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Brand Heinz · Nationalrat · 2018-06-11

Brand Heinz · Nationalrat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-06-11

Wortprotokoll

Die zur Beratung anstehende Vorlage hat eine lange Entstehungsgeschichte, ja, ist man sogar geneigt zu sagen, eine lange Leidensgeschichte. Dieser Umstand ist umso bedauerlicher, als die Verzögerung der mit der Revision des KVG angestrebten Qualitätsmessung und die bis heute nur teilweise Verwirklichung der Zielsetzung sowohl auf Kosten des Wohls der Patientinnen und Patienten als auch zulasten aller Kostenträger des schweizerischen Gesundheitswesens erfolgt sind. Es ist daher mehr als ein Gebot der Stunde, den Qualitätsanliegen im Gesundheitswesen nun endlich zum Durchbruch zu verhelfen.

Der Handlungsbedarf für eine nationale Qualitätsverbesserung im Gesundheitswesen liesse sich anhand vieler Statistiken ohne Weiteres nachweisen. Ich möchte nur auf zwei Schwächen hinweisen. Erstens haben wir jedes Jahr in der Schweiz mehrere Zehntausend - Sie hören richtig: mehrere Zehntausend! - Spitalinfektionen zu beklagen. Als zweites Beispiel für den Handlungsbedarf sei auf den jüngst erschienenen Bericht des zuständigen Departementes verwiesen, in welchem darauf hingewiesen wird, dass 20 Prozent aller in Rechnung gestellten Leistungen überflüssig und unnötig seien. Wenn diese Fakten nicht für dringenden Handlungsbedarf sprechen, was soll dann sonst für Handlungsbedarf sprechen?

Bei der auf dem Tisch des Hauses liegenden Vorlage und vor allem mit meinen Ausführungen geht es nicht darum, jemanden anzuschwärzen oder an den Pranger zu stellen; es geht vielmehr darum, dank besserer, systematischerer Qualitätssicherung in Zukunft die Effizienz des schweizerischen Gesundheitswesens zu erhöhen, und zwar spürbar zu erhöhen. Mehr Effizienz heisst konkret bessere Leistungen zu einem tieferen Preis, zu tieferen Kosten. Es heisst aber auch weniger unnötige und fehlerhafte Eingriffe, um Kosten und Leid bei den Patientinnen und Patienten zu vermeiden.

Misslungene, fehlerhafte, ja gesundheitsschädigende Eingriffe gibt es in der Schweiz, ich habe es bereits gesagt, zu Zehntausenden. Ein Grund für viele vermeidbare Vorfälle liegt darin, dass Qualitätsvorgaben lange nicht überall beachtet und die Qualitätsleistungen auch lange nicht überall systematisch gemessen und ausgewiesen werden - das notabene auch im immer wichtiger werdenden ambulanten Spitalbereich.

Zwar sieht das KVG, es ist bereits von den Vorrednern gesagt worden, seit rund zwanzig Jahren vor, dass die Tarifpartner Qualitätsprogramme vereinbaren müssen. Aber, Kollegin Humbel hat es auch schon gesagt, Anhang 6 des Tarmed ist trotz verschiedener Anläufe immer noch leer, aus dem simplen Grund, das sei an dieser Stelle mit aller Deutlichkeit gesagt, dass sich die Leistungserbringer bis heute, entgegen der Verordnung zum KVG, der Aufgabe zur Erarbeitung von Qualitätskonzepten völlig verweigert haben.

Selbstverständlich dürfte es keine Ärzte geben, die schlechte Motive haben und absichtlich mit der Gesundheit ihrer Patientinnen und Patienten spielen. Weil es aber im ambulanten Bereich keinen echten Qualitätswettbewerb und schon gar keine direkten Nachteile gibt, wenn die Qualität nicht beachtet wird, fehlt es zuweilen bei Spitälern und Ärzten an der gebotenen Konsequenz, wenn es darum geht, alle hierzu notwendigen Vorkehrungen zu treffen.

Es ist bei dieser Gelegenheit den Ärzten durchaus zuzustimmen: Inhaltliche Qualitätssicherung, Qualitätsmessung, die Erarbeitung von Indikatoren sollen nicht über ihre Köpfe hinweg erfolgen. Der Widerstand gegen Qualitätsmessung, gegen Qualitätssicherung seitens gewisser Ärzte- und Spitalkreise ist aber ebenso wenig weiter zu dulden bzw. hinzunehmen. Im Sinne einer kooperativen Problemlösung sind deshalb die zuständigen Fachgesellschaften und die bestehenden Qualitätsorganisationen von Anfang an bei der Umsetzung dieser Qualitätsvorlage einzubeziehen. Die Qualitätsvorlage wurde von der Kommission deshalb grundlegend überarbeitet und entsprechend neu ausgerichtet. [PAGE 911]

Mit der Vorlage, das sei hier auch festgehalten, werden keine übermässige Bürokratie und kein übermässiger administrativer Überbau geschaffen. Bestehende Player werden einbezogen und von einer Kommission bei ihrer Arbeit begleitet, überwacht und bei der Umsetzung unterstützt. Diese Kommission, ich kann da auf die Ausführungen von Kollegin Humbel verweisen, ist unerlässlich, damit diese Vorlage eben auch konsequent umgesetzt werden kann und Verstösse gegen die Qualitätsvorgaben sanktioniert und geahndet werden können. Man muss deshalb auch konsequent sein und Klartext sprechen. Wer für die Qualitätsarbeit gewissermassen alleine zuständig sein will, der muss auch transparent sein und darüber Rechenschaft ablegen, dass alles Notwendige getan wird. Ich meine hier konkret die Ärzteschaft.

Auch im ambulanten Bereich haben die Patientinnen und Patienten ein Anrecht darauf, dass die Ergebnisse der Qualitätsarbeit transparent ausgewiesen werden. Jede Patientin und jeder Patient hat das Recht, adäquat informiert zu werden, und zwar grundsätzlich bevor der Eingriff erfolgt. Nur dann funktioniert wirksamer Qualitätswettbewerb.

Unser Gesundheitssystem ist eine Errungenschaft, um die wir im Ausland vielfach beneidet werden. Gar nicht zu beneiden sind wir aber in Sachen hohe Kosten und ausgeprägte Ineffizienz. Nichts ist so teuer wie überflüssige und qualitativ ungenügende Leistungen. Auch wenn unser Gesundheitssystem grundsätzlich gut ist, kann nichts darüber hinwegtäuschen, dass wir gerade bei der systematischen Qualitätsarbeit und -messung noch etwelche Probleme haben. Deshalb ist die Vorlage, welche nun zur Beratung ansteht, kein kosmetischer und schon gar kein Wahleingriff. Vielmehr ist sie eine längst fällige Ergänzung und eine unerlässliche Korrektur unseres Gesundheitswesens. Wenn die notwendige Qualitätsarbeit aufgrund der richtigen Rahmenbedingungen systematisch vorankommt, werden wir dereinst vielleicht zu Recht sagen können, dass wir das beste Gesundheitswesen haben. Heute ist das nur eine Behauptung - eine leicht zu widerlegende Behauptung, notabene.

Namens der SVP-Fraktion bitte ich Sie deshalb, auf die Vorlage, welche die vorberatende Kommission aufgrund der Kritik an der ursprünglichen Vorlage erarbeitet hat, einzutreten.

Mit Bezug auf den Einzelantrag Moret auf Rückweisung kann ich Ihnen mitteilen, dass auch die SVP-Fraktion diesen ablehnt. Ich kann hinsichtlich der Begründung auf die Ausführungen meiner Vorredner und insbesondere auf die ausführliche Begründung meiner Kollegin Ruth Humbel verweisen.