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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2018-06-11

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2018-06-11

Wortprotokoll

Die Zahlen zu den Straftaten wegen häuslicher Gewalt sind erschreckend. Im Jahr 2017 wurden bei der Polizei über 17[NB]000 Straftaten im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt registriert. Die Zahl ist gegenüber dem Vorjahr zwar leicht gesunken, aber natürlich viel zu hoch. Letztes Jahr sind 21 Personen infolge häuslicher Gewalt gestorben. Ich muss Ihnen nicht sagen, dass die meisten von ihnen Frauen sind.

Um diese Situation zu verbessern, hat der Bundesrat die Wirksamkeit des geltenden Rechts überprüft. Diese Überprüfung hat ergeben, dass ein Handlungsbedarf besteht, dass wir den Schutz für die Betroffenen noch verbessern können. Deshalb schlägt Ihnen der Bundesrat im Zivil- und im Strafrecht Massnahmen vor, die den Schutz von gewaltbetroffenen Personen verbessern sollen. Im zivilrechtlichen Bereich haben wir seit 2007 einen Artikel, der sowohl bei Paarkonflikten als auch bei Fremdstalking Schutz bietet. Die Evaluation hat aber gezeigt, dass dieser Schutz einerseits von den gewaltbetroffenen Personen häufig nicht in Anspruch genommen wird, dass es prozessuale Schranken gibt, der Zugang zu den Gerichten erschwert ist und dass andererseits aber auch die gerichtlich angeordneten Schutzmassnahmen nur mangelhaft durchgesetzt werden können. Auch der Schutz bei Stalking ist ungenügend. Deshalb sind hier weitere Massnahmen nötig.

Konkret schlägt der Bundesrat im zivilrechtlichen Bereich vier Massnahmen vor:

1.[NB]Das Opfer soll in einem Verfahren wegen Gewalt, Drohung oder Nachstellungen keine Gerichtskosten mehr tragen müssen.

2.[NB]Das Schlichtungsverfahren soll in Zukunft entfallen, da es in solchen Fällen sowieso nichts bringt.

3.[NB]Das Zivilgericht muss neu den Entscheid auch weiteren Behörden und Dritten melden, damit zum Beispiel Polizei und Strafbehörden die Arbeit zum Schutz des Opfers auch besser koordinieren können.

4.[NB]Eine weitere Massnahme und vielleicht die wichtigste Neuerung zur Durchsetzung von Entscheiden im Bereich des Stalkings ist, dass der Bundesrat für potenziell gefährliche Personen neu eine elektronische Fussfessel vorsehen möchte, um die Massnahmen, die verfügt werden, besser überwachen zu können.

Das sind die Massnahmen im zivilrechtlichen Bereich. Das Ziel ist, dass wir die moderne Technik auch in diesem Bereich nutzen. Es geht hier aber nicht um die permanente aktive Überwachung, sondern es geht um die passive Aufzeichnung zur Beweissicherung. Es ist ja beim Stalking häufig das Problem, dass man sagt, der Täter war trotzdem noch hier, aber man kann es nicht beweisen. Das kann dann mit der elektronischen Fussfessel besser bewiesen werden.

Im Strafrecht werden bestimmte Delikte in einer Paarbeziehung seit Langem besonders behandelt. Wir haben seit 2004 die Tatsache, dass solche Taten - Gewalt im häuslichen Bereich - nicht mehr als Bagatellen oder als Privatangelegenheiten, sondern als Offizialdelikte angeschaut werden. Das heisst, dass die Strafbehörde ein Verfahren eröffnen muss, sobald eine solche Straftat bekannt ist. Das Opfer muss keinen Strafantrag stellen.

Nun ist aber dieses Offizialprinzip ein bisschen relativiert. Wenn es um leichtere Gewaltdelikte in der Paarbeziehung geht, sieht das Gesetz vor, dass das Strafverfahren sistiert oder sogar definitiv eingestellt werden kann. Man wollte damit den Interessen des Opfers Rechnung tragen, wenn es keine Bestrafung seines Partners will. Nach der heutigen Regelung und auch nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtes muss die Strafbehörde das Verfahren sistieren, wenn das Opfer das verlangt. Das führt in der Praxis dazu, dass heute die Mehrzahl aller Verfahren wegen Gewalt in Paarbeziehungen eingestellt wird. Je nach Kanton liegt die Sistierungs- und Einstellungsquote zwischen 53 und 92 Prozent - also eigentlich fast alle Verfahren.

Wie diese Sistierungsentscheide zustande kommen, können Sie sich vorstellen. Wir dürfen nie vergessen: Wir sprechen von häuslicher Gewalt, das ist Gewalt in Beziehungen von Menschen, die sich vielleicht einmal geliebt haben, die sich vielleicht sogar immer noch lieben. Es ist sehr kompliziert und manchmal schwierig zu verstehen, warum eine Frau zu ihrem gewalttätigen Ehemann zurückgeht. Häufig gibt es auch Abhängigkeiten; eine Frau kann sich gar nicht vorstellen, wie sie ökonomisch überleben kann, es sind Kinder im Spiel.

Deshalb möchten wir Ihnen hier eine Neuregelung vorschlagen, um das Opfer bei der Verantwortung über die Sistierung des Verfahrens zu entlasten. Das ist das Ziel. Wir möchten, dass nicht mehr allein das Opfer die Verantwortung dafür trägt, ob ein Verfahren sistiert wird oder nicht, sondern dass hier auch die Behörden involviert sind.

Ich erspare Ihnen die Details aus der Vernehmlassung. Ich kann Ihnen aber sagen: Es gibt diejenigen, die diese Neuregelung ablehnen, weil sie sagen, das müsse das Opfer selber entscheiden können. Die anderen möchten, dass der Staat über die Frage der Sistierung ganz alleine entscheidet und das Opfer gar nicht mehr involviert ist. Wir haben versucht, hier eine Regelung zu finden, die das Opfer entlastet.

Das heisst konkret, dass die Offizialisierung der Delikte und die Möglichkeit der Sistierung beibehalten werden, aber mit der Verbesserung, dass die Sistierung oder Einstellung von Verfahren nicht mehr nur vom Willen des Opfers abhängt. Vielmehr muss die Strafbehörde eine umfassende Prüfung vornehmen und beurteilen, ob die Situation des Opfers durch die Sistierung stabilisiert oder verbessert werden kann. Solche Situationen gibt es auch. Das Leben ist kompliziert. Es kann sein, dass in einer solchen Situation eine Sistierung einem Paar oder einer Familie sogar irgendwo die Möglichkeit gibt, es vielleicht noch einmal zu versuchen.

Die beschuldigte Person soll dann aber für die Zeit der Sistierung auch verpflichtet werden können, ein Lernprogramm gegen Gewalt zu absolvieren. Das heisst, man kann die Zeit der Sistierung auch nutzen, um die Situation effektiv zu verbessern. Ich weiss aus der Erfahrung aus meiner Arbeit im Haus für geschlagene Frauen, dass es schon Möglichkeiten gibt, dass Männer, die gewalttätig sind, ihre Handlungen überdenken können und andere Handlungsmuster lernen können, sodass sie nicht einfach dreinschlagen, wenn sie vielleicht überfordert sind. Das ist möglich. Auch den Umgang mit Alkoholproblemen kann man im Leben verändern. Man soll solche Zeiten der Sistierung auch nutzen, um allenfalls die Situation zu verbessern.

Abschliessend vielleicht dies: Nebst diesem umfassenden Massnahmenpaket, das Verbesserungen bringt - davon bin ich überzeugt -, braucht es aber auch Begleitmassnahmen. Es braucht ein Bedrohungsmanagement. Ich habe mich kürzlich noch einmal mit Vertretern der Polizei darüber unterhalten. Sie haben mir deutlich gesagt, dass sie diese Massnahmen unterstützen. Es braucht aber auch Möglichkeiten, viel früher einzugreifen. Es braucht die Opferhilfestellen, die in den Kantonen gefordert sind. Ich glaube deshalb, dass wir hier wichtige Massnahmen beschliessen. Es braucht aber die flankierenden, präventiven Massnahmen ebenfalls. Dann können wir, hoffe ich, in Zukunft die Situation insgesamt für viele Frauen, zum Teil auch für Männer und vor allem auch für Kinder verbessern.[GZ]

Ich danke, wenn Sie auf die Vorlage eintreten.