Cassis Ignazio · Bundesrat · 2018-06-11
Cassis Ignazio · Bundesrat · Tessin · 2018-06-11
Wortprotokoll
Die Regierung Südsudans fordert von internationalen Hilfswerken eine Registrierungsgebühr. Zusätzlich wird für Mitarbeitende von internationalen Hilfswerken, genauso wie für Mitarbeitende von internationalen Unternehmen, eine Arbeitsgenehmigung verlangt. Es handelt sich um Gebühren, wie sie auch in anderen Ländern erhoben werden. Im Jahr 2017 hat die Regierung Südsudans jedoch Anstrengungen unternommen, die Gebühr für Arbeitsgenehmigungen drastisch zu erhöhen. Vor dem Hintergrund der enormen humanitären Bedürfnisse der südsudanesischen Bevölkerung hat sich die internationale Gemeinschaft von Beginn an vehement gegen diese Erhöhung zur Wehr gesetzt. Konsequenterweise lehnen die Schweiz, andere Geberländer, die Uno und das NGO-Forum in Südsudan die Zahlung der Gebühr kategorisch ab. Um bald eine Lösung zu finden, stehen sie in engem und regelmässigem Austausch mit den relevanten Regierungsstellen.
Diese Gebühr für Arbeitsgenehmigungen betrifft allerdings in keiner Weise die Angestellten des Bundes. Auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Schweizerischen Kooperationsbüros in Südsudan sind nicht von diesen oder anderen Gebühren betroffen. Der Bund zahlt in keinem Land solche Gebühren. Der Bundesrat kann zwar nicht Auskunft geben über die Gebührenpraxis privatrechtlicher Organisationen. Er setzt sich aber dafür ein, dass auch für private Hilfsorganisationen bürokratische Hürden abgebaut werden.
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