstützen, sondern abzulehnen.