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Heim Bea · Nationalrat · 2018-06-11

Heim Bea · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-06-11

Wortprotokoll

Qualität und Wirtschaftlichkeit sind zentrale Themen im Gesundheitswesen, auch in der Strategie Gesundheit 2020 des Bundesrates. In ihren Berichten kommen OECD und WHO zum Schluss, dass im Schweizer Gesundheitswesen bezüglich Qualität und Patientensicherheit Handlungsbedarf bestehe. Auch im Parlament forderten schon verschiedene Fraktionen mit Vorstössen Qualitätsmassnahmen. Die Geschäftsprüfungskommission des Ständerates hat bereits 2007 dem Bundesrat konkrete Empfehlungen dazu gemacht. Im August 2017 wies selbst der Expertenbericht zu den Kostendämpfungsmassnahmen auf die Wichtigkeit einer nationalen Qualitätsstrategie hin. Genau eine solche Strategie ist das Ziel dieser Vorlage.

Mit den beantragten Änderungen des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung sollen die strukturellen und finanziellen Grundlagen für die Umsetzung einer Qualitätsstrategie geschaffen werden. Die Ziele sind die folgenden: Sicherung und Verbesserung der Qualität der Leistungen im stationären wie im ambulanten Bereich, Stärkung der Patientensicherheit und Kostendämpfung in der obligatorischen Krankenversicherung.

Für Ihre Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit sind das unbestritten wichtige Ziele. Sie hat aber beschlossen, den Entwurf des Bundesrates in ihrem Sinn zu verändern. Nicht so der Ständerat: Er beschloss in der Sommersession 2016 mit 27 zu 16 Stimmen, nicht auf die Vorlage einzutreten. Der Kommissionssprecher, Ständerat Konrad Graber, betonte, dass das keine Abkehr vom Qualitätsgedanken bedeute. Qualität sei im Gesundheitswesen absolut zentral. Der Bund brauche aber keine weiteren Instrumente zu deren Durchsetzung, und man wolle keinen Top-down-Ansatz. [PAGE 907]

Für Ihre Kommission besteht aber klar Handlungsbedarf. Es wurde gesagt, die Stärkung von Qualität und Patientensicherheit vermeide Leiden und Kosten. In der Schweiz erleiden, so eine Studie, 10 Prozent aller Patientinnen und Patienten bei Behandlungen im Spital einen medizinischen Zwischenfall und müssen länger hospitalisiert werden. Das generiere Kosten. Eine andere Studie besage, dass in der Schweiz sogar mehr als 2000 Menschen pro Jahr aufgrund vermeidbarer medizinischer Zwischenfälle sterben. Es sei offensichtlich, dass die Qualitätsartikel im Krankenversicherungsgesetz nicht genügten, um eine Qualitätsstrategie durchzusetzen, gerade auch im ambulanten Bereich; das ist die einhellige Meinung der Kommission. Zudem hätten die Tarifpartner 22 Jahre Zeit gehabt, sich vertraglich auf Qualitätsmassnahmen zu einigen, und das sei zu wenig bis nicht passiert.

Niemand in der Kommission stellte also die Notwendigkeit einer nationalen Qualitätsstrategie infrage, das Modell des Bundesrates hingegen schon. Ihre Kommission beauftragte die Verwaltung mit Blick auf die Kritik aus dem Ständerat, das Modell des Bundesrates nach folgenden Grundsätzen zu überarbeiten:

1. Breite Abstützung durch Einbinden bestehender Organisationen, die sich mit Qualität beschäftigen; dies im Rahmen einer nationalen Koordinationsplattform für Qualität, und zwar in Form einer Stiftung oder einer ausserparlamentarischen Kommission;

2. Verankerung des Bottom-up-Grundsatzes;

3. Stärkung der Verantwortung der Tarifpartner;

4. Griffige Vorgaben zur Durchsetzung von Qualitätsmassnahmen, verbunden mit Sanktionen;

5. Grundlagen zur Koordination und zur Finanzierung der Qualitätsaktivitäten;

6. Steuerung der Qualitätsstrategie durch den Bundesrat.

Es ist also ein anderes Modell als das des Bundesrates. Ihre Kommission hat das Kommissionsmodell an acht Sitzungen beraten. Sie hat Hearings mit der Gesundheitsdirektorenkonferenz, mit den Organisationen der Leistungserbringer und der Versicherer wie auch mit Qualitätsorganisationen durchgeführt. Sie prüfte zudem Qualitätsmodelle, wie sie vom Bündnis Freiheitliches Gesundheitswesen und von Curafutura und FMH eingereicht wurden. Schliesslich aber gab sie ihrem eigenen Modell klar den Vorzug und beschloss mit 22 zu 2 Stimmen bei 0 Enthaltungen, darauf einzutreten.

Zur Vorlage: Die strategische Steuerung liegt beim Bundesrat, er legt die Ziele für die Sicherung und Förderung der Qualität der Leistungen jeweils für vier Jahre fest. Er tut dies aber nicht einfach so, sondern aufgrund der Beratung durch die nationale Koordinationsplattform. Für die Organisation derselben diskutierte die Kommission zwei Varianten: Stiftung oder Kommission. Sie entschied sich mit 20 zu 4 Stimmen für die Variante Kommission. Warum? Nach der Meinung Ihrer Kommission kann das Parlament die Arbeit und Wirkung einer ausserparlamentarischen Kommission besser begleiten, als dies bei einer Stiftungslösung der Fall wäre. Ausserdem empfiehlt sich die Variante Kommission durch ihre einfache, klare Struktur, in welcher die bestehenden Organisationen nach dem Bottom-up-Grundsatz ihre Programme, ihre Projekte und ihr Wissen einbringen können. Es ist der Bundesrat, der die Eidgenössische Qualitätskommission einsetzt. Er sorgt dafür, dass die Kantone, die Leistungserbringer, die Versicherer, die Versicherten - und damit wohl auch die Patientenvertreter - sowie Fachleute angemessen vertreten sind. In der Kommission wurde erwähnt, dass mandatierte Vertreter in der Kommission Einsitz haben sollten.

Zu den Aufgaben dieser Eidgenössischen Qualitätskommission: Sie berät die an der Qualitätsentwicklung beteiligten Akteure und koordiniert deren Tätigkeit. Sie beauftragt Dritte mit der Durchführung von nationalen Programmen, mit Studien und mit der Entwicklung neuer Qualitätsindikatoren. Sie unterbreitet den Vertragspartnern und Behörden Empfehlungen, und sie kann nationale oder regionale Qualitätsprojekte unterstützen. Vor allem berät sie den Bundesrat bei der Festlegung von Zielen und Massnahmen zur Qualitätsstrategie. Mit anderen Worten: Alle, die engagiert sind, können sich hier einbringen.

Stärker in die Pflicht genommen werden sollen die Tarifpartner. Die Verbände der Leistungserbringer und der Versicherer haben nationale Qualitätsverträge abzuschliessen. Diese sollen verbindlich sein und Sanktionen vorsehen. Über Unstimmigkeiten betreffend Sanktionen entscheidet das Schiedsgericht. Es ist der Bundesrat, der die Verträge genehmigt. In einem Jahresbericht ist jeweils der Stand der Qualitätsentwicklung darzulegen. Kommt zwischen den Vertragspartnern kein Qualitätsvertrag zustande, wie jetzt 22 Jahre lang, legt der Bundesrat die Massnahmen zur Qualitätsentwicklung fest.

Diese Punkte waren in Ihrer Kommission alle unbestritten, auch der Beschluss, dass für die Tätigkeit zulasten der Grundversicherung die Einhaltung des Qualitätsvertrags vorausgesetzt wird. Er fiel mit 24 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung deutlich aus.

Ich komme zur Finanzierung der Aufgaben der Eidgenössischen Qualitätskommission: Hier beantragt die Mehrheit der SGK-NR, dass die Kosten für Abgeltungen, Finanzhilfen und die Arbeit der Kommission je zur Hälfte vom Bund und von den Kantonen zu tragen sind. Eine Minderheit möchte eine Finanzierung zu je einem Drittel verteilt auf Bund, Kantone und Versicherer. Die Mehrheit hingegen argumentiert gleich wie schon der Ständerat: Qualität sei geschuldet, Versicherte und Patienten sollten für Sicherheit und Qualität der Behandlung nicht noch einen Prämienzuschlag zahlen müssen. Die jährlichen Ausgaben für die Finanzierung dieser Kosten werden limitiert, und zwar auf höchstens 0,07 Prozent der durchschnittlichen Jahresprämie für Erwachsene in der Grundversicherung. Für den Anteil des Bundes werden die Kredite in den Voranschlag aufgenommen, der Anteil der Kantone bemisst sich nach deren Wohnbevölkerung.

Wie im Bundesbeschluss 2 festgehalten, beschliesst die Bundesversammlung jeweils einen Gesamtkredit für vier Jahre, der vier Rahmenkredite beinhaltet: erstens Qualitätsprogramme, zweitens Entwicklung von Indikatoren - im ambulanten Bereich besteht hier grosser Bedarf -, drittens Studien und Überprüfungen, viertens Unterstützung von regionalen und nationalen Projekten zur Qualitätsentwicklung. Der Gesamtkredit untersteht der Ausgabenbremse. Ihre Kommission schlägt für die Jahre 2019 bis 2022 einen Gesamtkredit von 45,2 Millionen Franken vor, über den wir heute zu befinden haben.

Ich komme zum Schluss. Ihre Kommission beantragt Ihnen mit 22 zu 2 Stimmen bei 0 Enthaltungen, auf diese Vorlage einzutreten, und sie beantragt Ihnen mit 19 zu 4 Stimmen bei 0 Enthaltungen Zustimmung zur Vorlage wie auch zum Gesamtkredit.

Im Namen dieser klaren Mehrheit der Kommission bitte ich Sie um Eintreten und Zustimmung zu diesem Geschäft.