Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2018-06-11
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2018-06-11
Wortprotokoll
Der Motionär verlangt, dass die Gerichte bei Landfriedensbruch nebst einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren immer auch noch eine Geldstrafe aussprechen müssen. Sie haben darauf hingewiesen, dass im Jahr 2015 die meisten wegen dieser Straftat verurteilten Personen nur mit einer bedingten Geldstrafe bestraft worden seien, und das, obwohl Landfriedensbruch kein Bagatelldelikt sei.
Ich möchte nicht wiederholen, was jetzt gerade auch von Herrn Ständerat Jositsch gesagt wurde. Vielleicht noch so viel zur Strafrahmenharmonisierung: Sie ist jetzt da, der Bundesrat hat sie verabschiedet. Sie können diese Vorlage jetzt beraten, und der Bundesrat hat im Rahmen dieser Strafrahmenharmonisierung vorgesehen, dass bei Gewalt und Drohung gegen Beamte und Behörden die Mindeststrafe beim qualifizierten Tatbestand erhöht wird. Sie können das also in diesem Rahmen diskutieren. Ich glaube, Sie werden dann feststellen, dass nebst dem Tatbestand der Gewalt und Drohung gegen Beamte weitere Straftatbestände erfüllt sein können.
Für den Bundesrat ist Landfriedensbruch auch ein ernstzunehmendes Delikt. Ich nenne Ihnen aber ein Beispiel: Ein einfacher Bürger nimmt an einem traditionellen Ostermarsch teil. Er trägt ein Plakat, er skandiert Friedensparolen und ist mit dem Rest der friedlichen Demonstranten unterwegs. Dann beschmieren in seiner Nähe Vermummte mit irgendeiner Farbe eine Hauswand. Die Polizei fordert dann die Demonstranten oder die an diesem Ostermarsch Teilnehmenden auf, die Kundgebung zu verlassen. Dieser einfache Bürger oder auch andere Teilnehmende wollen das aber nicht, oder sie haben allenfalls auch die Aufforderung der Polizei gar nicht gehört. Dann wird dieser einfache Bürger zusammen mit weiteren Demonstranten festgenommen und wegen Landfriedensbruchs angeklagt. Das ist die Situation.
Eine Person, die an einem solchen öffentlichen "Krawall", wenn Sie einen Ostermarsch so nennen wollen, teilnimmt, an dem es zu Ausschreitungen gegen Menschen oder Sachen kommt, wird dann wegen Landfriedensbruchs verurteilt, nur weil sie sich in der Nähe der Sachbeschädigung aufhielt und sich nicht vom Geschehen entfernte. Sie sehen, es braucht sehr wenig für eine Verurteilung. In vielen Fällen erhält diese Person deswegen eine Geldstrafe und nur in schweren Fällen eine Freiheitsstrafe bis drei Jahre. Ich glaube, es ist einfach wichtig, dass wir uns hier bewusst bleiben: Sobald eine Person bei einem solchen Ostermarsch oder bei einer öffentlichen Demonstration nicht nur dabei ist, sondern eine Sache beschädigt oder jemanden verletzt, geht es nicht mehr nur um Landfriedensbruch, sondern um Körperverletzung, um Sachbeschädigung, und das, das wissen Sie, führt automatisch zu strengeren Strafen.
Ich glaube, Herr Ständerat Caroni hat schon auch etwas Wichtiges aufgegriffen. Das Problem ist, dass viele "Krawallmacher" nicht identifiziert werden können - Ständerat Jositsch hat das auch gesagt. Diese missbrauchen für ihre Zerstörungswut den Schutz einer friedlichen Demonstrantenmenge, und solche Personen werden Sie nie mit härteren Strafen zurückhalten können, denn sie kommen ja schon mit der festen Absicht, hier im Schutz dieser Teilnehmenden ihre Gewalt nicht nur in Fantasien, sondern aktiv auszuleben. Wenn man dem Vorschlag des Motionärs folgt, dann würde das heissen, dass der Teilnehmer an einem Landfriedensbruch immer zu einer Geld- und einer Freiheitsstrafe verurteilt wird. Dann würde er also strenger bestraft als jemand, der eine einfache Körperverletzung oder eine Sachbeschädigung begangen hat, und das geht mit der Systematik unseres Strafrechts einfach nicht mehr auf.
Ich möchte zum Schluss noch ganz kurz auf etwas hinweisen, was jetzt noch nicht gesagt wurde. Sie haben das Sanktionenrecht revidiert und zwei Änderungen beschlossen, die auch hier von wesentlicher Bedeutung sind: Erstens ist es jetzt möglich, direkt eine Freiheitsstrafe statt eine Geldstrafe zu verhängen, um eben den Täter von der Begehung weiterer Verbrechen oder Vergehen abzuhalten; bei Strafen über sechs Monate spricht das Gericht nur noch Freiheitsstrafen und keine Geldstrafen mehr aus. Diese Änderungen sind seit dem 1. Januar dieses Jahres, also seit knapp sechs Monaten, in Kraft. Ich bitte Sie, jetzt nicht zu sagen, die Gerichte machten ihre Arbeit nicht, denn Sie haben mit der Revision des Sanktionenrechts eine neue Ausgangslage geschaffen. Ich bitte Sie, einerseits diese Neuerungen von den Gerichten auch umsetzen zu lassen. Wenn Sie andererseits - das hat Herr Caroni auch gesagt - zum Teil der Harmonisierung des Strafrahmens auch noch Überlegungen anstellen wollen, dann machen Sie es bitte dort, aber nicht mit einer Motion. Die Vorlage ist da, Sie sind an der Beratung dieser Strafrahmenharmonisierung. Sie können das dort einbringen.
Ich bitte Sie, die Motion abzulehnen.