Brand Heinz · Nationalrat · 2018-06-11
Brand Heinz · Nationalrat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-06-11
Wortprotokoll
Ich kann es kurz machen. Ich möchte Sie ersuchen, den Antrag der Mehrheit zu unterstützen. In der Eintretensdiskussion wurde auf die Notwendigkeit dieser Vorlage hingewiesen. Die Notwendigkeit der Vorlage müssen wir auch im Auge behalten, wenn es darum geht, die Vorlage im anderen Rat in trockene Tücher zu bringen. Wir wissen aber gerade aus der Eintretensdebatte im Ständerat, dass die Finanzierungsfrage einer der ganz heiklen Punkte war und dass dabei insbesondere die Zusatzbelastung der Versicherten bzw. der Versicherer durch Zusatzkosten in der Kritik stand. Deshalb hat die Mehrheit entschieden, hier eben die Versicherer bzw. die Treuhänder der Versicherten von einer Pflicht zur Mitfinanzierung der Qualitätskosten auszuschliessen. Das ist der Grund, weshalb man die Lösung der Mehrheit gewählt hat.
Es gibt aber auch noch einen anderen Grund: Die Tarifpartner haben miteinander Preise für die entsprechenden Leistungen ausgehandelt. Diese vertraglich vereinbarten und finanziell geregelten Leistungen enthalten eine gute und nicht eine mittelmässige Qualität, eine Qualität, die nicht noch zusätzlich finanziert werden muss. Gute Qualität ist bereits Teil der Tarife und muss nicht zusätzlich von den Versicherern bzw. den Versicherten bezahlt werden.
Schliesslich ist noch darauf hinzuweisen - Frau Humbel hat es zwar negiert -: Wenn man die Versicherer bzw. die Versicherten nochmals zur Kasse bittet, dann müsste man konsequenterweise auch die Leistungserbringer zur Kasse bitten. Schliesslich geht es um ihre Leistungen, die bestimmte Qualitätsstandards erfüllen müssen. Wenn diese Qualitätsstandards kontrolliert und gemessen werden müssen, dann sind zumindest auch sie bei der Kostentragung in der Pflicht. Hier ist eine Ungleichbehandlung festzustellen, die absolut stossend wäre und deshalb abzulehnen ist.
Es ist auch nicht so - damit komme ich zum Schluss -, dass alle Leistungserbringer in der Hand öffentlicher Körperschaften sind. Es gibt auch sehr viele private Leistungserbringer, welche ebenfalls zur Kasse gebeten werden müssen, wenn [PAGE 918] man die Regelung gemäss der Minderheit in Betracht ziehen wollte.
Ich möchte Sie deshalb dringend ersuchen, der Fassung der Mehrheit zuzustimmen.