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Müller Philipp · Ständerat · 2018-06-11

Müller Philipp · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2018-06-11

Wortprotokoll

Kollege Stöckli ist ja Jurist, aber eigentlich hat er einen Werbespot für das geltende Recht gemacht. Wenn es um Geschwindigkeit geht, ist das geltende Recht klar und deutlich. Es besagt, dass von der Strafverfolgung abgewichen werden kann, wenn die betreffenden Personen sofort ausgeschafft werden und nicht einfach nur, wie es der Bundesrat vorschlägt, wenn ein Aus- oder Wegweisungsverfahren vorgesehen ist. Es geht hier um ausländerrechtliche Angelegenheiten, sprich um illegale Grenzübertritte, nicht um Taten gemäss Strafgesetzbuch, die ohnehin eine Strafe zur Folge haben und in der Schweiz verbüsst werden müssen, bevor diese Leute ausgeschafft werden. Es geht um den illegalen Grenzübertritt, um nichts anderes. Das hat die Kommissionssprecherin schön dargestellt.

Wenn man nun von "schnell" spricht, dann frage ich mich, warum man nicht das geltende Recht meint. Das geltende Recht ist schnell, ganz sicher nicht der neue Absatz 4 gemäss Entwurf des Bundesrates. Er spricht davon, wie ich gesagt habe, dass "ein Aus- oder Wegweisungsverfahren vorgesehen" ist. Wir wissen, was das heisst: Das bedeutet Rechtsmittel, Einsprachen, Beschwerden, und, und, und - lange Verfahren. Wenn noch ein Kantonswechsel hinzukommt oder wenn diese Personen untertauchen oder verschwinden, haben wir erst recht ein Problem.

Daher bitte ich Sie, die Minderheit Föhn zu unterstützen.