Lexipedia

Weibel Thomas · Nationalrat · 2018-06-11

Weibel Thomas · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2018-06-11

Wortprotokoll

Für uns Grünliberale ist es wichtig, dass die nationale Qualitätsstrategie umgesetzt wird, und zwar verbindlich und mit einer soliden Finanzierung. Bereits der Bundesrat hat die Kritik aus der Vernehmlassung aufgenommen und hat auf das Errichten einer neuen, unabhängigen Anstalt verzichtet - zugunsten einer Netzwerklösung mit bewährten Akteuren.

Grundsätzlich halte ich aber auch fest: Für uns Grünliberale ist es nur schwer nachvollziehbar, dass man neue Artikel erlassen und eine neue Finanzierung beschliessen will, anstatt dass man ein bestehendes Gesetz umsetzt und anwendet; dies für eine Aufgabe, die eigentlich seit 22 Jahren im Gesetz klipp und klar geregelt ist. Aber wir sind der Meinung, dass ein Scheitern der Vorlage die dringenden Bestrebungen in Bezug auf die Qualität und die berechtigten Anliegen der Patientensicherheit stark behindern und weiter verzögern würde.

Ich bin froh, dass die Kommission das Geschäft nicht wie der Ständerat an den Bundesrat zurückweisen will. Wir haben die notwendigen Ergänzungen und Korrekturen vorgenommen. Das Ergebnis, mit 22 zu 2 Stimmen auf die Vorlage eintreten zu wollen, ist eindrücklich und klar.

Worum geht es jetzt bei diesem neuen Modell, das die SGK entworfen hat? Ich möchte auf vier Punkte eingehen:

1. Wie im stationären Bereich soll auch im ambulanten Bereich der Grundsatz gelten, dass sich die Tarife und Preise an den Entschädigungen für jene Leistungserbringer orientieren, welche die Leistungen in der notwendigen Qualität effizient und günstig erbringen. [PAGE 909]

2. Leistungserbringer und Versicherer sollen verpflichtet[NB]werden - es soll nicht freiwillig sein, wie es bis jetzt der Fall ist -, nationale Verträge über die Qualitätsentwicklung abzuschliessen. Diese Verträge sollen vom Bund geprüft werden und für alle Leistungserbringer verbindlich sein. Hält sich dann ein Leistungserbringer nicht an die Regeln zur Qualitätsentwicklung, so soll seine Leistung nicht von der Krankenversicherung vergütet werden müssen.

3. Der Bundesrat soll zur Realisierung seiner Ziele zur Qualitätsentwicklung eine eidgenössische Qualitätskommission einsetzen. Darin sollen die Kantone, die Leistungserbringer, die Versicherer, die Versicherten und weitere Fachleute Einsitz nehmen. Die Qualitätskommission soll Behörden, Leistungserbringer und Versicherer beraten. Weiter kann sie unter anderem Dritte beauftragen, Qualitätsindikatoren zu entwickeln.

4. Schliesslich schlägt Ihre Kommission Sanktionsmöglichkeiten bei Verletzung der Anforderungen bezüglich Wirtschaftlichkeit und Qualität durch Leistungserbringer vor. In diesem Zusammenhang beantragt die Kommission, dass die finanziellen Mittel, die aus Bussen und Sanktionen stammen, vom Bundesrat für Qualitätsmassnahmen zu verwenden sind. Für uns Grünliberale ist dies selbstverständlich. Ein Gesetz ohne Sanktionsmöglichkeiten bleibt ein zahnloser Papiertiger.

Zum Einzelantrag Moret: Auch wir sind erstaunt über diesen fundamentalen Einzelantrag. Wir haben kein Verständnis dafür. Wir sind der Meinung, die Kommission habe gute Arbeit geleistet. Wir werden diesen Einzelantrag ablehnen.

Ich erlaube mir, bereits unser Fraktionsvotum zur Detailberatung vorwegzunehmen und entsprechend dann auf das Wort zu verzichten. In Artikel 58 geht es um die Frage der Finanzierung der Qualitätskommission. Die Mehrheit will die Kosten paritätisch je zur Hälfte auf Bund und Kantone aufteilen. Die Minderheit Humbel will auch die Versicherer in die Pflicht nehmen und Bund, Kantone und Versicherer mit je einem Drittel der Auslagen belasten. Dies macht aus unserer Sicht am meisten Sinn. Wir werden diese Minderheit unterstützen.

Bitte lehnen Sie den Einzelantrag Moret ab, und unterstützen Sie die Minderheit Humbel.