Leu Josef · Nationalrat · 2002-06-19
Leu Josef · Nationalrat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-06-19
Wortprotokoll
Im Wesentlichen sprechen vier Gründe für die Erhöhung der Ersatzabgabe:
Erster Grund: Grundsätzlich richtet sich die Ersatzpflichtdauer nach der Wehrpflichtdauer für Angehörige der Mannschaft und für Unteroffiziere, sie dauert neu also vom zwanzigsten bis zum dreissigsten Altersjahr.
Ein zweiter Grund liegt in der Wehrgerechtigkeit: In der "Armee XXI" hat der Dienstpflichtige ungefähr die gleiche Dienstleistungspflicht in einer viel kürzeren Zeitspanne zu leisten, nämlich in 11 Jahren. Im Gegensatz dazu dauerte die Dienstleistungspflicht in der "Armee 95" 23 Jahre. Das war für uns ein Grund, das Abgabemass von 2 auf 3 Prozent zu erhöhen.
Ein dritter Grund ist der Vergleich mit der "Armee 61": In der "Armee 61" hatte man ebenfalls rund 280 Diensttage zu leisten. Im Auszugsalter betrug die Abgabe damals schon ebenfalls 3 Prozent.
Schlussendlich und viertens stiess die Erhöhung im Vernehmlassungsverfahren auf sehr breite Zustimmung.
Die Kommission beantragt Ihnen mit 13 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung, den Minderheitsantrag Garbani abzulehnen.