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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2018-06-11

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2018-06-11

Wortprotokoll

Zur Frage von Herrn Ständerat Müller: Für abgewiesene Asylbewerber, die in der Nothilfe sind, ist eine Rückkehr möglich, zulässig und zumutbar. Wir können sie aber nicht zwangsweise ausschaffen, wenn der Herkunftsstaat eine zwangsweise Rückführung nicht akzeptiert. Deshalb sind sie in der Nothilfe und dürfen nicht arbeiten.

Für die Staatenlosen haben wir gar kein Gegenüber. Wir haben niemanden, mit dem wir verhandeln können, mit dem wir eine Zwangsrückführung verhandeln können. Es gibt niemanden. Sie haben aber eine Landesverweisung. Das ist Teil eines Ablaufs. Wir sagen: Wenn sie straffällig geworden sind, müssen sie selbstverständlich die Strafe absitzen. Sie haben diese Landesverweisung, aber wir haben kein Gegenüber, um irgendetwas auszuhandeln. Wir können sie gar nicht ausweisen. Deshalb sind wir der Meinung: Dann sollen sie besser arbeiten können.

Bei der Nothilfe ist das anders. Bei Personen in der Nothilfe sind wir nach wie vor der Meinung: Sie müssen das Land verlassen. Aber, noch einmal: Wir können sie nicht zwangsweise zurückschaffen, denn, das wissen Sie, zwangsweise Rückschaffungen akzeptieren nicht alle Staaten. Da haben wir ja mit vielen Staaten mit der Zeit, mit vielen Gesprächen und Dialogen, erreicht, dass sie solche zwangsweisen Rückschaffungen akzeptieren. Aber wir können keinen Staat dazu zwingen; dafür haben wir dieses Regime.