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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2018-06-11

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2018-06-11

Wortprotokoll

Ich bitte Sie, den Bericht aus dem Jahr 2010 genau zu lesen. Der Bundesrat hat in diesem Bericht nicht gesagt, dass die Verfassung dem Völkerrecht immer vorgeht. Er hat diese Frage differenziert beantwortet. Er hat auch in der Botschaft zur Selbstbestimmungs-Initiative ausdrücklich nochmals Bezug genommen auf diese Passage aus dem Bericht von 2010, indem er zum Ausdruck gebracht hat, dass er eine starre Regel für alle Konflikte ablehnt und dass es stattdessen auf den Einzelfall zugeschnittene Lösungen braucht. An dieser Einschätzung hat sich nichts geändert.

Von einem "Vorrang" der Verfassung ist der Bundesrat nur in jenen seltenen Fällen ausgegangen, in denen eine Bestimmung der Bundesverfassung direkt anwendbar ist und jünger ist als der völkerrechtliche Vertrag. Dazu hat der Bundesrat damals, 2010, auch gesagt, und er hat ausdrücklich auf die Problematik hingewiesen, dass die Schweiz in einem solchen Fall von ihrem Vertragspartner zur Verantwortung gezogen werden kann. Das ist das, was der Bundesrat in seinem Bericht von 2010 geschrieben hat.